Unternehmen

Misstrauenserklärung gegen Unternehmer in Deutschland

Nach einer fünfmonatigen Erprobungsphase ist das Urteil der Wirtschaft eindeutig: Das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das in aller Welt Sozial- und Umweltstandards sichern soll, gilt als „vollkommen verkorkst“ – hohe Kosten, erheblicher bürokratischer Aufwand für die Unternehmen.
Autor
24.05.2023 15:56
Aktualisiert: 24.05.2023 15:56
Lesezeit: 4 min

Das Gesetz sieht in seiner aktuell gültigen Fassung vor, dass alle Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3000 Beschäftigten die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards ihrer Zulieferer überwachen. Ab dem 1.1. nächsten Jahres gilt dann dies für alle Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten. Direkt betroffen von diesem Gesetz sind aktuell nach Berechnungen des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) 900 Unternehmen in Deutschland, ab nächsten Jahres dann 4800 Unternehmen. Für Hans-Jürgen Völz, Chef-Volkswirt des BVMW, ist die Zahl nur die Spitze des Eisberges: Die Zahl der mittelbar betroffenen Unternehmen in Deutschland sei jedoch ungleich höher: "Die größeren Unternehmen in Deutschland hängen von den Vorprodukten und Vorleistungen unzähliger mittelständischer Betriebe ab. Doch auch diese deutschen Zulieferfirmen sind praktisch alle hochgradig international verflochten. Das heißt in der Konsequenz, dass unzählige mittelständische Betriebe mit der Aufgabe belastet sind, die Dokumentation dafür zu erbringen, dass sich ihre Zulieferer mehrere tausend Kilometer entfernt an Sozial- und Umweltstandards halten. Das verursacht erheblichen bürokratischen Aufwand, für den sie weder organisatorisch aufgestellt sind noch deren Kosten sie auf ihre Kunden abwälzen können", erklärte er gegenüber den Deutschen Wirtschaftsnachrichten.

Das Gesetz, dessen Name sage und schreibe zehn Silben hat, sieht vor, die Umwelt sowie Menschen- und Kinderrechte entlang globaler Lieferketten zu verbessern. Was auf den ersten Blick einleuchtend ausschaut, wird in der tagtäglichen Durchführung für nicht wenige mittelständische Zulieferer zu einem einzigen bürokratischen Alptraum. Denn tatsächlich umfasst das Gesetz einen ganzen Katalog an Pflichten und Aufgaben für Unternehmen, die sich in ihrer Bündelung wie ein einziger Katalog an bürokratischen Marterwerkzeugen liest.

So schreibt Paragraph 4 des Gesetzes den Unternehmen die „Einrichtung eines Riskomanagements“ vor; darüber hinaus müssen die Firmen - so der dritte Absatz von Paragraph vier des Gesetzes - die „Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit für den Menschenrechtsschutz“ bestimmen. Paragraph fünf verlangt dann von den Unternehmen „regelmäßige Risikoanalysen“ und der nächste Paragraph „die Verabschiedung einer Grundsatz-Erklärung“ und die „Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber den Zulieferern“. Schließlich verlangt das Gesetz eine „Dokumentation und Berichterstattung. Dabei sei, so das Gesetz, „die Dokumentation mindestens sieben Jahre aufzubewahren“. Und als ob das nicht schon alles mehr als genug wäre, verlangt der Gesetzesgeber von den Unternehmen auch noch einen jährlichen Bericht. Dieser Bericht soll Rechenschaft über die Erfüllung der Sorgfaltsplichten im vergangenen Geschäftsjahr abgeben. In dem Bericht ist „nachvollziehbar darzulegen, welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht das Unternehmen identifiziert hat“.

Doch bei der in klassischem Bürokratendeutsch formulierten Pflichten belässt es der Gesetzesgeber nicht. Ausführlich widmet sich das Gesetz auch möglichen Strafmaßnahmen. So regelt Paragraph 22 einen möglichen Ausschluss bei Bieterverfahren von öffentlichen Ausschreibungen. Nicht genug: Detailliert listet in 13 Punkten der Gesetzgeber auf, wer alles mit Strafmaßnahmen belangt werden kann. Im Höchstfall ist gar ein Bußgeld von Höhe von zwei Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes fällig.

Für den Bundesverband mittelständische Wirtschaft ist das Gesetz „eine einzige Misstrauenserklärung“ gegenüber den Unternehmern in Deutschland, so ihr Chef-Volkswirt Hans-Jürgen Völz gegenüber den DWN. Dementsprechend angefasst seien die Unternehmer, auf die ganz erhebliche Mehrbelastungen zukämen, zumal auch nach ausführlicher Lektüre des Gesetzestextes oft gar nicht klar sei, so Völz, was genau der Gesetzgeber verlange.

Einer Kritik, die auch vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag geteilt wird. Die Unsicherheiten führten oftmals dazu, dass viele große Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten von ihren Lieferanten lieber zu viel als zu wenig verlangen. Die örtlichen Industrie- und Handelskammern erhielten viele Anrufe und Klagen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die von großen Unternehmenskunden Fragebögen, Verhaltenskodizes rund um das Thema Menschenrechte zugeschickt bekämen – und das dann von mehreren Kunden in jeweils unterschiedlicher Weise. Doch kommen diese Unternehmen der Aufforderung nicht nach, laufen sie Gefahr, wichtige Auftraggeber zu verlieren.

