Kindergeld 2027: Regierung will Familien mit antragsloser Kindergeldauszahlung entlasten
Die Geburtenrate in Deutschland mit 1,35 Kinder pro Frau befindet sich auf einem historischen Tiefstand. Viele junge Paare können sich Kinder nicht mehr leisten, trotz Kinder- und Elterngeld. Die Folgen: Die Bevölkerung überaltert, Renten- und Pflegesystem geraten in eine Schieflage. Somit gerät auch die Familienpolitik in den Fokus von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD).
Er will mit "Entlastungen" beim Kindergeld gegenzusteuern. Dafür wird das Kindergeld nicht etwa erhöht, sondern der Bezug von Kindergeld soll unkomplizierter werden. Damit Familien künftig mehr Zeit für das Baby haben und sich weniger mit Bürokratie auseinandersetzen müssen. "Die Eltern erhalten künftig das Kindergeld automatisch, sie erhalten es unbürokratisch und sie erhalten es schnell." Das Gesetz werde, wenn es vollständig umgesetzt sei, für alle Kinder gelten, die in Deutschland geboren werden.
Kindergeld 2027: Wie die automatische Auszahlung funktioniert
Der Staat will bereits vorliegende Bürgerdaten nicht immer wieder neu abfragen – sondern effizienter arbeiten und bürokratische Last abbauen. Dieses „Once-only“-Prinzip soll künftig Eltern von Neugeborenen entlasten. Ab 2027 soll das Kindergeld dann ohne Antrag und ohne Formulare direkt ausgezahlt werden.
So funktioniert das neue Verfahren: Sobald ein Kind geboren wird, leiten die Standesämter die Geburtsmeldung an die zuständigen Meldebehörden weiter. Von dort wird sie zum Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet, das dem Kind eine Steueridentifikationsnummer zuweist und zugleich die Familienkasse in Kenntnis setzt.
Ohne Antrag – Kindergeld-Reform soll 2027 kommen
Die antragslose Auszahlung des Kindergelds wurde im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart und entspricht einer Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform. Der Bundestag debattierte am 22. Mai zum ersten Mal über die geplanten Gesetzesänderungen, denen der Bundesrat noch zustimmen muss. "Wir erwarten, dass rund 300.000 Erstanträge pro Jahr entfallen", sagte Klingbeil. "Das vermeidet lästige Abstimmungsschleifen bei unvollständigen Anträgen und das spart jede Menge Zeit, Geld und auch Nerven auf allen Seiten, auch beim Staat."
Auch Politiker anderer Parteien begrüßten die Pläne. So sagte die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner: "Es passiert selten in diesem Land, aber es passiert, dass Dinge vorangehen, dass sich etwas bewegt. Wenn das Kindergeld in Zukunft ohne tausend Schleifen direkt auf dem Konto der Eltern landet, dann entlastet das viele Familien."
"Mehr Zeit fürs Baby statt für lästige Bürokratie"
Das Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt. Das neue Verfahren ohne Antrag soll im kommenden Jahr in zwei Schritten greifen:
- In einer ersten Stufe voraussichtlich im März 2027 sollen all diejenigen Eltern das Kindergeld automatisch bekommen, die bereits ein älteres Kind haben.
- Voraussichtlich ab November 2027 sollen dann auch diejenigen Eltern auf den Antrag verzichten, die ihr erstes Kind bekommen.
Dafür müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet.
Außerdem müssen die Behörden die Kontoverbindung (IBAN) kennen. Diese kann man bereits heute entweder über die Bank oder über das Steuerportal Elster melden. Ist nur eine IBAN hinterlegt, wird an diese überwiesen. Sind beide IBANs bekannt, überweist die Familienkasse zunächst an die Mutter. Laut Bundesfinanzministerium sind rund 75 Prozent der Kindergeldberechtigten ohnehin weiblich. Wer eine andere Regelung bevorzugt, kann der Familienkasse eine entsprechende Mitteilung machen.
Kritik an Kindergeldzahlungen ins Ausland
Die AFD hingegen brachte einen Gesetzesentwurf ein, der Änderungen kindergeldrechtlicher Regelungen vorsieht. Denn zunehmend werden Kindergeldanträge von EU-Bürgern auch für Kinder gestellt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat haben. Damit werden im Vergleich zur Zahlung von Unterhaltsleistungen Familien hinsichtlich des Bezugs von Kindergeld derzeit gerade nicht gleich, sondern unterschiedlich behandelt.
