Technologie

KI-Gesetz der EU: Neues Verbot für Missbrauch-Deepfakes beschlossen

Die EU verschärft das KI-Gesetz und verbietet künftig sexualisierte Deepfakes sowie KI-Inhalte, die Kindesmissbrauch darstellen. Vertreter der Mitgliedstaaten einigten sich in Brüssel auf ein striktes Verbot, um die missbräuchliche Nutzung Künstlicher Intelligenz zu stoppen. Gleichzeitig sollen Bürokratie-Abbaumaßnahmen das wirtschaftliche Potenzial von KI in Europa fördern.
07.05.2026 14:32
Lesezeit: 3 min

EU-Einigung gegen Deepfakes: Strengere Regeln ab Dezember 2026

Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss die Einigung noch vom Plenum des EU-Parlaments und dem Rat bestätigt werden. Geht die Reform durch, würde das Verbot ab dem 2. Dezember 2026 federführend vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden. Ziel ist es, die Erstellung täuschend echter, manipulativer Video- und Audioinhalte konsequent zu unterbinden.

Bei sogenannten Deepfakes wird etwa das Gesicht einer Frau in ein anderes Video - etwa eine Porno-Sequenz - eingefügt oder die Stimme künstlich nachgeahmt, so dass es wirkt, als würde sie Dinge tun oder sagen, die tatsächlich nie passiert sind. Durch die Entwicklung von KI ist die Erstellung täuschend echter Inhalte sehr viel einfacher geworden.



Das neue Verbot soll explizit auch auf das Erstellen von Inhalten abzielen, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen. Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn begrüßte die Einigung: "KI darf kein Werkzeug für sexualisierte Gewalt gegen Kinder sein", teilte sie nach den bis tief in die Nacht andauernden Verhandlungen mit.

Grok-Skandale und deutsche Debatte über digitale Gewalt

Auf EU-Ebene rückte das Thema Ende vergangenen Jahres durch den KI-Chatbot Grok in den Fokus: Bis die von Tech-Milliardär Elon Musk geführte US-Firma hinter der Software diese Funktion einschränkte, befahlen Menschen der KI immer wieder, Frauen in von ihnen ausgewählten Bildern zu entkleiden. An Silvester entschuldigte sich der Chatbot selbst dafür, ein Bild von zwei Mädchen im Teenager-Alter "in sexualisierten Outfits" erstellt zu haben.

In Deutschland bekam die Debatte über sexualisierte digitale Gewalt Ende März neue Dringlichkeit, als Collien Fernandes mit Vorwürfen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die Öffentlichkeit ging. Bei diesen Vorwürfen geht es nicht um Deepfakes. Fernandes wirft ihm vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Inhalte verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

Seit Bekanntwerden der Vorwürfe gibt es bundesweit eine große Diskussion über digitale und sexualisierte Gewalt gegen Frauen - und breite Medienberichterstattung darüber. Tausende Menschen zogen für Demonstrationen auf die Straße und forderten mehr Schutz für Opfer. Im Zusammenhang mit dieser Debatte ging es auch immer wieder um sexualisierte Deepfakes und Deepfake-Pornografie. Material dieser Art kursiert schon seit Jahren im Netz.

EU legte bereits 2024 Richtlinie zum Thema vor

Die geplanten Gesetzesverschärfungen sind nicht die ersten EU-Regeln zur Bekämpfung digitaler Gewalt. Bestehende Regularien sehen bereits vor, dass in allen Mitgliedstaaten das Anfertigen und Verbreiten von manipulierten Darstellungen sexueller Handlungen ohne Zustimmung der Betroffenen unter Strafe gestellt werden soll.

Die entsprechende EU-Richtlinie ist zwar seit Mai 2024 in Kraft, von Deutschland allerdings bisher nicht in nationales Recht übertragen worden. Dafür hat die Bundesrepublik noch bis zum Sommer nächsten Jahres Zeit. Zuletzt kündigte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) entsprechende Verschärfungen im Strafrecht und mehr Rechte für Geschädigte an. Hubig begrüßte die Einigung auf EU-Ebene. Anbieter von KI-Tools müssten in die Pflicht genommen werden, teilte sie mit.

Was die neuen Regeln genau verbieten sollen

Das neue Verbot in der KI-Verordnung auf EU-Ebene, das sich nun abzeichnet, würde die Perspektive von der Bestrafung der Tat hin zum Verbot des Werkzeugs wechseln, also der KI-Anwendung an sich. Wobei Verhandlungsteilnehmer betonen, dass das Verbot nicht dazu führen soll, die Erstellung oder Manipulation von Bildern übermäßig stark einzuschränken.

Dafür soll in dem neuen Gesetz genau definiert sein, was sexualisierte Inhalte sind und was nicht. Nicht-einvernehmliche Bikini-Bilder, wie sie von Grok erstellt und auf X verbreitet wurden, könnten demnach erlaubt bleiben. Verboten sein sollen dagegen etwa realistische Darstellungen vom Intimbereich - insbesondere von Genitalien, dem Anus, Po oder entblößten weiblichen Brüsten sowie von sexuell eindeutigen Handlungen. Satirische Karikaturen sollen also ausgenommen bleiben.

Verpflichtende Wasserzeichen für KI-Inhalte verschoben

Ursprünglich hatte die EU-Kommission Änderungen am KI-Gesetz vorgeschlagen, um die Wirtschaft und insbesondere die KI-Branche zu entlasten. Unternehmen forderten zuletzt aber immer wieder mehr Zeit, um die nötigen Anpassungen für die strikteren Vorgaben umzusetzen. Diese Zeit sollen die Anbieter von Chatbots und anderen Diensten laut der Einigung bekommen.

An Teile des Gesetzes, die das Europäische KI-Amt ursprünglich bereits ab August durchsetzen sollte, müssen sich die Firmen hinter ChatGPT, Claude und Co. jetzt erst ab Dezember 2026 halten. Spätestens dann sollen die Anbieter KI-Inhalte deutlich als solche kennzeichnen - generierte Bilder und Videos müssten sie also mit Wasserzeichen markieren. Andere Regeln soll das KI-Amt erst ab Dezember 2027 beziehungsweise August 2028 durchsetzen.

Industrie befürchtet Doppelregulierung

Aus der Industrie kamen zuletzt Forderungen, Doppelregulierungen abzubauen, um Europas Wettbewerbsfähigkeit nicht zu untergraben. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen, die europäischen Regeln in diesem Bereich zu vereinfachen. Damit etwa die Maschinenbaubranche sich beim Einsatz von KI nicht an mehrere EU-Regularien gleichzeitig halten muss, sollen Ausnahmen geschaffen werden.

Für den CDU-Europaabgeordneten Axel Voss gehen diese Änderungen nicht weit genug: "Wir brauchen einen Rahmen, der Innovation ermöglicht und Schutz garantiert - nicht einen Flickenteppich aus sektoriellen KI-Sonderregeln", kommentierte der Parlamentarier. Auch FDP-Politikerin Hahn kritisierte, Doppelregulierung industrieller KI bestünden außer für den Maschinenbau in den meisten Branchen weiter.

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