Immobilien

Airbnb und Co: Wann Untervermieten zur steuerlichen Pflicht wird

Untervermieten kann lukrativ sein – aber auch steuerlich heikel. Welche Grenzen gelten, wann das Finanzamt mitliest und was man beachten muss? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
20.06.2025 12:23
Lesezeit: 2 min

Untervermieten: Das sind Rechte und Pflichten

Ob Gästezimmer oder Nebenwohnung: Bevor Wohnraum leer steht, ist Untervermieten oft eine interessante Option. Wer dabei keine Probleme mit dem Finanzamt riskieren möchte, sollte bestimmte Vorgaben zur Steuer kennen.

Wer ein freies Zimmer oder eine nicht ständig genutzte Zweitwohnung besitzt, kann diesen Wohnraum über Plattformen wie Airbnb, Wimdu oder 9Flats unkompliziert untervermieten. Damit es bei den dadurch entstehenden Mieteinnahmen nicht zu Konflikten mit dem Finanzamt kommt, sollten die geltenden Steuerregeln berücksichtigt werden. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) ausdrücklich hin.

Ab wann Einnahmen beim Untervermieten relevant werden

Wird Wohnraum nur gelegentlich vermietet und liegen die Einnahmen unter 520 Euro jährlich, besteht kein steuerlicher Handlungsbedarf. In diesem Fall verzichtet das Finanzamt aus Praktikabilitätsgründen auf die Besteuerung. Solche Beträge müssen nicht in der Steuererklärung auftauchen. Trotzdem ist eine Aufzeichnung der Einnahmen empfehlenswert, falls eine Nachfrage erfolgt. Bei Mieteinnahmen über 520 Euro im Jahr ist eine Angabe in der Einkommenssteuererklärung jedoch Pflicht.

Wer Wohnraum regelmäßig oder langfristig untervermietet, muss seine Angaben spätestens dann machen, wenn nach Abzug der Ausgaben mehr als 410 Euro übrig bleiben. In solchen Fällen wird die Grenze zur Steuerpflicht überschritten.

Wie die Einkünfteerzielungsabsicht eine Rolle spielt

Steuerlich erfasst werden Einkünfte nur dann, wenn eine sogenannte Einkünfteerzielungsabsicht besteht. Bei fortlaufendem Untervermieten geht das Finanzamt in der Regel automatisch davon aus. Diese Absicht bedeutet: Wer untervermietet, will auf längere Sicht mehr einnehmen, als an Kosten entsteht – es geht also um einen Überschuss. Ein klassisches Beispiel: Wer eine vollständige Wohnung untervermietet und dafür mehr einnimmt, als Miete, Nebenkosten oder Reparaturen kosten, erzielt ein steuerpflichtiges Plus.

Komplexer wird es, wenn nur einzelne Zimmer untervermietet werden und man den Rest der Wohnung selbst nutzt. Dann sind die Gesamtkosten anteilig nach Fläche zu berechnen. Beispiel: Macht das Gästezimmer 20 Prozent der Wohnung aus, dürfen auch nur 20 Prozent der Gesamtkosten steuerlich geltend gemacht werden.

Wenn Gäste zusätzlich das Bad nutzen, fließt auch dessen Fläche anteilig ein. Dabei wird der Anteil wiederum auf alle Mitbewohner verteilt. Ein Rechenbeispiel: Beträgt der Badanteil 20 Prozent und es wohnen 5 Personen (vier Mieter, ein Gast), werden zusätzlich 4 Prozent berücksichtigt. Somit würden 24 Prozent der gesamten Kosten steuerlich relevant. Übersteigen die Einnahmen aus dem Untervermieten diesen Anteil, entsteht ein steuerpflichtiger Überschuss.

Steuerhinterziehung durch Untervermieten vermeiden

Laut BVL besteht schnell der Verdacht auf Steuerhinterziehung, wenn Mieteinnahmen in steuerlich bedeutsamer Höhe nicht angegeben werden. Gerade bei Plattformen wie Airbnb ist Vorsicht geboten.

Denn die Finanzämter fordern teils gezielt Daten von Portalen an, um Nutzer zu identifizieren. Plattformbetreiber müssen alle Personen melden, die entweder 30 Vermietungen jährlich durchführen oder mehr als 2000 Euro über die Plattform einnehmen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Aufhebungsvertrag wegen Personalabbau: Die wichtigsten Fakten
05.07.2026

Personalabbau ist auf Grund der schlechten wirtschaftliche Lage derzeit für viele Unternehmen ein Thema. Maßnahmen sind häufig...

DWN
Politik
Politik AfD-Parteitag in Erfurt: Massiver Protest gegen die AfD - Spitzenduo bestätigt
05.07.2026

Die AfD hat ihr Spitzenduo Weidel-Chrupalla wiedergewählt. In der zweiten Reihe gibt es neue Gesichter. Vom Protest vor der Halle sahen...

DWN
Finanzen
Finanzen Manchester United, BVB und Juventus: Wenn Fußballklubs an die Börse gehen
05.07.2026

Fußball und Kapitalmarkt wirken auf den ersten Blick wie getrennte Welten. Doch mehrere europäische Klubs sind börsennotiert, darunter...

DWN
Finanzen
Finanzen Interview: Ich lebe in Japan und investiere
05.07.2026

Dita Vārna Yoshimura lebte lange von Gehalt zu Gehalt, dann entdeckte sie durch ihren Mann die Börse. Heute investiert die Lettin aus...

DWN
Finanzen
Finanzen Altersvorsorgedepot: Brauchen wir das wirklich? Oder gibt es bessere Alternativen?
05.07.2026

Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersfürsorge ist beschlossen – das Altersvorsorgedepot kommt ab 2027. Dann wird das...

DWN
Technologie
Technologie Cybersicherheit braucht weniger Angst und mehr Wissen
05.07.2026

Es ist an der Zeit, dass wir aufhören, Cybersicherheit als Weltuntergang zu verkaufen. Wir sollten sie stattdessen als Teil der...

DWN
Finanzen
Finanzen Steuererhöhung: Steuer auf Spirituosen soll Anfang 2027 steigen
05.07.2026

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen zum 1. Januar 2027 höher besteuert werden. Welche Mehreinnahmen im Zuge der Steuererhöhung...

DWN
Immobilien
Immobilien Deutscher Mietmarkt: Warum sich das Vermieten für Private nicht mehr lohnt
05.07.2026

Die Wohnungskrise in Deutschland verschärft sich. Doch während in Talkshows meist über rücksichtslose Immobilienkonzerne debattiert...