Politik

Fernwärme-Desaster: Die kommunale Wärmewende scheitert

Immobilienverbände warnen: Der Wechsel von herkömmlichen Öl- und Gasheizungen zu Fernwärme ist für die Kunden meist eine herbe Enttäuschung. Die Gründe sind vielfältig und gehen weit über die womöglich missbräuchliche Preisgestaltung der Anbieter hinaus.
16.03.2024 14:31
Aktualisiert: 16.03.2024 16:01
Lesezeit: 4 min
Fernwärme-Desaster: Die kommunale Wärmewende scheitert
Zu sehen sind Fernwärmeleitungen in der Pumpenhalle eines Heizkraftwerks - für den Endverbaucher ist der Wechsel auf Fernwärme meist ein Minusgeschäft. (Foto: dpa) Foto: Jan Woitas

Im November 2023 hatte der Bundestag das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Die Regelung sollte unter anderem dazu führen, dass Kommunen ihre Fernwärmenetze ausbauen und somit der lokalen Bevölkerung eine weitere Alternative zum klimafreundlicheren Heizen bieten.

Die Verbreitung von Wärmepumpen läuft mit einem Marktanteil von 5 Prozent bekanntermaßen immer noch recht schleppend, denn deren Einbau ist nicht nur sehr teuer, sondern auch technisch herausfordernd und es lohnt sich insbesondere bei Altbauten kaum. Die etwa in England stark verbreiteten Infrarotheizungen sind billiger, aber bislang in Deutschland ebenfalls eine Seltenheit. Pellets und andere Nischensysteme sind in den meisten Fällen schlichtweg nicht sinnvoll.

Funktionsweise von Fernwärme

Fernwärme könnte da eine Alternative sein. Hier kommt die Wärmeenergie teils aus ansonsten ungenutzter Abwärme von Müllverbrennungsanlagen und industriellen Prozessen. Ein Großteil der Fernwärme ist aber ein Nebenprodukt der Stromerzeugung und es handelt sich demnach um sogenannte Blockheizkraftwerke, die nach dem Prinzip der „Kraft-Wärme-Kopplung“ (KWK) arbeiten. Industrielle Abwärme kann auch mit der Abwärme aus KWK-Anlagen kombiniert werden.

Die (Ab-)Wärme wird über ein Netzwerk von zentralen Wärmequellen über isolierte Rohrleitungen in Form von Warmwasser oder Wasserdampf zu den Verbrauchern transportiert – die entsprechend keine eigenen Heizanlagen mehr benötigen.

Blockheizkraftwerke können sowohl auf erneuerbaren Energiequellen wie Solarthermie, Biomasse (Holzverbrennung) und Geothermie als auch fossilen Brennstoffen wie Kohle und Gas basieren. In Deutschland sind KWK-Anlagen vor allem im Umkreis von Großstädten zu finden und basieren meist auf Steinkohle oder Erdgas, wie eine Karte des Umweltbundesamts zeigt. Neue Wärmenetze müssen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben und bestehende Netze bis 2029 auf einen erneuerbaren Anteil von mindestens 50 Prozent umgerüstet werden.

In Skandinavien ist Fernwärme deutlich stärker verbreitet als hierzulande. So wird etwa in Schweden rund 60 Prozent des gesamten Wärmebedarfs mit Fernwärme gedeckt, wobei ein Großteil davon auf der Verbrennung von Holzabfällen basiert. In Deutschland kommt Fernwärme laut Zahlen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nur in knapp 15 Prozent der Wohnungen und 6 Prozent aller Wohngebäude zum Einsatz.

Kostenproblematik für Eigentümer

Die relativ geringe Verbreitung liegt vor allem an der Angebotsseite: Die Preise sind hoch und längst nicht jedem Haushalt ist ein Anschluss an ein Fernwärmenetz überhaupt möglich. Besonders in ländlichen Regionen ist ein Umstieg auf Fernwärme meistens gar keine Option.

Eine Reihe von Immobilienverbänden hat jüngst in einem Brief an die Bundesregierung auf rechtliche Probleme hingewiesen. „Trotz vorhandener Lösungen können Mietwohngebäude derzeit nicht rechtssicher an Fernwärme- und Gebäudenetze angeschlossen werden. Die Umstellung scheitert in den meisten Fällen an der fehlenden Kostenneutralität.“

Die Verbände beziehen sich hier auf die Wärmelieferverodnung in Verbindung mit Paragraph 556c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hier ist geregelt, welche laufenden Kosten bei einem Umstieg des Haushalts von Eigenversorgung (etwa mit Öl- oder Heizkessel) zur gewerblichen Lieferung durch einen Wärmelieferanten, wozu auch Fernwärme zählt, maximal anfallen dürfen. Mieter müssen die Kosten demnach nur dann tragen, wenn die Wärme „mit verbesserter Effizienz“ geliefert wird und „die Kosten der Wärmelieferung die Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung mit Wärme oder Warmwasser nicht übersteigen.“

In der Praxis sind diese Voraussetzungen nur selten gegeben – nicht zuletzt, weil die Gaspreise im letzten Jahr wieder deutlich gesunken sind. Aber auch 2022 inmitten der Energiekrise sei es nur in 17 Prozent aller angefragten Projekte zu einer erstmaligen Umstellung von der Eigenversorgung eines Gebäudeeigentümers auf Fernwärme gekommen, heißt es in dem Brief, der unter anderem vom Bundesverband Freier Wohnungsunternehmen (BFW), dem Gesamtverband der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW) und dem ZIA-Immobilienverband unterzeichnet wurde.

