Der Eigentümerverband Haus & Grund warnt bei dem geplanten Gebäudeenergiegesetz vor einer finanziellen Überlastung von Eigentümern. "Für die meisten Immobilien bietet das Gebäudeenergiegesetz weder technologieoffene, noch bezahlbare Lösungen und führt damit für viele private Eigentümer zu einer finanziellen Überlastung", sagte der Verbandspräsident Kai Warnecke am Montag laut Mitteilung.
Auch die von der Ampel-Koalition angekündigte Technologieoffenheit sei in der Praxis kaum umsetzbar. Denn in der Regel gebe es gesetzliche Einschränkungen oder technische Barrieren, die letztlich nur eine Wärmepumpe zuließen, schrieb der Verband. Bei älteren Gebäuden könne nur eine hybride Lösung mit Wärmepumpe und Gas umgesetzt werden, was sehr teuer sei. Haus & Grund forderte die Ampel-Koalition daher auf, den Gesetzesentwurf zu überarbeiten.
Mit dem Kompromiss der Ampel-Koalition zum lange Zeit umstrittenen Gebäudeenergiegesetz kommt das Ende von Öl- und Gasheizungen in Deutschland. Es wird allerdings ein Ende auf Raten sein, weil es Übergangs- und Ausnahmeregelungen geben soll. Es bleibt laut dem Entwurf im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Die beteiligten Ministerien - Wirtschaft, Bau, Finanzen - betonen, dass es eine Technologieoffenheit gibt. Neben Wärmepumpen soll es demnach möglich sein, zum Beispiel Solarthermie zu nutzen. Es sei auch möglich, ein Hybridsystem aus Wärmepumpe und Gasheizung einzubauen, bei der die Wärmepumpe die Grundversorgung deckt und die Gasheizung an kalten Tagen einspringt.
Wirtschaft und Verbraucherverbände haben die Bundesregierung aufgefordert, beim geplanten Austausch von Heizungen Mieter und ärmere Bürger nicht zu überfordern. "Die Bundesregierung muss deshalb so schnell wie möglich aufzeigen, welche Gruppen mit welcher Förderung rechnen können", sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherschutzverbandes VZBV am Montag. Das Grundkonzept dafür soll Bauministerin Klara Geywitz (SPD) zufolge innerhalb von 14 Tagen stehen.
Die Bundesregierung spannte am Montag offiziell die Bundesländer und Verbände zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein. Regierungssprecherin Christiane Hoffmann sagte in Berlin, sie könnten sich nun bis Ostern äußern. Ziel bleibe es, den Gesetzentwurf im April ins Kabinett zu bringen. Eine Sprecherin des Bauministeriums ergänzte, bei den zuständigen Behörden der Bundesländer könnten Ausnahmen beantragt werden, wenn der Austausch von Heizungen finanziell nicht zumutbar sei.
Heizungen, die ab 2024 ausgetauscht werden, sollen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. "Ausnahmen sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden", so das Grünen-geführte Wirtschaftsministerium. Im entsprechenden Referentenentwurf heißt es, fossile Energien dominierten weiter im Wärmebereich. "Über 40 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases verbrennen wir jährlich, um unsere Gebäude zu beheizen und mit warmem Wasser zu versorgen. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder zweite mit Erdgas, gefolgt von Heizöl mit knapp 25 Prozent."
Ohne ein schnelles Umsteuern könnten die von der Politik gesetzten "Klimaziele" nicht erreicht werden.
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Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, verwies darauf, dass in Deutschland rund 60 Prozent der Haushalte zur Miete wohnten. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP müsse dringend Klarheit schaffen und die Verunsicherung in der Bevölkerung beenden. Verbraucherschützerin Pop ergänzte, Vermieter dürften die Kosten des Heizungsaustauschs nicht einfach über die Modernisierungsumlage auf Mieter abwälzen. "Die Wärmewende darf nicht einseitig zu ihren Lasten vollzogen werden." Bei einem geplanten Wechsel der Heizung sollte in jedem Fall eine unabhängige Energieberatung aufgesucht werden.