Immobilien

Zwei Milliarden Euro für neuen Wohnraum: So kommen Sie an eine Förderung

150.000 neue Wohnungen sollen mit Hilfe eines neuen Förderprogramms entstehen, prognostiziert Bauministerin Klara Geywitz (SPD). Dies wäre eine dringende Notwendigkeit auf dem angespannten deutschen Wohnungsmarkt. Was die Förderung beinhaltet - und wie man sie bezieht, gibt es hier.
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02.11.2024 10:55
Lesezeit: 4 min
Zwei Milliarden Euro für neuen Wohnraum: So kommen Sie an eine Förderung
Wohnungsmangel durch Neubau bekämpfen - Fördermaßnahmen sollen helfen. (Foto: dpa) Foto: Jens Büttner

Endlich neue Wohnungen? Seit dem 01. Oktober 2024 gibt es eine neue Bauförderung auf dem Markt: "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment", oder kurz KNN, ist eine Kombination aus sozialem Wohnbau und energetischer Förderung. Die Förderung soll Baukosten begrenzen, CO2-Emissionen reduzieren und die Optimierung der Wohnfläche zum Fokus machen. Das Ziel ist, Wohnen gleichermaßen erschwinglich und klimafreundlich zu machen. Zu diesem Zweck stehen dem Projekt 2024 350 Millionen Euro zur Verfügung. 2025 wird das Programm um 1,65 Milliarde Euro ergänzt. Grund für die Förderung, so Bauministerin Klara Geywitz (SPD), sei, dass man nicht nur Wohnungen brauche, sondern die "richtigen" Wohnungen! "Das neue Förderprogramm KNN ist wegweisend, indem es den Bau von nachhaltigem und gleichzeitig bezahlbarem Wohnraum anreizt. sowie flächenoptimierte Bauweisen und die Realisierung innovativer Konzepte im Wohnungsneubau befördert", so Geywitz.

Das Programm zeichnet sich dadurch aus, dass es möglichst viel sogenannte “graue Energie” einsparen soll. Diese bezeichnet die Energiemenge, die für die Herstellung, den Transport, die Lagerung, den Verkauf und die Entsorgung eines Produktes – oder eines Gebäudes – aufgewendet wird. Diese Energie wird verbraucht, noch bevor das Objekt überhaupt genutzt werden kann – und frisst oft große Mengen an fossilen Ressourcen. Ein weiteres Ziel ist die Motivation zur flächenoptimierenden Bauweise und so ein Anreiz für kleinere Wohneinheiten, sowie, ganz vorne mit dabei, eine Reduktion des Primärenergiebedarfs im Gebäude. Zur Erinnerung: Der Primärenergiebedarf beschreibt den gesamten Energieaufwand, der nötig ist, um den Energiebedarf eines Gebäudes zu decken. Dazu gehören auch Elektrizität, Warmwasser, Heizung, Lüftung und Klimatisierung.

Wie erhält man die KNN-Förderung?

Die KNN-Förderung ist ein zinsverbilligter KfW-Kredit. Der Zinssatz bei einem Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung beträgt zum Start rund zwei Prozent. Ab dem 01. Oktober liegen Darlehen mit zehn Jahren Laufzeit und ebenso zehn Jahren Zinsbindung bei rund einem Prozent.

Es ist möglich, den Förderkredit ab 0,95 Prozent effektivem Jahreszins zu bekommen. Wie der Titel bereits verrät, bezieht sich das Angebot strikt auf Neubau und Erstkäufe; in Anspruch nehmen können den Kredit Privatpersonen, Unternehmen, sowie Investoren. Wer an einer Förderung interessiert ist, muss in erster Linie nachweisen, dass er den Baukostenrahmen und die Vorgaben zur Flächenbegrenzung einhält. Um den Kredit in Anspruch nehmen zu können, muss der energetische Standard Effizienzhaus 55 bzw. Effizienzhaus 40 eingehalten werden. Diese schließen die Nutzung fossiler Brennstoffe aus. Die Kostenobergrenze ist dagegen nicht von vorne herein festgelegt. Diese hängt stark von verschiedenen projektspezifischen Faktoren ab. Bis zu 100.000 Euro sind je Wohneinheit veranschlagt. Die geförderten Maßnahmen umfassen den Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten, die Planung und Baubegleitung sowie die Erstellung der Lebenszyklusanalyse durch Effizienz-Experten. Nicht dabei sind Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits begonnener oder sogar abgeschlossener Bauvorhaben. Die KNN-Förderung designt den künftigen Gebäudetyp E mit. So können die Rahmenbedingungen dynamisch auf aktuelle Begebenheiten rund um Energiesanierung angepasst werden. Prognostiziert ist, dass mithilfe dieser Maßnahme bis zu 150.000 neue Wohnungen und Häuser entstehen werden.

