Finanzen

Berufsunfähigkeitsversicherung – ebenso wichtig wie komplex

Berufsunfähigkeit - das kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige auf eine finanzielle Katastrophe hinauslaufen. Wie kann man sich gegen dieses Risiko optimal absichern? Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) lauern einige Fallstricke.
14.04.2024 08:41
Lesezeit: 5 min
Berufsunfähigkeitsversicherung – ebenso wichtig wie komplex
Berufsunfähig aus gesundheitlichen Gründen? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet den notwendigen Schutz (Foto: dpa). Foto: Patrick Pleul

Gesetzliche Leistungen

Der Gesetzgeber hat sich aus der Unterstützung für berufsunfähig gewordene Menschen weitgehend zurückgezogen. Seit 2001 leistet die Rentenversicherung nur noch bei Erwerbsunfähigkeit und nicht mehr wie zuvor bei Berufsunfähigkeit. Doch was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?

Ist ein Arbeitnehmer berufsunfähig, dann kann er zwar nicht mehr in seinem Beruf arbeiten, er kann aber auf eine völlig andere Tätigkeit verwiesen werden - auch wenn er für diese eigentlich überqualifiziert ist und die vermutlich auch noch schlecht bezahlt wird. Ein Arzt oder ein Ingenieur können ja schließlich beispielsweise noch als Pförtner arbeiten.

Die Rentenversicherung leistet erst, wenn ein Beschäftigter überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann, also erwerbsunfähig ist. Und auch in diesem Fall sind die Leistungen eher bescheiden.

Besser sind die Renten der gesetzlichen Unfallversicherung, die bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen zahlt. Bei ihr ist es allerdings sehr schwer, überhaupt eine Rente zu erhalten. Bei Berufskrankheiten liegt die Anerkennungsquote bei weniger als 10 Prozent der eingereichten Anträge. Die Schlechterstellung von Arbeitnehmern, auch im Vergleich zu den Empfängern anderer sozialer Hilfeleistungen, ist ein sozialpolitischer Skandal, der jedoch in der deutschen Öffentlichkeit kaum thematisiert wird.

Berufsunfähigkeit: Private Vorsorge

Risikoberufe

Sollten Sie nicht über ein größeres Vermögen als finanzielles Reservepolster verfügen oder kurz vor der Rente stehen, sollten Sie sich dringend Gedanken machen, ob und wie Sie sich gegen Berufsunfähigkeit privat absichern. Das ist aber für viele Berufe nicht so einfach. Vor allem Menschen mit körperlichen Tätigkeiten sind bei vielen Versicherern nicht sehr begehrt.

Welche Möglichkeiten gibt es denn für körperlich Tätige überhaupt, eine BUV zu erhalten? Einige wenige risikoreiche Berufe sind generell nicht versicherbar, wie Sprengmeister, Rennfahrer oder Artist. Daneben gibt es verschiedene Berufe, die zwar grundsätzlich versichert werden können, allerdings nur mit Aufschlägen von teilweise bis zu 200 Prozent. Zu diesen Berufen gehören Risikoberufe wie Dachdecker und Gerüstbauer, aber auch Köche, Bäcker, Polizisten oder Feuerwehrleute.

Und wenn ein Versicherter zudem noch ein gefährliches Hobby hat, zum Beispiel Bergsteigen oder Motocrossrennen, ist die Chance auf eine Annahme seines Antrages extrem gering. Und auch Sportarten wie Eishockey oder Kitesurfing führen zu Zuschlägen von annähernd 50 Prozent.

Gesundheitsfragen

Viele Anträge auf eine BUV scheitern an den berüchtigten Gesundheitsfragen. Die Sachbearbeiter prüfen die eingehenden Anträge sehr genau. Meist werden genauere Infos zu den angegebenen Krankheiten verlangt und sehr häufig auch Atteste von den behandelnden Ärzten. Sie sollten auf keinen Fall eine Krankheit oder auch eine Behandlung in den vergangenen Jahren bewusst verschweigen. Denn sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes und der Leistungsfreiheit des Versicherers. Der Zeitraum, für den die Angaben über Vorerkrankungen zu machen sind, kann in einigen Fällen bis zu 10 Jahre rückwirkend betragen.

Öfter kommt es zu einem Vertragsabschluss, bei dem bestimmte Vorerkrankungen ausgeschlossen sind. So kann es Ihnen passieren, dass Sie zwar eine BUV erhalten, aber der oft schmerzende Rücken oder das Knie mit Arthrose aus dem Vertrag ausgeschlossen sind. Auch Asthma und Allergien werden häufig aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Letztendlich müssen Sie selbst entscheiden, ob unter diesen Umständen eine BUV für Sie überhaupt Sinn macht.

Sehr wenig Chancen auf eine Antragsannahme haben akut an Krebs erkrankte Menschen oder Personen, die bereits einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erlitten haben. Auch Antragsteller mit Depressionen, Rheuma oder Diabetes werden meist abgelehnt. Dass Depressionen oft ein Ausschlussgrund sind, hat mit dem sehr schlecht kalkulierbaren Risiko zu tun. Schon seit Jahren sind psychische Erkrankungen die häufigste Ursache für eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, mit steigender Tendenz.

