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Steuererklärung 2023: Optimieren Sie Ihren Antrag mit Steuertipps und Prüflisten der Behörden

Lesezeit: 7 min
27.05.2024 10:49  Aktualisiert: 27.05.2024 13:00
Sind Sie sicher, dass Sie alles erhalten haben, was Ihnen zusteht? Viele Deutsche geben aus Angst vor Fehlern keine Steuererklärung ab. Dabei könnten sie jährlich über 1000 Euro zurückbekommen! Stellen Sie sich vor, wie viel Geld dem Staat geschenkt wird. In unserem Artikel finden Sie eine Checkliste „Was beeinflusst Ihre Steuererklärung?“ sowie eine geheime Liste der Punkte, die Finanzämter in der Steuererklärung besonders kontrollieren.
Steuererklärung 2023: Optimieren Sie Ihren Antrag mit Steuertipps und Prüflisten der Behörden
Bürger erhalten durchschnittlich 1000 Euro Erstattung vom Finanzamt nach der Steuererklärung. (Foto: istockphoto/ filmfoto)
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Millionen Deutsche trauen sich nicht, eine Steuererklärung abzugeben. Dafür gibt es zwei Gründe: Sie haben Angst vor Fehlern und können schlecht mit der Behördensprache umgehen. Eine Umfrage hat gezeigt, dass weniger als 10 Prozent der Befragten sich gebildet, intelligent und entspannt fühlen, wenn sie Behördensprache sehen. Darüber hat die Frankfurter Allgemeine berichtet.

Ungefähr die Hälfte der Befragten benötigt Hilfe bei Behördenanliegen. 52 Prozent suchen Hilfe bei Familie oder Freunden. 43 Prozent suchen im Internet nach Lösungen, und 30 Prozent kontaktieren direkt die Behörde.

Die Angst vor Ungewissheit spielt sicherlich eine Rolle. Doch wenn man weiß, was eine Steuererklärung beeinflussen kann, welche Belege gesammelt werden müssen und was die Finanzämter derzeit in der Steuererklärung prüfen, fällt es leichter, mit dieser Angst umzugehen. Genau dafür ist unser Ratgeber für die Steuererklärung 2023 da.

Wer muss eine Steuerklärung abgeben?

In Deutschland muss man eine Steuererklärung einreichen, wenn man:

  • In Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor besteuert wurde.
  • Einen Lohnsteuerfreibetrag erhalten hat, außer für Pauschbeträge bei Behinderung.
  • Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Jahr bekommen hat.
  • Über 410 Euro unversteuerte Einkünfte hatte.
  • Den Steuergrundfreibetrag überschritten hat usw. (weitere Punkte finden Sie im Einkommensteuergesetz unter Paragraf 46).

Rentner müssen eine Steuererklärung einreichen, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Auch Personen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit erzielen, sind verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Anleger müssen eine Erklärung abgeben, wenn sie Kirchensteuer nachzahlen oder ausländische Erträge versteuern müssen. Beamte müssen eine Erklärung einreichen, wenn ihre Vorsorgepauschale höher ist als ihre tatsächlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Steuererklärung: Fristen

Die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung variieren je nachdem, ob Sie die Erklärung selbst erstellen oder einen Steuerberater hinzuziehen. Hier sind die wichtigen Termine im Überblick:

Steuererklärung für das Kalenderjahr 2023

  • Selbst erstellte Steuererklärung: Abgabefrist bis zum 2. September 2024.
  • Erstellung durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine: Abgabefrist bis zum 2. Juni 2025.

Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024

  • Selbst erstellte Steuererklärung: Abgabefrist bis zum 31. Juli 2025.
  • Erstellung durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine: Abgabefrist bis zum 30. April 2026.

Zusätzliche Hinweise

  • Fristverlängerung: Eine längere Frist können Sie beim Finanzamt beantragen. Diese Anträge können Sie auch online über Mein ELSTER stellen.

  • Rückwirkende Fristverlängerung: Finanzamt kann abgelaufene Fristen nachträglich verlängern. Dadurch wird die Steuererklärung als rechtzeitig abgegeben betrachtet und ein Verspätungszuschlag entfällt. Ein Zuschlag ist nur möglich, wenn die Verlängerung zurückgenommen oder widerrufen wird.

  • Vorabanforderung: Die längeren Fristen für Steuererklärungen gelten nicht, wenn das Finanzamt eine besondere Anordnung („Vorabanforderung“) erteilt. Dann müssen Sie Ihre Steuererklärung früher abgegeben.
  • Wochenend- und Feiertagsregelung: Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist automatisch bis zum nächsten Werktag.

Steuererklärung 2023: Diese 5 Angaben kontrolliert Ihr Finanzamt!

Jahr für Jahr veröffentlichen die Finanzbehörden eine Liste von Bereichen, die sie dann besonders intensiv prüfen. Für das Jahr 2023 ist diese Liste nun bekanntgegeben, wie die Firma Smartsteuer auf ihrem YouTube-Kanal mitteilt. Interessant dabei ist, dass Bereiche, die staatlich gefördert werden, prüfen die Behörden auch besonders gründlich.