Aktuelle Maßnahmen zur Bauförderung

Im Februar 2024 startete das BMWSB-Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” (KFN). Dies ist ebenfalls eine KfW-Maßnahme und fördert ab einem effektiven Jahreszins von 2,10%. Ziel der Förderung ist der “Neubau und (den) Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen in Deutschland”, ähnlich wie auch die Förderung zuvor. Der große Unterschied besteht darin, dass hier auch im Luxuspreissegment gearbeitet wird, während sich die KNN auf niedrigpreisige Objekte fokussiert. Bei der KFN werden ebenfalls Privatpersonen, Unternehmen und Investoren mit einer Förderhöhe von maximal 150.000 Euro je Wohnung angesprochen. Ebenso beträgt die maximale Laufzeit 35 Jahre und eine Zinsbindung bis zu 10 Jahren ist möglich. Im Gegensatz zu KNN ist die technische Mindestanforderung mit der Effizienzhaus-Stufe 40 gegeben. Das Objekt darf zudem nicht mit Öl, Erdgas oder Biomasse beheizt werden. Zusätzliche Förderungen sind möglich, wenn der Neubau das Qualitätssiegel “Nachhaltiges Gebäude” (QNG) erhält. Mit der Maßnahme “Klimafreundlicher Neubau” werden im Laufe vom Jahr 2024 etwa 47.000 klimafreundliche Wohnung mit einer gesamten Investition von rund 17,4 Milliarden Euro gefördert.

Schon 2023 startete die Förderung "Altersgerechtes Umbauen". Diese Förderung hat zum Ziel, dass Senioren in ihrer gewohnten – wortwörtlich – Wohnumgebung bleiben können. Bei einem Förderkredit ab 2,17 Prozent effektiven Jahreszins haben die Antragsteller Anspruch auf bis zu 50.000 Euro Kredit, unabhängig vom Alter. Zweck der Förderung ist die Barrierefreiheit im Wohnobjekt sowie erweiterte Maßnahmen rund um Einbruchsicherheit. Der Kredit kann auch in Anspruch genommen werden, um bereits umgebauten Wohnraum zu kaufen. Ebenso können Einzelmaßnahmen mit bis zu 2500 Euro gefördert werden. 2023 konnten mithilfe dieser Förderung rund 31.000 Wohnungen oder Einfamilienhäuser altersgerecht umgebaut werden. 2024 stehen dafür 150 Millionen Euro zur Verfügung, was bereits eine Verdopplung zum Jahr 2023 darstellt.

Das Förderprogramm “Genossenschaftliches Wohnen” startete bereits 2022 mit einem Topf aus gerade mal sechs Millionen Euro. Das Förderprogramm unterstützt Menschen dabei, eigene Genossenschaften zu gründen, anschließend zu bauen oder beim Erwerb von Genossenschaftsanteile. Der Förderkredit kann ab einem effektiven Jahreszins von 0,01 Prozent bezogen werden und erlaubt einen Kreditbetrag von maximal 100.000 Euro. Das Besondere: Man muss lediglich einen 7,5 Prozent Tilgungszuschuss zahlen. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum kaufen. Bis 2024 haben sich die Fördergelder auf ingesamt 15 Millionen Euro erhöht. Stand 2023 gibt es in Deutschland knapp 8000 Genossenschaften.

Mangel auf dem Markt

2023 wurden in Deutschland rund 294.400 Wohnungen gebaut. Das beschreibt einen Abwärtstrend von - 0,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für 2024 sind 265.000 neue Wohnungen angedacht. Fördermaßnahmen wie Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment”, “Klimafreundlicher Neubau”, sowie spezifische Bauförderungen wie “Altersgerechtes Umbauen” sollen sowohl Privatpersonen als auch Investoren dazu motivieren, mehr zu bauen und so das Ziel nicht nur zu treffen, sondern zu übertreffen. Aktuell fehlen um die 800.000 Wohnungen auf dem Wohnmarkt – Maßnahmen zum Neubau sind also unerlässlich. Zusammen mit Gesetzen und Regelungen rund um Leerstand, Sanierung und Co. hofft man, dem Biest Wohnungsmarkt Schritt für Schritt Herr zu werden.

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