Immobilien

Erben im Glück: Bundesfinanzhof ändert langjährige Rechtsprechung bei Immobilien

Lesezeit: 2 min
29.01.2024 17:07  Aktualisiert: 29.01.2024 17:07
Deutschlands höchstes Finanzgericht hat seit Jahrzehnten gängige Rechtsansicht geändert. Es geht um die Einkommenssteuer von Immobilienerben. Bei der Veräußerung einer zum Nachlass gehörenden Immobilie dürfen die Finanzämter keine Einkommenssteuer von Erben mehr verlangen. Für die Erben-Generation ein fundamentales Urteil - wegweisend auch für Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).
Erben im Glück: Bundesfinanzhof ändert langjährige Rechtsprechung bei Immobilien
Renaissance-Schloss in Thüringen: Nehmen wir an, sie hätten es geerbt, das wäre steuerlich teuer geworden. Doch nun gilt bei Verkauf eine neue Rechtsprechung. (Foto: dpa)
Foto: Michael Reichel

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Wer Immobilien geerbt hat und vor Ablauf der sogenannten Zehn-Jahres-Frist aus dem Erbe ein Haus veräußerte, wurde bisher vom Finanzamt mit Einkommenssteuer belangt - und zwar im Regelfall zum steuerlichen Höchstsatz. Das ändert sich nun schlagartig durch ein neues Urteil des obersten deutschen Finanzgerichtes in München. Für zigtausende Erben dürfte das die Lage ganz fundamental verändern. Manche Sorgen sind damit vom Tisch.

Für Erben geht es um die Zehn-Jahres-Frist - die ist perdu

Den Finanzämtern hat der Todesfall eines lieben Angehörigen recht schnell einen ordentlichen Zahltag beschert. Auf kaum ein anderes Datum hat der Fiskus in den vergangenen Jahren so sehr geschielt, wie auf das Einhalten der Zehn-Jahres-Frist - und das auch bei Erbfällen.

Viele Angehörige oder auch nur Miterben hat dies vor ganz erhebliche Probleme gestellt, in der Praxis. Zum Beispiel, wenn es kein Testament gibt, und Kinder ganz unvermittelt zu Miterben werden und lieber sogleich ausgezahlt werden wollen.

Teilweise wurden Familienmitglieder so vor die bittere Wahl gestellt, bei einer schnellen Veräußerung gut die Hälfte des Immobilienwertes an den Fiskus abzuführen oder das Haus (oder womöglich sogar mehrere Immobilien) des Erblassers zu halten, koste dies, was es solle, um der steuerlichen Teilenteignung zu entgehen. So haben die meisten Erben das wohl empfunden.

Wer ein Haus verkauft, muss es selbst erworben haben

Nun kommt eher überraschend ein für Erben freundliches Urteil aus der Revisions-Instanz des Bundesfinanzhofes. Tenor der aktuellen Entscheidung: Für eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft zählenden Immobilie dürfen Finanzämter keine Einkommenssteuer verlangen. Es handele sich nicht um ein klassischen Immobilienverkauf - man erbt meist nicht freiwillig, könnte man schnippisch behaupten.

Die Besteuerung für einen Immobilienverkauf setze den willentlichen Erwerb voraus, so die Richter. Ohne Kauf, kein Mehrerlös durch Verkauf, könnte man steuersystematisch sagen. Die bisherige Praxis der Steuerverwaltung muss nun wohl oder verändert werden.

In erster Instanz sah es vor Gericht noch anders aus

Es ging um einen Erbfall von 2015 - und ein zur Revision vorgelegtes Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24. Oktober 2019. Das BFH-Urteil führt nun das Aktenzeichen IX R13/22.

Ein Mann hatte zusammen mit seinen beiden Kindern die Immobilien der Frau geerbt, doch schon 2017 wurde diese Erbengemeinschaft aufgelöst. Der Mann übernahm daraufhin zwar den Besitz seiner Frau vollständig, verkaufte die Latifundien freilich bereits 2018 weiter. Womöglich nicht freiwillig, sondern den Umständen entsprechend. Die Probleme, vor denen Erben ganz plötzlich stehen, können bekanntlich gewaltig sein.

Die Steuer wurde fällig - ein privates Veräußerungsgeschäft, so der Bescheid des Finanzamtes. Der Erbe reichte Klage ein. Um welche Summen es ging, blieb unbekannt. Das fällt unter das Steuergeheimnis. Im Normalfall geht es aber vermutlich zumeist um Verkäufe, die in der Einkommenssteuer-Tabelle den Höchststeuersatz tangieren. Steuer-Experten warnten ihre Mandaten in der Regel mit dem Begriff des Spekulationsgeschäfts vor deren finanziellen Folgen und mühten sich redlich, alternative Konstruktionen zu entwickeln. Das wird dank der Korrektur durch den BFH künftig nicht mehr nötig sein.