Sie fordern eine Lösung, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht“ und zugleich die berechtigten Interessen der Mieter berücksichtigen, denn die „sollen vor ungerechtfertigten Kostensteigerungen natürlich geschützt werden.“

Die kommunale Wärmeplanung misslingt“

Die Immobilien-Verbände alarmieren. Die Wärmewende finde de facto nicht mehr im vermieteten Wohnbestand statt. Fernwärme ist faktisch in den meisten Fällen teurer“, sagt BFW-Präsident Dirk Salewski. Vermieter würden deshalb mit den Kosten allein gelassen, dürfen sie aufgrund der Wärmelieferverodnung nicht einfach so auf die Mieter umlegen. „Das eigentliche Ziel, die kommunale Wärmeplanung misslingt.“

Der Mieterbund hingegen sieht eine mögliche Aufweichung der Kostenneutralität kritisch. „Fernwärmenutzer haben ohnehin schon vergleichsweise hohe Heizkosten. Aus unserer Sicht muss die Kostenneutralität nicht nur im Jahr des Anschlusses, sondern auch in den Folgejahren gewährleistet sein“, mahnt deren Direktorin Melanie Weber-Mortiz. Die Mieterschützer plädieren stattdessen für eine strengere Preisregulierung durch die Netzagentur oder das Bundeskartellamt.

Missbräuchliche Preiserhöhungen?

Das Bundeskartellamt hat inzwischen auch schon Verfahren gegen insgesamt sechs Stadtwerke und Fernwärmeversorger eröffnet – wegen des Verdachts auf missbräuchlich starke Preissteigerungen über Preisanpassungs- oder Preisgleitklauseln. Diese nutzen Versorger, um die allgemeine Marktentwicklung und die Kosten für den jeweiligen Energieträger abzubilden.

Fast alle Kunden sind den mitunter instansparenten Preissteigerungen wehrlos ausgeliefert. Mehrere Auswahlmöglichkeiten existieren auch im urbanen Raum im Regelfall nicht, weil es nur einen einzigen Fernwärme-Anbieter (meist die örtlichen Stadtwerke) gibt, der die Rohre verlegt und betreibt. Allein diese Monopolstellung sorgt schon für höhere Preise – ganz unabhängig von den Energiebeschaffungs-Kosten des Betreibers. Hinzu kommt, dass Fernwärmeverträge meist über einen längeren Zeitraum vereinbart werden, der Standard sind 10 Jahre.

Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass sie das Angebot eines Fernwärme-Versorgers einschätzen können, bevor sie sich für einen Liefervertrag entscheiden. Hierfür braucht es unbedingt mehr Transparenz“, sagt VZBV-Vorständin Ramona Pop.

In den Medien häufen sich zurzeit Berichte über Fernwärme-Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro, die Wohnungs- und Hauseigentümer zu leisten hätten. Es ist schon so weit gekommen, dass der Bundesverband der Verbaucherzentralen (VZBV) Sammelklagen gegen Eon und HanseWerk Natur gestartet hat, weil sie ihre Fernwärmepreise seit 2020 um mehrere Hundert Prozent erhöht hätten. Die Energiefirmen bestreiten die Vorwürfe.

Laut einer Studie der Verbraucherzentralen gibt es je nach Region gravierende Preisunterschiede. Von 12 Cent je Kilowattstunde im größten Fernwärmenetz in Halle bis hin zu 27 Cent in Köln. In der Realität bedeutet das für den Eigentümer eines Einfamilienhauses in Köln jährlich rund 2000 bis 3000 Euro mehr Kosten für Heiung und Wärme im Vergleich zum günstigsten Wärmenetz in Deutschland.

Laut Wirtschaftsministerium wird die Fernwärme-Verordnung bald überarbeitet. Mittelfristig will der Bund 100.000 Haushalte pro Jahr an Wärmenetze anschließen. Für Kunden und Versorger soll es in Zukunft attraktivere „Rahmenbedinungen für eine günstige Versorgung der Verbraucher mit Fernwärme“ geben, äußert sich das Ministerium gegenüber der Tagesschau, ohne jedoch konkrete Details zu nennen.

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Jakob Schmidt ist studierter Volkswirt und schreibt vor allem über Wirtschaft, Finanzen, Geldanlage und Edelmetalle.

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