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Elterngeld im Ungleichgewicht: Väter oft mit Höchstsatz, Mütter länger in Elternzeit

Das Elterngeld bleibt ungleich verteilt: Während rund ein Drittel der Väter den Höchstsatz beziehen, nehmen Mütter deutlich häufiger und länger Elterngeld in Anspruch. Das geht aus aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts hervor. Die Zahlen zeigen, dass traditionelle Rollenverteilungen auch bei der Aufteilung von Elternzeit und Einkommen weiterhin eine große Rolle spielen.
08.07.2025 13:22
Lesezeit: 1 min
Elterngeld im Ungleichgewicht: Väter oft mit Höchstsatz, Mütter länger in Elternzeit
Elterngeld ist zwischen den Geschlechtern ungleich aufgeteilt (Foto: dpa). Foto: Sebastian Kahnert

So erhielten Väter im Schnitt 1.337 Euro Elterngeld pro Monat, Mütter kamen dagegen mit durchschnittlich 830 Euro auf einen viel geringeren Betrag. Hierfür gibt es zwei Gründe: „Zum einen waren Väter vor der Geburt häufiger erwerbstätig (96 Prozent) als Mütter (76 Prozent)“, erklärten die Statistiker. „Zum anderen lag das Einkommen, das zur Berechnung des Elterngelds diente, bei erwerbstätigen Vätern im Schnitt mit 2.344 Euro deutlich über dem der erwerbstätigen Mütter (1.789 Euro).“

Kürzere Bezugsdauer bei Vätern wirkt sich auf Gesamtsumme aus

Bei der Gesamthöhe über den kompletten Bezugszeitraum ergebe sich dagegen ein umgekehrtes Bild: Laut den Angaben beanspruchten Väter, die 2024 Elterngeld bezogen, insgesamt durchschnittlich 4.185 Euro. Damit lagen sie weit unter dem Durchschnitt der Mütter mit 11.462 Euro. „Der Unterschied erklärt sich dadurch, dass Väter in der Regel deutlich kürzer Elterngeld beziehen als Mütter“ hieß es. So lag die durchschnittliche voraussichtliche Bezugsdauer bei Vätern bei 3,8 Monaten. Die der Mütter war laut der Statistik mit 14,8 Monaten fast viermal länger.

Den Daten zufolge hatte jeder dritte Vater, der im vergangenen Jahr Elterngeld bezog, Anspruch auf den Höchstbetrag. Bei den Müttern war es nur jede Achte. So bezogen 32 Prozent der Väter und 12 Prozent der Mütter im ersten Bezugsmonat den von 1.800 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 900 Euro Elterngeld Plus. „Insgesamt hatten 17 Prozent der Eltern Anspruch auf den Höchstbetrag“, teilten die Statistiker mit.

Jede achte Mutter bezog den Höchstbetrag

Laut Bundesamt haben diejenigen Anspruch auf den Höchstbetrag, die vor der Geburt ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen abzüglich pauschaler Steuern und Sozialabgaben von mindestens 2.770 Euro hatten. Einen Elterngeldanspruch in Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro Elterngeld Plus wiederum erhielten 21 Prozent der Eltern - bei Männern waren es 7 Prozent der Empfänger und bei Müttern gut ein Viertel (26 Prozent).

Das Elterngeld Plus wurde 2016 eingeführt und fällt monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt, so dass es insgesamt etwa den gleichen Gesamtbetrag ergibt.

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