Balkonkraftwerke oder steckerfertige Solaranlagen werden immer beliebter: Mieter und auch Eigentümern, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, können mit dem Strom aus Solarzellen auf dem Balkon Geld sparen und auch ein Beitrag zu den Klima-Zielen leisten.
Laut der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist der Begriff "Balkonkraftwerk" gesetzlich nicht definiert. Ein Sprecher antwortete auf DWN-Anfragen: „Zur Auswertung des Marktstammdatenregisters nach Balkonkraftwerken wird die installierte Leistung der registrierten Module genutzt. Vorliegend werden Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 0,601 Kilowatt und weniger als fünf Solar-Modulen als Balkonkraftwerke betrachtet.“
Mit Stand vom 24. April 2024 waren 426.815 Stromerzeugungseinheiten solcher Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert, verglichen mit 181.812 Einheiten vor einem Jahr.
Neuste Entwickelungen: Weniger Bürokratie durch Solarpaket
Bis jetzt war die Installation einer Anlage auf dem Balkon mit viel Aufwand verbunden. Jetzt wird es einfacher, denn es soll weniger Bürokratie bei dem Anbringen und Anmeldung der Anlagen geben und auch Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Dies könnte die Nachfrage nach den steckerfertigen Solaranlagen im Jahr 2024 und darüber hinaus noch weiter ankurbeln.
Das erst kürzlich vereinbarte neue Solarpaket soll den Ausbau der Solarenergie in Deutschland beschleunigen. Generell soll es weniger Bürokratie und schnellere Verfahren geben für diejenigen, die sie sich eine Solaranlage anschaffen wollen. Auch der Betrieb von Balkonkraftwerken soll einfacher werden, sowie die Nutzung von selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom in Mehrfamilienhäusern.
Balkonkraftwerke: Registrierung wird vereinfacht, Änderungen im Mietrecht
Bei Balkonkraftwerken ist vorgesehen, dass sie grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Ausreichend sein soll eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Anmeldung soll einfacher und auf wenige Daten beschränkt werden. Zähler sollen nicht extra umgerüstet werden müssen und die kleinen Balkonsolaranlagen künftig auch leistungsfähiger sein dürfen.
Auch soll es einfacher werden, ein Balkonkraftwerk zu installieren durch Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte soll in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden und können von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften nicht einfach blockiert werden.
Was kosten die Anlagen und wieviel Geld spart man?
Die Kosten für ein Standard-Modul liegen zwischen 350 und 600 Euro, doch wegen hoher Nachfrage und verzögerten Lieferung von Bauteilen können Preise teilweise höher sein, so die Verbraucherzentrale.
Einem RBB24-Bericht zufolge darf man bisher maximal 600 Watt Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Grenze soll im Laufe des Jahres auf 800 Watt angehoben werden. Ein Ein-Personen-Haushalt verbraucht im Jahr durchschnittlich zwischen 1.300 und 1.800 Kilowattstunden Strom - je nach Gebäudetyp, Art der Warmwasserbereitung und Stromnutzung. „Dementsprechend kann eine Anlage etwa ein Fünftel bis sogar fast die Hälfte des Strombedarfs für eine Person decken. Den restlichen Strom bekommt man über seinen herkömmlichen Anbieter,“ so der Bericht.
Laut der Verbraucherzentrale gibt es mehrere Faktoren, die den Solarstrom-Level eines Balkonkraftwerk beeinflussen, zum Beispiel Ausrichtung, und Sonneneinstrahlung vor Ort. Die Zentrale erklärt, dass ein Standardsolarmodul 380 Watt Leistung hat und an einem schattenfreien Platz an einem Südbalkon ungefähr 280 Kilowattstunden Strom pro Jahr liefern kann - etwa dem jährlichen Verbrauch eines Kühlschranks und einer Waschmaschine in einem Haushalt mit zwei Personen.
„Die Wirtschaftlichkeit eines Steckersolar-Gerätes ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehören die Anschaffungskosten, die Ausrichtung und Neigung des Moduls und der aktuelle Strompreis des Stromversorgers. Besonders sinnvoll ist die senkrechte Montage an der Außenseite einer Balkonbrüstung, die verschattungsfrei zwischen Südwest und Südost ausgerichtet ist“, so die Zentrale.
Was sind die Wachstums-Prognosen?
Der Bundesverband Solarwirtschaft erwartet, dass die Nachfrage nach Solartechnik insgesamt im Jahr 2024 weiter zunehmen wird. Auch die Bundesnetzagentur rechnet damit, dass die Anzahl der Registrierungen steckerfertigen Erzeugungsanlagen (Mini-PV-Anlagen oder Balkonkraftwerken) ihren Aufwärtstrend fortsetzen werden.