Politik

Neuer Wehrdienst: Verteidigungsminister Pistorius schafft Klarheit bei Auslandsreisen

Der neue Wehrdienst wirft Fragen auf: Müssen junge Männer künftig Auslandsaufenthalte genehmigen lassen? Nach heftiger Kritik stellt Verteidigungsminister Pistorius nun klar, wie die Regeln aktuell aussehen. Doch bleibt das auch im Ernstfall so?
08.04.2026 11:41
Lesezeit: 3 min

Pistorius: Keine Genehmigung für längere Auslandsreisen erforderlich

Verteidigungsminister Boris Pistorius hat betont, dass wehrfähige Männer aktuell keine Genehmigung für längere Auslandsaufenthalte benötigen. Noch in dieser Woche solle per Verwaltungsvorschrift eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht beschlossen werden, erklärte der SPD-Politiker gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Zuvor hatte es deutliche Diskussionen über eine mögliche Folge des Gesetzes zum neuen Wehrdienst gegeben. Kritisiert wurde, dass demnach grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsreisen von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten. Das Verteidigungsministerium stellte dazu klar, dass durch Verwaltungsvorschriften geregelt werde, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig bleibt.

"Mir sind unbürokratische und praktikable Verfahren wichtig. In der aktuellen Friedenszeit wird es keine Genehmigungsverfahren geben. Wir setzen die Genehmigungspflicht aus, solange der Wehrdienst freiwillig ist", sagte Pistorius. "Auslandsreisen müssen also auch nicht angezeigt oder angemeldet werden. Ich habe bereits veranlasst, dass der entsprechende Erlass, an dem meine Fachleute bereits arbeiten, schnell umgesetzt wird." Zugleich kündigte er an, dass für den Spannungsfall entsprechende Verfahren geschaffen würden. Er verteidigte die Regelung in Paragraf 3 des überarbeiteten Wehrpflichtgesetzes. Diese sei notwendig - "und zwar vorsorglich".

Im Ernstfall Überblick über verfügbare Kräfte behalten

Pistorius erklärte dazu: "Wir tun alles, um einen Spannungs- oder Verteidigungsfall zu verhindern und müssen dennoch auf einen möglichen Ernstfall vorbereitet sein. Denn wenn sich die Sicherheitslage verschlechtern sollte und ein verpflichtender Wehrdienst eingeführt werden müsste, hätten wir eine andere Ausgangslage. Dann wäre es für uns entscheidend zu wissen, wer tatsächlich verfügbar ist und wer nicht."

Derzeit ändert sich für Männer nichts: "Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen - alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung", so Pistorius. Ein längerer Aufenthalt im Ausland müsse ebenfalls nicht gemeldet werden. Dafür werde eine Ausnahme von der im Gesetz grundsätzlich vorgesehenen Meldepflicht geschaffen.

Neues Wehrdienstmodell basiert auf Freiwilligkeit

Als Begründung nannte er, dass der neue Wehrdienst freiwillig sei. Niemand werde gegen seinen Willen eingezogen. "Dafür habe ich mich innerhalb der Koalition erfolgreich eingesetzt. Folglich kommen wir derzeit nicht in die Lage, auf jemanden zurückgreifen zu müssen, der nicht verfügbar ist. Unser neuer Wehrdienst soll so attraktiv sein, dass dies auch möglichst lange so bleibt", sagte Pistorius.

Meldepflichten existierten formal auch bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011. Die Regelung wurde jedoch auch damals nicht angewendet. Dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten sind laut Verteidigungsministerium allerdings verpflichtet, Umzüge zu melden.

Verteidigungsministerium muss über Truppenaufbau informieren

Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat zum 1. Januar in Kraft. Kernpunkt ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. Ziel ist es, Freiwillige für den Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 Männern und Frauen um 80.000 auf insgesamt 260.000 aktive Soldaten zu gewinnen.

Mitte Januar begann die Bundeswehr damit, Fragebögen zum Wehrdienst zu versenden. Diese gehen an junge Menschen des Jahrgangs 2008, die seit Jahresbeginn volljährig sind. Insgesamt umfasst dieser Jahrgang knapp 700.000 junge Männer und Frauen. Junge Männer sind zur Beantwortung verpflichtet, Frauen können freiwillig teilnehmen. Grundlage ist das Grundgesetz, das eine Wehrpflicht ausschließlich für Männer vorsieht.

Um das Gesetz zum neuen Wehrdienst hatte es mehrfach politische Auseinandersetzungen gegeben, die sich vor allem um die Frage der Freiwilligkeit drehten. Am Ende setzte sich in der Koalition die Linie der SPD durch, die auf Freiwilligkeit bestand. Allerdings wurden konkrete Zielmarken für den sogenannten Aufwuchs - also eine höhere Zahl an Soldatinnen und Soldaten - definiert. Alle sechs Monate muss das Verteidigungsministerium berichten, ob diese Ziele erreicht werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Bundestag über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden.

Mit dem neuen Wehrdienst reagiert Deutschland auf die Bedrohung durch Russland sowie auf die daraus resultierenden veränderten Nato-Vorgaben. In mehreren Umfragen zeigte sich zuletzt eine Mehrheit der Bevölkerung offen für das neue Wehrdienstmodell. Gleichzeitig wurde jedoch auch Kritik laut, dass junge Menschen, die künftig Dienst leisten sollen, nicht ausreichend in die Planung einbezogen worden seien.

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