Prüfschwerpunkt 1: Online-Verkäufe

Seit Anfang 2023 gilt das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Es betrifft alle Nutzer von Onlineplattformen wie eBay, Amazon, Kleinanzeigen, Airbnb, Uber usw., die dort Transaktionen abschließen. Nutzer müssen ab 30 Transaktionen oder 2000 Euro Umsatz pro Jahr ihre Umsätze den Finanzbehörden melden. Das Finanzamt prüft dann, ob Gewinne zu versteuern sind oder eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Die Plattformen mussten die Daten für das Jahr 2023 bis zum 31. März 2024 melden.

Prüfschwerpunkt 2: Vermietung von Immobilien

Im Fokus steht insbesondere die erstmalige Vermietung von Immobilien, sei es privat oder gewerblich. Dabei wird geprüft:

Hinweis: Abschreibungen im Erstjahr dürfen nur einteilig abgesetzt werden!

Prüfschwerpunkt 3: Verluste

Seit 2020 gibt es steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, die Verluste verrechnen und in andere Jahre anrechnen dürfen. Diese Verlustanrechnungen und deren Mitnahme in zukünftige Jahre werden nun von den Finanzämtern genau geprüft.

Prüfschwerpunkt 4: Schaffung von Wohnraum

Die Finanzämter prüfen auch intensiv die Sonderabschreibungen von 3 Prozent für neugeschaffenen Wohnraum.

Prüfschwerpunkt 5: Steuerliche Förderungen

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft Steuerzahler, die energetische Gebäudesanierungen durchgeführt haben. Dabei wird geprüft:

  • Wurden die Arbeiten im Sinne der Vorschriften vollständig durchgeführt?
  • Liegen alle notwendigen Belege vor?

Steuererklärung Checkliste: Was beeinflusst die Abrechnung

Das Steueramt in Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass es im Jahr 2023 neue Regeln gab, die man beachten muss, wenn man seine Steuererklärung 2023 macht.

1. Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice

Arbeitszimmer: Sie können die Kosten entweder in voller Höhe oder als Pauschale von 1.260 Euro pro Jahr absetzen.

Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro jährlich, wenn kein anerkanntes Arbeitszimmer vorhanden ist.

2. Arbeitsmittel

Arbeitsmittel, die Sie mindestens zu 90 Prozent beruflich nutzen, können Sie vollständig steuerlich absetzen. Bei gemischter Nutzung erfolgt eine anteilige Absetzung. Kosten bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer kann man sofort absetzen, darüber hinaus erfolgt eine Verteilung über die Nutzungsdauer.

3. Kindergeld und Kinderfreibeträge

Kinderfreibetrag: 2023 liegt er bei 8.952 Euro (4.476 Euro pro Elternteil). Ab 2024 steigt er auf 9.312 Euro (4.656 Euro pro Elternteil).

Kindergeld: Pro Kind 250 Euro monatlich.

Ausbildungsfreibetrag: Erhöht sich ab 2023 auf 1.200 Euro, wenn ein volljähriges Kind in Ausbildung und auswärts untergebracht ist.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Ab 2023 auf 4.260 Euro erhöht.

4. Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Das Finanzamt reduziert den zu versteuernden Arbeitslohn 2023 automatisch um 1.230 Euro für beruflich bedingte Kosten, sofern keine höheren Werbungskosten geltend gemacht werden.

5. Altersvorsorge

Ab 2023 sind Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig als Sonderausgaben anerkannt.

6. Vermietung

AfA: Für Neubauten nach dem 31. Dezember 2022 beträgt die Absetzung für Abnutzung 3 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Sonderabschreibung: 5 Prozent jährlich für vier Jahre für neue Mietwohnungen, die den Effizienzstandard „Effizienzhaus 40“ mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllen.

7. Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen

Handwerkerkosten: 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Gerätekosten, maximal 1.200 Euro jährlich, können steuerlich abgesetzt werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent des Arbeitslohns, maximal 4.000 Euro jährlich, für Dienstleistungen wie Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung, können abgesetzt werden.

8. Grundfreibetrag

Für das Jahr 2023 liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro. Ab 2024 steigt er auf 11.604 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag. Einkommensteuer fällt erst an, wenn die Einkünfte diesen Betrag überschreiten.

9. Solidaritätszuschlag

Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wurde 2023 auf 17.543 Euro erhöht. Ab 2024 steigt sie weiter auf 18.130 Euro (35.086 Euro bzw. 36.260 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner). Der Zuschlag wird erst fällig, wenn die Einkommensteuer diese Beträge übersteigt.

10. Unterhaltsleistungen

Der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen beträgt 2023 10.908 Euro und steigt ab 2024 auf 11.604 Euro.

11. Sparer-Pauschbetrag

Für Einkünfte aus Kapitalanlagen beträgt der Sparer-Pauschbetrag 2023 pro Person 1.000 Euro (2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner). Erträge bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Zu viel gezahlte Steuer kann über die Anlage „KAP“ zurückgefordert werden.

Prüfen Sie, ob Sie alles berücksichtigt haben, was Ihre Steuerklärung beeinflussen kann mit unserer „Checkliste Steuerklärung: Was beeinflusst Ihre Steuererklärung?“.