Aber auch große Unternehmen stehen vor konkreten Herausforderungen: Auch für diese sei es oftmals unmöglich, Informationen über oder Kontakt zu indirekten Zulieferern – also Lieferanten ihrer direkten Lieferanten - zu erhalten, erklärt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). In der Praxis scheiterten die Unternehmen häufig schon daran, von ihren Zulieferern die Namen der weiteren Unternehmen entlang der Lieferkette zu erhalten. Die Geschäftspartner im Land seien schließlich Teil des eigenen Geschäftsmodells und haben -naheliegenderweise – wenig Neigung, ihre Wettbewerbsvorteile an Dritte zu verlieren. Auch aus diesen Gründen stoße, so der DIHK, die Erfüllung von Sorgfaltspflichten schnell an praktische Grenzen.

Ganz ähnlich sieht es auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). In einer Stellungnahme gegenüber den DWN macht der Spitzenverband der Deutschen Industrie noch eine weitere Schwachstelle aus: Demnach gehe die kontrollierende Behörde BAFA bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und formuliere de facto weitergehende Belastungen für Unternehmen.

Die erheblichen Rechtsunsicherheiten gepaart mit scharfen Sanktionsdrohungen zum Beispiel bei öffentlichen Vergaben führten, so der BDI, zu einem Rückzug von Unternehmen aus zu risikoreichen Ländern.

Dies aber, so Chefvolkswirt Völz, führe in der Regel aber nicht dazu, dass mit dem Rückzug deutscher Unternehmen die Missstände in diesen Ländern behoben würden. Denn die Drohung eines Rückzugs deutscher Unternehmer aus diesen Märkten beeindrucke in diesen Ländern kaum jemanden – dann würden lediglich Unternehmen aus anderen Ländern die Marktanteile übernehmen.

Ein Wirtschaftsvertreter brachte es gegenüber den DWN auf den Punkt. Dies „vollkommen verkorkste“ Gesetz sei ein Paradebeispiel dafür, was herauskomme, wenn „praxisferne Bürokraten sich als Gutmenschen betätigen“ – und die Wirtschaft dafür bezahlen müsse.

Doch für die leidgeprüften Unternehmer könnte es gar noch schlimmer kommen. Die EU-Kommission plant ein eigenes Lieferkettengesetz. Der Richtlinienentwurf der Kommission lässt Schlimmes erahnen. So soll der Kreis der Unternehmen erweitert und die Dokumentationspflichten verschärft werden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen DeFi-Hashing nutzt die Rechenleistung künstlicher Intelligenz, um das Vermögen der Nutzer zu mehren.

Major economies are actively promoting the establishment of a unified capital market regulatory framework and plan to strengthen the...

 

DWN
Politik
Politik Asylleistungen in Deutschland: EuGH sieht menschenwürdigen Lebensstandard gefährdet
04.06.2026

Der Europäische Gerichtshof hält deutsche Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber für unvereinbar mit EU-Recht. Auch bei...

DWN
Politik
Politik EU-Erweiterung im Visier: Ungarn zieht Veto gegen Ukraine-Verhandlungen zurück
04.06.2026

Das Tor nach Europa öffnet sich für Kiew: Ungarn gibt unter der Führung von Polit-Aufsteiger Peter Magyar den Widerstand gegen die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EasyJet-Übernahme: Warum der Billigflieger plötzlich zum Ziel von Investoren wird
04.06.2026

EasyJet wirkt an der Börse angeschlagen, doch genau das macht den Billigflieger plötzlich begehrt. Der US-Investor Castlelake sieht...

DWN
Politik
Politik Pflegereform 2027: Pflegekassen sollen entlastet und Kinderlose stärker belasten werden
04.06.2026

Die geplante Pflegereform soll die Pflegeversicherung ab 2027 finanziell stabilisieren und Ausgaben begrenzen. Für Heimbewohner,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft "Wir sind nicht die Billigheimer der Nation": Bundesweite Verdi-Streiks im Handel gestartet
04.06.2026

Kunden im Einzel- und Großhandel müssen sich auf Einschränkungen einstellen. Die Gewerkschaft Verdi hat die Handelsbranche in allen...

DWN
Politik
Politik Waffenruhe wackelt: Israel droht Menschen im Libanon und Hisbollah lehnt Einigung ab
04.06.2026

Rückschlag im Libanon: Unmittelbar nach der Einigung auf die Umsetzung einer neuen Waffenruhe hat Israel Zivilisten vor der Rückkehr in...

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin: Unbekannter vernichtet Vermögen im Millionenwert
04.06.2026

Ein Unbekannter schickt 107 Bitcoin an eine Adresse, von der es keinen Rückweg gibt. Knapp sieben Millionen Euro sind damit praktisch aus...

DWN
Politik
Politik Asylgesetz: Dobrindt fordert EU-Aufnahmestopp für wehrpflichtige Ukrainer
04.06.2026

Damit Männer im wehrfähigen Alter die Ukraine nicht verlassen, drängt die Bundesregierung auf EU-Ebene auf härtere Aufnahmeregeln....