Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte im Jahr 2016 gemeinsam mit Markus Müschenich und Jörg F. Debatin ein Buch mit dem Titel „App vom Arzt – Bessere Gesundheit durch digitale Medizin“ auf den Markt gebracht.
Der „Herder Verlag“ berichtet über das Buch: „Medizinische Revolution durch Digitalisierung – Pulsmesser am Handgelenk, Blutzuckermessen über die Kontaktlinse und bald Früherkennung von Herzinfarkten durch intelligente Unterwäsche? Das ist keine Zukunftsmusik mehr. Genauso wenig wie Organe und Körperteile aus dem 3-D-Drucker oder individuelle Krebstherapien, die auf weltweiten Erfahrungen basieren. Das Ziel ist klar: Mehr Menschen sollen länger gesund bleiben. Jörg Debatin, Markus Müschenich und Jens Spahn beschreiben in ihrem Buch die ganz praktische Seite der medizinischen Revolution, deren Beginn wir gerade erleben. Sie zeigen, wie der Arzt der Zukunft arbeitet, welche Rolle Datenschutz spielt und was das für uns als Patienten bedeutet.“
Auf dem Cover ist auf einem Display eine Art Gesundheits-App und ein muskulöser und nackter Mann mit einer weißen Unterhose zu sehen.
In einer Rezension heißt es: „Anschließend wird am Beispiel der Gesundheitskarte erklärt, wie auch der Gesundheitsbereich im weitesten Sinne in der digitalen Welt ankommen soll. Das Großprojekt ,Digitale Gesundheitsakte‘ war einmal ein wegweisendes kühnes Konzept, dessen endgültige Realisierung nach eineinhalb Jahrzehnten immer noch nicht abgeschlossen ist – ein Projekt, das vielleicht etwas weniger teuer als der Berliner Flughafen ist, aber dafür umso länger dauert (…) Die Autoren bringen es auf die ebenso einfache wie griffige Formel: ,Datenschutz ist nur etwas für Gesunde‘.“
Beim Weltwirtschaftsforum (WEF) ist Spahn als „Agenda Contributor“ gelistet – HIER.
Am 16. August 2020 hatten die Deutschen Wirtschaftsnachrichten ausgeführt: „Spahn will der gewinnorientierten Gesundheitswirtschaft offenbar die geschützten Daten von 73 Millionen zur Verfügung stellen. Das erschließt sich zumindest aus einer Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung.“
Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hatte die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht (HIER).