Finanzen

Fluggastrechtereform: Das ändert sich für Millionen Reisende

Wer innerhalb Europas fliegt, muss sich auf neue Regeln einstellen. Die geplante Reform verspricht mehr Transparenz und zusätzliche Rechte für Passagiere. Doch nicht jede Änderung fällt zugunsten der Reisenden aus – wo liegen die größten Stolpersteine?
22.07.2026 17:22
Lesezeit: 4 min
Fluggastrechtereform: Das ändert sich für Millionen Reisende
Mehr Rechte für Fluggäste, aber auch neue Grenzen bei Erstattungen. (Bild: ChatGPT)

Das soll sich bei Flügen in der EU für Verbraucher ändern

Nach jahrelangem Stillstand sind neue Rechte für Fluggäste in Sicht - aber auch Anpassungen, die zu ihren Lasten gehen können. Heute nimmt die Reform in der EU absehbar die letzte Hürde. Dann billigen voraussichtlich Minister der EU-Staaten die Änderung, mit der unter anderem Familien und Menschen mit Behinderung neue Rechte bekommen und jeder leichter an eine Entschädigung kommen soll, wenn ein Flug verspätet ist oder ausfällt.

Darauf hatten sich Vertreter von Staaten und Parlament geeinigt. Das Europaparlament hat bereits zugestimmt. Die neuen Regeln gelten dann voraussichtlich ab Mitte 2027.

Das soll bei Verspätungen gelten

Besonders über die Regeln für Verspätungen war lange gestritten worden. Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.

Wenn die Einigung endgültig angenommen wird, bleiben die Bedingungen nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es:

  • 250 Euro (bei bis zu 1.500 Kilometern Entfernung)
  • 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometern Entfernung)
  • 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometern Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet)

Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde, solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat. Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den vorgesehenen neuen Regeln zum Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder Bodenabfertigungsdienstleistern. Die Airline muss nachweisen, dass die Umstände die Störung unmittelbar verursacht haben.

Neu soll sein: Die Airline soll Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren müssen, was deren Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden sollen neun Monate Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen. Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt.

Bisher macht nur ein Bruchteil der Betroffenen solch einen Anspruch geltend. Ein Ziel der Reform ist, dass die Beantragung leichter wird.

Fluggastrechtereform: Das ist unter anderem geplant

Neu eingeführt werden soll unter anderem:

  • beim Suchen: Fluganbieter sollen künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen müssen. Das soll den Preisvergleich erleichtern. Airlines können trotzdem günstigere Tickets für Passagiere anbieten, die freiwillig auf einen großen Rucksack an Bord verzichten.
  • bei Gebühren: Kinder unter 14 Jahren sollen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen dürfen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.
  • bei Störungen: Künftig soll klarer formuliert sein, welche Ansprüche Fluggäste bei Störungen haben. Nach zwei Stunden Wartezeit sind das Erfrischungen, nach drei Stunden eine Mahlzeit, danach jeweils nach fünf Stunden eine Mahlzeit (maximal drei Mahlzeiten pro Tag). Außerdem haben sie ein Recht auf Internetzugang und mindestens zwei Telefonate. Sind Übernachtungen nötig, sollen die Fluggäste kostenlos in einem Hotel untergebracht und kostenlos vom Flughafen zur Unterkunft und zurückgebracht werden. Leistet die Airline die Unterstützung nicht, können Passagiere selbst angemessene Lösungen finden und später eine Erstattung beantragen.
  • bei anderer Beförderung: Fluggäste sollen bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf haben, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nahe dem Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren. Die Reisebedingungen müssen aber vergleichbar sein - also dürfen zum Beispiel Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen. Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss maximal das Vierfache des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht fest gedeckelt - bei besonders günstigen Ursprungstickets und teuren Tickets am Tag selbst kann die Reform also eine Verschlechterung bedeuten.
  • bei schlechterer Klasse: Wer in einer schlechteren Flugklasse reisen muss ("Downgrade"), soll innerhalb von 14 Tagen automatisch einen Teil des gezahlten Geldes erstattet bekommen. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Flugpreis und der Entfernung.
  • bei "No-show": Wer Hin- und Rückflug zusammen bucht, aber den Hinflug oder Teile davon nicht antritt ("No-show"), darf trotzdem den Rückflug nehmen. Dafür darf zudem keine Extragebühr anfallen. Das ist relevant, weil es in der Praxis manchmal günstiger sein kann, Flüge zusammen zu buchen, und Passagiere deshalb bewusst einen Teil nicht antreten - oder aber ohne Hintergedanken einen Flug ungewollt verpassen.

Die neuen Regeln gelten nach Angaben des Rates dann für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie demnach nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Künftig soll es ein freiwilliges EU-Siegel für Fluggastrechte geben, mit dem Airlines zeigen können, dass für sie die EU-Vorschriften gelten.

Was sich außerdem bald ändern soll

Unabhängig davon haben sich Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten im Juni auf Änderungen bei der Durchsetzung von Reiserechten geeinigt. Sie müssen noch formell von Rat und Parlament bestätigt werden und sollen dann nach Angaben des Rates zur gleichen Zeit wirksam werden wie die Fluggastrechte-Reform, um die es heute geht.

Was darin zu Flugreisen unter anderem vorgesehen ist:

  • Es soll ein einheitliches Formular eingeführt werden, mit dem Passagiere Anträge auf Entschädigung oder Erstattung stellen können. Die Unternehmen können aber trotzdem weiter eigene Formulare oder Apps nutzen.
  • Künftig soll klar sein: Wird ein Flug annulliert, bekommen die Passagiere ihr Geld vollständig rückerstattet. Auch eine Vermittlungsgebühr darf laut dem Rat der Europäischen Union nicht einbehalten werden. Dabei geht es etwa um Online-Plattformen, aber auch Reisebüros. Ausgenommen sind davon demnach etwa lokale Reisebüros, wenn sie die Passagiere zu Beginn des Buchungsvorgangs klar über diese Regelung informiert haben.

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