Politik

Karlsruhe erlaubt Schuldenaufnahme durch die EU

Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden gegen die deutsche Beteiligung an der ersten großen Schuldenaufnahme durch die EU zurückgewiesen.
06.12.2022 12:00
Aktualisiert: 06.12.2022 12:00
Lesezeit: 1 min
Karlsruhe erlaubt Schuldenaufnahme durch die EU
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag in Karlsruhe. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen. Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden gegen jenes Gesetz zurück, mit dem der Bundestag im vergangenen Jahr einer deutschen Beteiligung zustimmte.

Das Aufbauprogramm mit dem Namen „Next Generation EU“ soll den EU-Staaten helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür macht die EU-Kommission erstmals im großen Stil Schulden. Es geht um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018. Berücksichtigt man die Inflation, sind das inzwischen mehr als 800 Milliarden Euro. Einen Teil des Geldes bekommen die Länder als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, den Rest als Darlehen. Ende 2058 sollen die Schulden spätestens beglichen sein.

Die größten Summen gehen an besonders hart getroffene Länder wie Italien und Spanien. Deutschland rechnete mit Zuschüssen von fast 26 Milliarden Euro netto. Das Geld soll etwa in Wasserstoff-Forschung, klimafreundliche Mobilität und ein digitaleres Bildungssystem fließen. Wiederum ist Deutschland laut Bundesrechnungshof mit voraussichtlich rund 65 Milliarden Euro größter Nettozahler. Die Behörde hatte von einer „Zäsur für die europäische Finanzarchitektur“ gesprochen und vor Risiken für den Bundeshaushalt gewarnt.

Die Kläger, darunter ein Bündnis um AfD-Gründer Bernd Lucke, argumentierten ähnlich: Sie befürchten, dass am Ende womöglich Deutschland die Rechnung allein begleichen muss, sollten Staaten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Es drohe über Jahrzehnte ein unkalkulierbarer Schuldensog. Außerdem habe das Programm keine Grundlage in den europäischen Verträgen.

Die Bundesregierung hatte die gemeinsame Schuldenaufnahme für den Wiederaufbaufonds in der mündlichen Verhandlung vor einigen Monaten verteidigt. Ein entschlossenes gemeinsames Handeln der Mitgliedstaaten sei in der damaligen Situation - im vom Lockdown geprägten Frühjahr 2020 - notwendig gewesen.

Die Verfassungsrichter hatten im April 2021 die deutsche Beteiligung im Eilverfahren ermöglicht. Denn ein Stopp hätte dem Gericht zufolge wirtschaftlich und politisch viel Schaden angerichtet. Allerdings räumten sie ein, dass die Möglichkeit eines Verfassungsverstoßes durchaus im Raum stand. Das wurde nun im Hauptverfahren geprüft. (dpa)

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Rechnungen digitalisieren: Wie Unternehmen Liquidität und Cashflow smarter steuern

Umsatz bedeutet noch keine gesicherte Liquidität. Zwischen der erbrachten Leistung und dem tatsächlichen Eingang des Geldes können...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Agrarhandels-Experten entwarnen: Vorerst kein Preissprung im Supermarkt
24.07.2026

Trotz der jüngsten Verteuerung von Getreide im Zuge des Russland-Ukraine-Konflikts müssen sich Verbraucher hierzulande vorerst nicht auf...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Konjunktur Eurozone: Unternehmensstimmung steigt trotz Risiken durch Iran-Krieg
24.07.2026

Die Wirtschaft in der Eurozone fasst im Sommer wieder Fuß: Die Stimmung in den Unternehmen des Währungsraums hat sich überraschend...

DWN
Immobilien
Immobilien Mehr Aufträge am Bau im Mai: Tiefbau treibt Wachstum an
24.07.2026

Das deutsche Bauhauptgewerbe verzeichnet für den Monat Mai ein spürbares Plus bei den Bestelleingängen. Getrieben von einer besonders...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mitarbeiterschulungen: Warum der teure Weiterbildungskult kaum etwas verändert
24.07.2026

Unternehmen investieren Milliarden in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten und messen anschließend, ob das Seminar gefallen hat. Doch...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Reaktion auf EU-Sanktionen: China verhängt Exportstopp gegen deutsche Firmen
24.07.2026

Die Europäische Union hat im Kontext des Ukraine-Kriegs ihr nächstes Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet – und nimmt dabei...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft VW-Aktie: Volkswagen-Gewinn bricht ein und Umsatzprognose sinkt – was für Anleger jetzt wichtig ist
24.07.2026

Anhaltend schwache Verkaufszahlen, insbesondere auf dem wichtigen chinesischen Markt, machen dem Volkswagen-Konzern schwer zu schaffen: Im...

DWN
Politik
Politik Eskalation im Golf von Oman: Trump droht Iran mit Zwangszahlungen
24.07.2026

Im schwelenden Konflikt um die strategisch wichtige Straße von Hormus verschärft US-Präsident Donald Trump die Gangart gegenüber...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Podcast Folge 35: Die Woche im Rückblick – KW 30
24.07.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in wenigen Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...