Wirtschaft

EU verschärft Aufsicht: Kampf gegen unfaire Praktiken im Agrarhandel

Die EU verschärft ihre Regeln gegen unfaire Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelkette und stärkt die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Wie sollen neue EU-Regeln verhindern, dass große Abnehmer ihre Marktmacht gegenüber Landwirten ausnutzen?
06.03.2026 18:00
Lesezeit: 2 min
EU verschärft Aufsicht: Kampf gegen unfaire Praktiken im Agrarhandel
Die EU verschärft ihre Regeln gegen unfaire Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelkette und will Landwirte besser vor der Marktmacht großer Abnehmer schützen (Foto: dpa) Foto: Patrick Pleul

EU verschärft Kampf gegen unfaire Praktiken im Agrarhandel

Der Rat der Europäischen Union hat neue Regeln gegen grenzüberschreitende unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelkette beschlossen. Die Verordnung ergänzt die bereits geltende Richtlinie aus dem Jahr 2019, mit der die EU erstmals auf das Machtungleichgewicht zwischen Lieferanten und großen Abnehmern wie Handelsketten oder der Lebensmittelindustrie reagierte.

In Kraft treten die neuen Vorschriften 18 Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Damit erhalten die Mitgliedstaaten Zeit, ihre Behörden, Verfahren und rechtlichen Strukturen auf den neuen Rahmen vorzubereiten.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird verbindlicher

Kern der Verordnung ist ein neuer Rahmen für die Zusammenarbeit bei unfairen Handelspraktiken über Ländergrenzen hinweg. Er soll dort greifen, wo Lieferanten und Käufer in unterschiedlichen Mitgliedstaaten ansässig sind und nationale Behörden bislang nur begrenzte Möglichkeiten zum gemeinsamen Vorgehen hatten.

Zugleich wird ein Mechanismus der gegenseitigen Amtshilfe eingeführt. Nationale Aufsichtsbehörden können künftig Informationen anfordern, Daten austauschen und bei Ermittlungen enger kooperieren, wenn der Verdacht auf unfaire Handelspraktiken entlang der Agrar- und Lebensmittelkette besteht.

Sanktionen sollen EU-weit besser durchgesetzt werden

Der neue Rechtsrahmen soll außerdem die Vollstreckung von Geldbußen und anderen Sanktionen erleichtern, die in einem anderen Mitgliedstaat verhängt wurden. Damit will die EU verhindern, dass Verstöße zwar festgestellt werden, ihre Folgen in grenzüberschreitenden Fällen aber nur eingeschränkt durchsetzbar sind.

Hinzu kommen Regeln für eine bessere Abstimmung der Aufsichtsmaßnahmen. Die Mitgliedstaaten sollen einander über Entscheidungen zu unfairen Handelspraktiken informieren, damit Verfahren nicht nebeneinander herlaufen und Unternehmen bestehende Lücken zwischen nationalen Systemen ausnutzen können.

Schutz für Lieferanten und klare Zuständigkeiten

Die Verordnung regelt auch, wie die Kosten in Fällen gegenseitiger Amtshilfe zwischen Behörden verteilt werden. Ergänzend dazu werden Vorgaben zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit von Informationen festgelegt, um die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen rechtssicher auszugestalten.

Aus Sicht der EU ist das auch ein Schutzmechanismus für Landwirte und andere Lieferanten. Sie sollen vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen bewahrt werden, wenn sie Verstöße melden oder Informationen liefern, die für Ermittlungen in mehreren Mitgliedstaaten relevant sind.

Koordination bei größeren Fällen in mehreren Staaten

Für umfangreiche grenzüberschreitende Fälle sieht die Verordnung ein koordiniertes Vorgehen vor. Wenn mindestens drei EU-Staaten betroffen sind, soll ein Koordinator benannt werden, der die Zusammenarbeit zwischen den Behörden bündelt und die Reaktion auf den jeweiligen Fall erleichtert.

Darüber hinaus enthält der neue Rechtsrahmen Vorschriften für Fälle, in denen Käufer aus Staaten außerhalb der Europäischen Union beteiligt sind. Auch hier will Brüssel den Schutz europäischer Landwirte stärken, wenn sich unfaire Praktiken von Akteuren außerhalb des Binnenmarkts auf die Lieferkette auswirken.

Erfahrungen aus der Richtlinie von 2019

Die EU-Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken trat 2019 in Kraft und sollte das Ungleichgewicht in der Verhandlungsmacht zwischen landwirtschaftlichen Lieferanten und großen Käufern begrenzen. Im Mittelpunkt standen vor allem Landwirte, die ihre Erzeugnisse an Handelsketten oder Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung verkaufen.

Auf Basis der Erfahrungen der vergangenen Jahre kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass die grenzüberschreitende Dimension bislang nicht ausreichend erfasst wird. Im Durchschnitt stammen rund 20 Prozent der Agrar- und Lebensmittelprodukte, die in einem EU-Staat verbraucht werden, aus einem anderen Mitgliedstaat.

Brüssel reagiert auf die Verflechtung des Binnenmarkts

Vor diesem Hintergrund legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag im Dezember 2024 vor. Die Initiative ist Teil eines breiteren Kurses, mit dem die Position der Landwirte in der Agrar und Lebensmittelkette gestärkt werden soll.

Für Deutschland ist das Thema besonders relevant, weil deutsche Landwirte und Lebensmittelproduzenten eng in den europäischen Binnenmarkt eingebunden sind. Wenn Verstöße künftig über Grenzen hinweg konsequenter verfolgt und Sanktionen wirksamer durchgesetzt werden, könnte das vor allem kleineren Betrieben eine stärkere Position gegenüber großen Abnehmern verschaffen.

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