Wirtschaft

Ölförderung im Wattenmeer vorerst erlaubt – Gericht gewährt Betrieb Fortsetzung

Die Ölproduktion auf der Bohrinsel Mittelplate im schleswig-holsteinischen Wattenmeer kann vorerst weiterlaufen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig gab dem Betreiber Harbour Energy Germany in einem Eilverfahren Recht, während über eine Beschwerde nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) noch entschieden wird. Ein endgültiges Urteil steht damit noch aus.
06.03.2026 15:30
Lesezeit: 2 min
Ölförderung im Wattenmeer vorerst erlaubt – Gericht gewährt Betrieb Fortsetzung
Blick auf die Bohrinsel des niederländischen Unternehmens One-Dyas in der Nordsee. Ein Konsortium um One-Dyas plant Erdgas vor der ostfriesischen Insel Borkum zu fördern (Foto: dpa). Foto: Lars Penning

Der 5. Senat nahm für seine Zwischenentscheidung (Hängebeschluss) eine Folgenabwägung vor: "Sollte die Beschwerde nämlich im Ergebnis Erfolg haben, so wären die negativen Auswirkungen einer vorübergehenden Betriebseinstellung wegen des damit verbundenen technischen Aufwandes und der vielfältigen mittelbaren Folgen erheblich." Weniger schwer wären nach Auffassung des Gerichts dagegen die bereits jetzt erkennbaren Nachteile eines Weiterbetriebs für den Fall, dass die Beschwerde letztlich keinen Erfolg hätte.

Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht Schleswig nach Klage der Umwelthilfe per Eilverfahren entschieden, dass die Bohrinsel derzeit keine vollziehbare Fördererlaubnis habe. Harbour Energy Germany legte daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein und beantragte auch eine juristische Übergangslösung, über die die Richter nun entschieden.

Kritik: Ölförderung nicht anhand der Habitat-Richtlinie geprüft

Die Plattform fördert Öl im Wattenmeer, einem Natura 2000-Gebiet. Die Umwelthilfe geht seit Jahren gegen die Förderung vor. 2024 legte sie Widerspruch gegen die Ölförderung beim zuständigen niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ein, der jedoch als nicht fristgerecht zurückgewiesen wurde. Als Grund führte die DUH an, dass die Auswirkungen der Ölförderung auf das Wattenmeer gemäß der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) anhand der Betriebspläne nie geprüft wurden - auch im Betriebsplan für 2024 bis 2026 nicht. Dieser läuft im Mai aus. Daraufhin klagte der Verband gegen die Ablehnung des Widerspruchs.

Das Oberverwaltungsgericht erklärte, dass es keine Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts zu einer möglichen Gebietsbeeinträchtigung gebe. Auch das Ergebnis einer etwaigen FFH-Verträglichkeitsprüfung sei offen.

Reaktionen

Ein Sprecher des Betreibers begrüßte die Entscheidung des OVG. Sie sei ein wichtiges Signal, nicht nur für Wirtschaft und Gesellschaft, sondern auch für tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Bürgerinnen und Bürger und das Land Schleswig-Holstein. "Das Vertrauen in die Rechts- und Planungssicherheit für eine umweltverträgliche und sichere Rohstoffversorgung in Deutschland wird durch diese Entscheidung gestärkt."

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner verwies darauf, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts für die Stilllegung der Mittelplate in der Sache weiterhin gültig sei. "Wir gehen davon aus, dass die Beschwerde der Betreiberfirma keinen Erfolg haben wird, da die Naturverträglichkeitsprüfung für die Ölplattform mitten im Weltnaturerbe Wattenmeer weiterhin fehlt."

Wichtige Förderstätte

Wichtig für Schleswig-Holstein: Von der Bohrinsel Mittelplate aus wird seit 1987 Öl in der Nordsee gefördert. Nach Betreiberangaben waren es im vergangenen Jahr 858.000 Tonnen. Schleswig-Holstein erhielt dafür 45 Millionen Euro an Förderabgaben, seit Produktionsbeginn insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Aus der Lagerstätte wurden bereits rund 43 Millionen Tonnen Öl gepumpt. Zwölf Millionen Tonnen Öl gelten noch als gewinnbar.



Schleswig-Holsteins Energieminister Tobias Goldschmidt (Grüne) hatte am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des Landtags erklärt, dass die Landesregierung ebenfalls eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorbereite. Das dort geförderte Öl wird etwa auch zur Kerosin-Produktion für den Hamburger Flughafen genutzt.



Der Leiter der Rechtsabteilung des Betreibers in Deutschland, Frank Wolfram, Wolfram signalisierte im Ausschuss grundsätzliche Bereitschaft zu einer freiwilligen Verträglichkeitsprüfung (FFH). Er bezifferte den unmittelbaren Schaden einer vorzeitigen Stilllegung der Plattform für Schleswig-Holstein auf 750 Millionen Euro, "konservativ geschätzt".



Im Mai 2024 hatte die Landesregierung jedoch angekündigt, keine Genehmigungen mehr für die Erschließung neuer Ölfelder im Wattenmeer zu erteilen. Die Ölförderung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer endet damit 2041.

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