Der AfD-Abgeordnete Kay Gottschalk sagt dazu, man könne den Menschen nicht erklären, warum Deutschland auch Kindergeld für Kinder im Ausland zahle. Andere AfD-Politiker warnten vor Sozialmissbrauch. In dem Antrag fordert die AfD: Für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, solle die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates angepasst werden.
Die SPD-Politikerin Wiebke Esdar warf der AfD dagegen "rechtspopulistische Hetze" vor. Die AfD schüre Vorurteile und erwecke den Eindruck, Gelder würden unrechtmäßig gezahlt. Ein Prozent der Gelder würden an Kinder gezahlt, die momentan im Ausland leben.
Rotstift: Kommt die Elterngeld-Kürzung?
Gleichzeitig denkt Familienministerin Prien (CDU) über Einsparungen beim Elterngeld nach. Finanzminister Klingbeil (SPD) erklärte erst kürzlich, dass alle Ministerien den Rotstift ansetzen müssen – also auch das Familienministerium. Für 2027 soll das Ministerium laut Klingbeils Vorgabe 540 Millionen Euro einsparen.
Die CDU-Ministerin hatte als Möglichkeiten eine Verkürzung der Bezugsdauer des Elterngelds oder auch eine Senkung der Leistung angedeutet. Derzeit erhalten Mütter oder Väter in Elternzeit in der Regel 65 Prozent ihres Nettoeinkommens vor der Geburt. Dies gilt für mindestens zwölf Monate, bei Beteiligung beider Elternteile für 14 Monate. Eine mögliche Option zum Sparen beim Elterngeld wäre, dass dieser Prozentsatz abgesenkt wird – entweder für alle oder nur für Besserverdienende.
Rund 1,61 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im vergangenen Jahr Elterngeld erhalten. Der Mindestsatz beim Elterngeld beträgt 300 Euro, der Höchstsatz 1.800 Euro. Das Elterngeld gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2007. Es löste das Erziehungsgeld ab und soll es Eltern nach der Geburt ermöglichen, ihr Einkommen auszugleichen, wenn sie wegen der Betreuung des Kindes nicht mehr oder weniger arbeiten
Ab wann soll das Elterngeld gekürzt werden?
Für das laufende Jahr 2026 ändert sich beim Elterngeld nichts. Die geforderten Einsparungen betreffen den Bundeshaushalt für das Jahr 2027. Sollten die Reformen wie geplant umgesetzt werden, würden die neuen Regelungen frühestens ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die Rechtslage für alle Familien unverändert. Bislang liegt noch kein fertiger Gesetzentwurf vor, sondern lediglich politische Absichtserklärungen, wie das Millionen-Loch gestopft werden könnte.
Ob die Kürzungen am Ende genau so kommen, ist derzeit noch völlig offen. Das Familienministerium kann die Änderungen nicht im Alleingang beschließen. Der Entwurf muss durch das Bundeskabinett und anschließend durch den Bundestag.
Familien brauchen Unterstützung statt Kürzungen
Während mit der im Bundestag beratenen antragslosen Auszahlung des Kindergelds eine kleine Erleichterung für Familien kommen soll, streitet die schwarz-rote Koalition weiter über Kürzungen, Einsparungen und sorgt für Verschlechterungen für Familien und Alleinerziehende. Schon jetzt regt sich massiver politischer Widerstand. Sowohl der Koalitionspartner SPD als auch Familienverbände und sogar Teile der Opposition kritisieren die Pläne scharf. Sie warnen vor einem Vertrauensverlust und negativen Signalen angesichts ohnehin sinkender Geburtenraten in Deutschland.
"Mehr Zeit" für Familien durch weniger Bürokratie beim Kindergeldbezug bringt vielleicht Entlastung aber nicht mehr Geburten. Junge Paare können sich Kinder aus finanziellen Gründen schlicht nicht leisten. Mit den angedachten Kürzungen beim Elterngeld (Bezugsdauer und Leistung) würde die Regierung genau das Gegenteil erreichen: Eine Verschärfung des Geburtenknicks und deren Folgen für den demografischen Wandel.

