Politik

Fast alle deutschen Neubürger wählen den Doppelpass

Neue Zahlen zeigen: Die Mehrheit der frisch eingebürgerten Deutschen behält ihre bisherige Staatsangehörigkeit – aus emotionalen Gründen oder wegen praktischer Vorteile, etwa beim Immobilienbesitz.
02.06.2026 08:46
Lesezeit: 3 min
Fast alle deutschen Neubürger wählen den Doppelpass
Zwischen 85 und 98 Prozent der deutschen Neubürger behalten ihre alte Staatsangehörigkeit und wählen den Doppelpass.(Foto: dpa) Foto: Fernando Gutierrez-Juarez

Fast alle Neubürger sichern sich den Doppelpass

Von der neuen Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft hat der überwiegende Teil der Menschen Gebrauch gemacht, die im vergangenen Jahr Deutsche wurden. Das zeigen die Ergebnisse einer Umfrage des Mediendienstes Integration.

Demnach lag die Quote der Mehrstaatigkeit in den Städten, die hierzu Daten erhoben haben, zwischen 85 Prozent und 98 Prozent. Die wenigen Neubürger, die keinen Doppelpass wählten, taten dies den Angaben zufolge meist deshalb, weil sie entweder vor der Einbürgerung staatenlos waren oder weil ihr Herkunftsland Mehrstaatigkeit grundsätzlich nicht oder nur in Ausnahmefällen zulässt. Das gilt etwa für Indien, Äthiopien und Eritrea.

Reform ermöglicht Doppelpass für alle Neubürger

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen, die Ende Juni 2024 in Kraft trat. Seither darf jeder, der Deutscher wird, seine bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich behalten. Zuvor war das nur für EU-Bürger möglich sowie in bestimmten Ausnahmefällen und dann, wenn der Herkunftsstaat die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit verweigerte.

Seit der Reform reichen für eine Einbürgerung fünf statt bislang acht Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland. Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich nach der Reform bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – diese sogenannte Turbo-Einbürgerung hat die schwarz-rote Bundesregierung im vergangenen Jahr jedoch wieder abgeschafft.

Warum der Doppelpass so beliebt ist

Dass Mehrstaatigkeit in Deutschland früher nicht grundsätzlich erlaubt war, hielt vor allem Menschen davon ab, sich einbürgern zu lassen, die sich ihrem Herkunftsland beziehungsweise der alten Heimat ihrer Eltern emotional und kulturell verbunden fühlen. Doch auch praktische Gründe spielen eine Rolle, etwa einfachere Reisen, Fragen des Erb- und Eigentumsrechts oder die Möglichkeit, in beiden Staaten zu arbeiten.

Wer gegen die Mehrstaatigkeit argumentiert

Ginge es nach der AfD, würde die doppelte Staatsbürgerschaft nur in begründeten Einzelfällen zugelassen. Die Union steht ihr im Gegensatz zum Koalitionspartner SPD ebenfalls eher skeptisch gegenüber. Vor allem Politiker wie Fraktionschef Jens Spahn und der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (beide CDU), äußern Vorbehalte. Gegner des Doppelpasses führen unter anderem mögliche Loyalitätskonflikte sowie die vermutete Gefahr von "Parallelgesellschaften" als Argumente an.

Andrang etwas niedriger als 2024

Insgesamt sank die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge laut Mediendienst 2025 um rund zehn Prozent auf rund 189.000 Anträge. Die meisten Anträge wurden demnach in Berlin gestellt (rund 36.100). Auf Platz zwei unter den Großstädten lag München mit etwa 17.800 Anträgen. In der bayerischen Landeshauptstadt ist nicht nur der Andrang groß, sondern auch der Bearbeitungsstau. Dort lagen laut Mediendienst Anfang Mai mehr als 40.200 Anträge, über die noch entschieden werden muss.

Im vergangenen Jahr dürfte es deutlich mehr als 300.000 Einbürgerungen gegeben haben, wie bereits veröffentlichte Zahlen aus einigen Bundesländern und Recherchen der "Welt am Sonntag" nahelegen. Am häufigsten wurden 2025 Menschen aus Syrien eingebürgert, gefolgt von Menschen aus der Türkei, Afghanistan, Iran und Russland.

Sprachkenntnisse und Bekenntnis zu den Werten des Grundgesetzes

Wer den deutschen Pass erhalten möchte, muss die deutsche Sprache beherrschen, seinen Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen sichern sowie mindestens fünf Jahre rechtmäßig und ohne Straftaten in Deutschland gelebt haben. Hinzu kommen unter anderem ein Nachweis der Identität und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung. Gefordert wird außerdem ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens.

Anfrage beim Verfassungsschutz

Vor der Entscheidung über eine Einbürgerung erfolgt eine Anfrage beim Verfassungsschutz, etwa ob Hinweise auf Extremismus oder Islamismus zum Antragsteller vorliegen. In weniger als einem Prozent der Fälle hat der Verfassungsschutz im vergangenen Jahr Erkenntnisse zu Antragstellern übermittelt. Laut Mediendienst Integration lag die Zahl der Ablehnungen aufgrund entsprechender Hinweise 2025 in den Städten, die dazu Daten erhoben haben, im niedrigen einstelligen Bereich. So lagen dem Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen nur zu zwei von 4.542 überprüften Antragstellern entsprechende Erkenntnisse vor.

Kein Bekenntnis zu Israel: Antrag abgelehnt

In zwölf Fällen wurden den Angaben zufolge in Sachsen-Anhalt Anträge auf Einbürgerung abgelehnt, weil ein Ausländer kein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben wollte. Diese Anforderung gilt in dem Bundesland seit Anfang 2023.

Mitte 2025 führte auch Brandenburg eine entsprechende Regelung ein. Angaben aus dem Bundesland zu diesem Themenkomplex lagen dem Mediendienst nach eigenen Angaben jedoch nicht vor.

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