Politik

Gericht erlaubt ukrainische Flaggen am 8. und 9. Mai in Berlin

Beim Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkriegs in Berlin dürfen nun doch ukrainische Flaggen gezeigt werden. Russische Flaggen bleiben aber offenbar verboten.
06.05.2023 14:31
Aktualisiert: 06.05.2023 14:31
Lesezeit: 1 min

Ukrainische Flaggen dürfen nun doch am 8. und 9. Mai rund um drei Sowjetischen Ehrenmale in Berlin zum Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkriegs vor 78 Jahren gezeigt werden. Das Verwaltungsgericht Berlin kippte am Freitagabend nach "Tagesspiegel"-Informationen ein entsprechendes Verbot. Die Berliner Polizei twitterte in der Nacht zu Samstag, das Gericht habe die Gefährdungsbewertung anders beurteilt und das Zeigen ukrainischer Flaggen und Fahnen sowie ukrainische Marsch- und Militärlieder an den benannten Örtlichkeiten erlaubt. "Wir werden gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einlegen."

Zuvor hatte die Polizei ein Verbot russischer und ukrainischer Flaggen rund um die Sowjetischen Ehrenmale in Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide für den 8. und 9. Mai erlassen. An den beiden Tagen jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa zum 78. Mal. Um das "würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee" zu gewährleisten, sei auch das Abspielen von Marsch- und Militärliedern rund um die drei Ehrenmale verboten, hatte die Polizei mitgeteilt. Es sei darüber hinaus ebenfalls untersagt, "Ausrufe zu tätigen, die aufgrund der aktuellen Situation geeignet sind, den Krieg in der Ukraine zu billigen, zu glorifizieren oder zu verherrlichen".

Anwalt Patrick Heinemann hatte laut "Tagesspiegel" am Freitag für den ukrainischen Verein Vitsche einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gegen das Verbot ukrainischer Fahnen und Symbole eingereicht. Er sagte der Zeitung: "Das Verwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt: Das Verbot ukrainischer Flaggen ist - mit den Worten des Gerichts - offensichtlich rechtswidrig." Wer von seinem Grundrecht Gebrauch mache, sich öffentlich zur ukrainischen Nation und ihren historischen Opfern bei der Niederringung des Nationalsozialismus zu bekennen, sei keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Ein Fahnenverbot hatte es bereits im Vorjahr gegeben. Es sorgte damals für viel Kritik von ukrainischer Seite, unter anderem vom damaligen ukrainischen Botschafter in Deutschland, Andrij Melnyk. Mit den Auflagen wollte der Senat laut eigener Aussage verhindern, dass das Weltkriegsgedenken von möglichen Konflikten im Zusammenhang mit dem aktuellen Krieg in der Ukraine überschattet wird. (dpa-AFX)

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