Immobilien

EH-55-Förderung kehrt zurück: Was Bauherren ab Dezember beachten müssen

Ab Mitte Dezember fließt wieder Geld für Neubauten im EH-55-Standard. Die KfW öffnet ein bekanntes Förderfenster – doch nur unter klaren Vorgaben. Wer jetzt bauen oder kaufen will, muss Fristen, Zinssätze und Technik genau treffen. Reicht das, um den Wohnungsbau zu beleben?
27.11.2025 12:03
Lesezeit: 1 min
EH-55-Förderung kehrt zurück: Was Bauherren ab Dezember beachten müssen
Mehrere Einfamilienhäuser entstehen am Stadtrand: Die KfW-Förderung für EH-55-Häuser tritt in Kraft (Foto. dpa). Foto: Jan Woitas

Geld für Bauherren: KfW startet erneut Förderung für EH-55-Häuser

Für Neubauvorhaben nach dem EH-55-Energiestandard gibt es ab Mitte Dezember wieder Zuschüsse. Jetzt liegen die konkreten Regeln vor, die Bauherren und Käufer für die EH-55-Förderung erfüllen müssen.

Bund und Förderbank KfW bringen die EH-55-Förderung für Neubauten mit dem verbreiteten Standard EH 55 in Kürze zurück. Ab 16. Dezember dürfen private wie gewerbliche Investoren, die bereits eine Baugenehmigung besitzen, Anträge auf KfW-Förderkredite einreichen, erklärte die Bank in Frankfurt. Unterstützt werden Neubau und Erstkauf von Wohngebäuden, die als Effizienzhaus 55 gelten und damit nur 55 Prozent der Energie eines Standardhauses verbrauchen. Damit ergänzt die KfW ihre Immobilienförderung für klimafreundliche Projekte, ohne den Standard weiter zu verschärfen.

Wiederaufnahme soll Wohnungsbau stützen

Mit der Wiederaufnahme solle schneller der dringend benötigte Wohnraum entstehen, sagte KfW-Vorständin Melanie Kehr. "Unsere Förderung setzt voraus, dass die Neubauten ausschließlich auf Basis Erneuerbarer Energien beheizt werden." Die EH-55-Förderung wird in das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau" eingebettet. Weitere Bedingungen sind:

  • Pro Wohneinheit ist ein Kredit bis zu 100.000 Euro möglich.
  • Der Zinssatz der EH-55-Förderung wird zum Start festgelegt und von der KfW veröffentlicht.
  • Er orientiert sich am Kapitalmarkt und wird aus Bundesmitteln vergünstigt, solange Mittel vorhanden sind.
  • Die Laufzeit des Kredits liegt bei höchstens 35 Jahre, die Zinsbindung bei maximal zehn Jahre.
  • Auch Nichtwohngebäude können gefördert werden.
  • Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden, und Kaufverträge sind erst ab 16. Dezember zulässig; eine rückwirkende Förderung ist damit ausgeschlossen.

Bundesregierung stellt 800 Millionen Euro bereit

Schon im November wurde bekannt, dass die Bundesregierung die Förderung für EH-55-Häuser reaktiviert und dafür 800 Millionen Euro reserviert. Die EH-55-Förderung soll den stockenden Neubau wieder ankurbeln. Nach früheren Angaben des Bauministeriums sind etwa 760.000 Wohnungen genehmigt, aber noch nicht errichtet.

Die Ampel-Regierung hatte die KfW-Förderung für EH-55-Häuser 2022 beendet mit dem Hinweis, der Standard sei etabliert. Stattdessen sollte der strengere und teurere Standard EH 40 gefördert werden. Danach legten viele Investoren ihre Pläne für EH-55-Häuser auf Eis und bauten gar nicht.

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