Erkleckliche Steuerausfälle für den Fiskus drohen nun

Neue Regeln beim Erben? Tatsächlich! Die Richter des BFH gaben dem Kläger letztlich Recht und korrigierten damit die bisherige in Stein gemeißelte Rechtsprechung im Lande.

Das kommt für viele sicherlich überraschend. Millionen von Bürgern hatten die steuerliche Gefahr als drohendes Damoklesschwert bei Hausverkäufen während der Halte-Frist verinnerlicht. Nun ist plötzlich alles anders. Konsequenz: Der Fiskus wird sich in Zukunft wohl oder übel auf erkleckliche Mindereinnahmen einstellen müssen.

                                                                            ***

Peter Schubert ist stellv. Chefredakteur und schreibt seit November 2023 bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Immobilienthemen. Er hat in Berlin Publizistik, Amerikanistik und Rechtswissenschaften an der Freien Universität studiert, war lange Jahre im Axel-Springer-Verlag bei „Berliner Morgenpost“, „Die Welt“, „Welt am Sonntag“ sowie „Welt Kompakt“ tätig. 

Als Autor mit dem Konrad-Adenauer-Journalistenpreis ausgezeichnet und von der Bundes-Architektenkammer für seine Berichterstattung über den Hauptstadtbau prämiert, ist er als Mitbegründer des Netzwerks Recherche und der Gesellschaft Hackesche Höfe (und Herausgeber von Architekturbüchern) hervorgetreten. In den zurückliegenden Jahren berichtete er als USA-Korrespondent aus Los Angeles in Kalifornien und war in der Schweiz als Projektentwickler tätig.


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Bildung für die Zukunft SOS-Kinderdorf Thüringen im Einsatz für die Demokratie

In einer Zeit, in der die Unzufriedenheit mit der Politik wächst, engagiert sich das SOS-Kinderdorf Thüringen mit einem Demokratieprojekt...

DWN
Panorama
Panorama Amokfahrt von Magdeburg: Trauer, Entsetzen und offene Fragen halten Deutschland in Atem
22.12.2024

Fünf Menschen sind tot, 200 verletzt: Nach der folgenschweren Fahrt mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt in Magdeburg stellt sich die...

DWN
Politik
Politik Donald Trump hofft: Elon Musk übernimmt (noch) nicht die US-Präsidentschaft
22.12.2024

Kritiker nennen den Tech-Milliardär süffisant «Präsident Musk». Donald Trump stellt klar, wer das Sagen hat - bestreitet aber auch...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Quiet Quitting: Der stille Job-Rückzug mit gefährlichen Folgen
22.12.2024

Ein stiller Rückzug, der Unternehmen erschüttert: Quiet Quitting bedroht die Substanz deutscher Betriebe. Warum immer mehr Beschäftigte...

DWN
Politik
Politik Steuern und Abgaben: Mehrheit der Steuerzahler zahlt 2025 noch mehr – mit oder ohne Ampel!
22.12.2024

Das „Entlastungspaket“ der Ampel ist eine Mogelpackung, denn Steuersenkungen sind nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Ab dem 1. Januar 2025...

DWN
Technologie
Technologie DWN-Sonntagskolumne: Künstliche Intelligenz Hype Cycle - Zwischen Revolution und Enttäuschung
22.12.2024

Ist künstliche Intelligenz nur ein Hype oder der Beginn einer Revolution? Zwischen hohen Erwartungen, Milliardeninvestitionen und...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Psychische Gewalt am Arbeitsplatz: Ursachen, Folgen und Lösungen
22.12.2024

So können Unternehmen gegen verbale Übergriffe aktiv werden- Beleidigungen, Drohungen und Beschimpfungen: Rund ein Drittel der...

DWN
Politik
Politik Migrationskrise: Asyl-Rekordhoch in Deutschland und die illegale Migration an den Grenzen geht ungebremst weiter
22.12.2024

In Deutschland leben fast 3,5 Millionen Geflüchtete, von Asylsuchenden über anerkannte Flüchtlinge bis zu Geduldeten. Das ist ein neuer...

DWN
Finanzen
Finanzen Kindergeld beantragen: Tipps und wichtige Infos für 2025
22.12.2024

Wussten Sie, dass Sie Kindergeld bis zu sechs Monate rückwirkend erhalten können? Dies gilt sowohl für Ihr erstes Kind als auch für...