Es ist nachvollziehbar, dass ein Versicherungsunternehmen keine Personen aufnehmen will, bei denen eine baldige Berufsunfähigkeit absehbar ist. Die Assekuranz argumentiert dann gerne damit, dass sie die Versichertengemeinschaft vor zu hohen Beiträgen schützen will. Wenn man jedoch die üppig sprudelnden Gewinne der Branche in den vergangenen Jahren sieht, bleibt der Eindruck zurück, dass die Unternehmen in diesem Fall vor allem sich selbst schützen wollen.

Früher Abschluss sinnvoll

Für junge Menschen, die nach ihrer Ausbildung in einem Beruf mit körperlichen Arbeiten tätig sein wollen, empfiehlt sich der Abschluss der BUV noch während der Ausbildung. Dann werden sie nämlich in einen günstigen „Startertarif“ eingestuft.

Wenn Sie aber schon arbeiten, erfolgt die Einstufung automatisch in eine Berufsgruppe mit weit höheren Prämien. Den Wechsel von der Ausbildung in einen Beruf müssen Sie in der Regel nicht anzeigen. So kann die häufig günstigere Einstufung in der Ausbildung bestehen bleiben.

Nachversicherungsgarantie

Besonders wenn Sie eine eher niedrige monatliche Rente (und damit eine niedrigere Versicherungsprämie) gewählt haben, sollte in Ihrem Vertrag unbedingt eine „Nachversicherungsgarantie“ enthalten sein. Damit haben Sie die Möglichkeit, bei einer Veränderung Ihrer Lebensumstände die Rente ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dazu zählen beispielweise eine Hochzeit, Kinder oder der Kauf einer Immobilie.

Allerdings muss die Aufstockung bis spätestens drei Monate nach der Änderung Ihrer Lebensumstände beantragt werden.

Selbstständige

Die BUV ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Freiberufler und Selbstständige wichtig. Weil diese beiden Gruppen häufig nicht in die Rentenversicherung einzahlen und daher gar keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente haben, ist ihre Lage noch prekärer als die von abhängig Beschäftigten.

Verweisung

Wichtig ist, dass bei Selbstständigen zwei Klauseln vertraglich ausgeschlossen sind. Zum einen die sogenannte Verweisung. Ist die Möglichkeit der Verweisung im Vertrag enthalten, könnte ein Versicherer beispielsweise einen Chirurgen, der wegen einer Handverletzung nicht mehr operieren darf, auf eine Tätigkeit als Gutachter verweisen.

Vor allem bei Berufen, die ein breites Spektrum an verschiedenen Tätigkeiten abdecken, wie dies häufig bei Selbstständigen der Fall ist, eröffnen sich der Versicherung viele Möglichkeiten der Verweisung auf eine Beschäftigung mit ähnlichem Einkommen und sozialer Stellung. Und schon braucht das Unternehmen nicht zu zahlen.

Umorganisation

Während die Verweisung auch Arbeitnehmern drohen kann, gibt es eine andere Einschränkung bei der Versicherungsleistung, die speziell bei Selbstständigen Anwendung findet. Grundsätzlich kann der Versicherer nämlich fordern, dass der Selbstständige seinen Betrieb so umorganisiert, sodass er noch weiter arbeiten kann.

Der Handwerksmeister könnte so grundsätzlich noch im Büro tätig sein und die körperliche Arbeit seinen Angestellten überlassen. Sowohl Freiberufler als auch mitarbeitende Betriebsinhaber sollten daher möglichst einen Tarif wählen, bei dem auf eine Umorganisation des Unternehmens verzichtet wird.

Dauer der Prüfung

Sowohl für Arbeitnehmer wie auch Selbstständige ist es von enormer Wichtigkeit, dass nach dem Eintreten der Arbeitsunfähigkeit nicht viele Monate vergehen, bevor der Versicherer beginnt zu zahlen. Die Voraussetzung für eine Berufsunfähigkeit soll dann gegeben sein, wenn der Versicherte mindestens 6 Monate nicht in der Lage ist, zu mindestens 50 Prozent zu arbeiten. Tarife, die mehr als 6 Monate Arbeitsunfähigkeit voraussetzen, sind grundsätzlich nicht zu empfehlen.

Es gibt Tarife, bei denen bereits bei einem Grad von 25 Prozent Berufsunfähigkeit geleistet wird. Dann gibt es allerdings auch nur 25 Prozent der vereinbarten Rente und bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit die Hälfte der vereinbarten Rente. Solche Staffeltarife sind problematisch. Die meisten Experten befürworten die übliche Pauschalregelung. Denn bei ihr gibt es bereits bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit die volle Rente.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Makler kann unterstützen

Es gibt sehr viele verschiedene Tarife auf dem Markt. Es lohnt sich daher für Sie, gründlich zu vergleichen, ob die angesprochenen Punkte in den Versicherungsbedingungen wirklich erfüllt sind.

Auch bei den Prämien gibt es sehr große Unterschiede. Für 1.000 Euro BUV-Rente zahlen Kunden bei teuren Gesellschaften mehr als das Doppelte im Vergleich zu günstigen Anbietern. Es kann deshalb Sinn machen bei dieser sehr komplexen Versicherungsform, einen Makler zu beauftragen, der viele verschiedene Tarife zur Auswahl hat. Oder noch besser einen Honorarberater, der keine Verträge vermittelt und daher objektiver ist.

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