Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Händler müssen für das Recycling von Plastik-Tragetaschen zahlen
Ob robust oder mehrmals nutzbar: Die stabilen Kunststofftaschen aus dem Supermarkt gelten rechtlich als Verpackung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Grundsatzurteil entschieden. Für Einzelhändler hat der Spruch weitreichende finanzielle Konsequenzen: Sie müssen künftig lückenlos für die Verwertung und das Recycling der Taschen aufkommen – es geht um Millionen.
Gerichtsurteil zu Plastiktüten: Warum Händler wie Rewe nun Millionen für das Recycling zahlen müssen und was das für die Branche bedeutet (Foto: dpa).
Foto: Jens Wolf
Im Folgenden:
Wie das Bundesverwaltungsgericht die Einstufung stabiler Plastik-Tragetaschen neu geregelt hat.
Warum die Supermarktkette Rewe im Millionenstreit um Recyclinggebühren vor Gericht scheiterte.
Welche finanziellen Folgen das Urteil für Supermärkte, Möbelhäuser und Drogerien hat.
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