Mein Elster: Ist dieses Portal kostenlos?

Ja, das offizielle, staatliche Portal "Mein Elster" ermöglicht es, eine Steuererklärung kostenlos zu erstellen und abzugeben. Allerdings bietet das Programm nur begrenzte Unterstützung, weshalb es eher für Steuerprofis und sehr erfahrene Steuerpflichtige geeignet ist.

Was ist Elster? Elster ist ein gemeinsames Projekt der deutschen Steuerverwaltungen von Bund und Ländern. Ziel ist es, Steuererklärungen, Steueranmeldungen und weitere steuerliche Vorgänge über das Internet abzuwickeln. Die Koordination des Projekts übernimmt das Bayerische Landesamt für Steuern.

Registrierung und Vorteile: Um die Vorteile der elektronischen Steuererklärung voll auszuschöpfen, sollten Sie ein Benutzerkonto bei "Mein Elster" erstellen und sich registrieren. Nach der Registrierung stehen Ihnen nicht nur die erforderlichen Formulare zur Verfügung, sondern auch eine Vielzahl weiterer elektronischer Dienstleistungen der Finanzverwaltung.

Steuer-App: Welche passt zu mir?

Es gibt mehrere Tools, die Ihnen helfen können, Ihre Steuererklärung vorzubereiten und abzugeben. Zu den bekanntesten gehören:

  • WISO Steuer
  • Taxfix
  • Zasta
  • Steuerbot
  • Smartsteuer

Das Prinzip dieser Tools ist ähnlich: Sie entscheiden, ob Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen oder Unterstützung in Anspruch nehmen möchten. Anschließend scannen Sie die Belege, beantworten die gestellten Fragen, und die Apps prüfen, ob keine Fehler vorhanden sind. Danach berechnet das Programm, wie viel Geld Sie zurückerstattet bekommen können.

Kostenlos ausprobieren: Normalerweise gibt es die Möglichkeit, die App zunächst kostenlos zu testen, bevor Sie sich entscheiden, ob Sie sie nutzen und dafür bezahlen möchten. Die Preise variieren je nach Anbieter. Zum Beispiel bietet Taxfix seinen Service für 39,99 Euro an, wenn Sie Ihre Steuererklärung selbständig abgeben möchten. Für Ehepaare und Partnerschaften gibt es einen Rabatt: 59,99 Euro für beide Personen.

Entscheidungshilfe: Um zu entscheiden, welche App für Ihre Steuererklärung am besten geeignet ist, können Sie sich Tutorials im Internet ansehen. Alle großen Steuer-App-Anbieter posten solche Tutorials auf YouTube. Diese zeigen Ihnen, welche Fragen Sie beantworten müssen und wie die App funktioniert. Darüber hinaus geben Experten dieser Firmen oft steuerliche Hinweise, die Ihnen wichtige Punkte erklären, auch wenn sie Ihnen nicht Schritt für Schritt bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung helfen.

Warum Sie keine Angst haben sollten, eine Steuererklärung abzugeben

Über das Thema Steuererklärung gibt es viele Mythen und Missverständnisse. Oft wird behauptet, dass man, sobald man eine Steuererklärung abgegeben hat, jedes Jahr dazu verpflichtet ist, dies erneut zu tun. Das klingt beängstigend, entspricht aber nicht der Realität. Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von einer Reihe von Faktoren ab – ob Sie in der Vergangenheit eine Steuererklärung eingereicht haben, gehört nicht dazu.

Gibt es schlimme Fehler bei der Steuererklärung?

Stefan Heine, Fachanwalt für Steuerrecht bei Smartsteuer, klärt auf. Laut Heine gibt es bei Steuererklärungen nur einen Fehler, den man auf keinen Fall machen sollte: „Was man bei einer Steuererklärung auf keinen Fall tun sollte, ist Falschangaben zu machen. Man sollte auf keinen Fall Einnahmen weglassen oder Ausgaben erfinden.“ Dies könnte als eine Form der Steuerhinterziehung betrachtet werden. Es bezieht sich nicht darauf, versehentlich etwas auszulassen, sondern darauf, bewusst Informationen zu verbergen.

Unterstützung durch moderne Technologie und Berater

Es gibt mittlerweile viele Apps, die die Abgabe der Steuererklärung vereinfachen. Sie können auch die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Zum Beispiel bietet Taxfix die Möglichkeit, für 20 Prozent der Erstattungssumme Unterstützung durch Steuerberater zu erhalten. Am Ende bekommen Sie trotzdem mehr zurück, als wenn Sie keine Steuererklärung abgeben. Zudem ist der Steuerberater motiviert, Ihnen zu helfen, wenn er weiß, dass er 20 Prozent der Erstattungssumme erhält.

Es gibt keinen Grund, Angst vor der Abgabe einer Steuererklärung zu haben. Mit den richtigen Hilfsmitteln und der Unterstützung durch Experten können Sie sicherstellen, dass Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig ist. Nutzen Sie die Möglichkeiten oder verzichten Sie auf die potenzielle Erstattung. Use it or lose it!

                                                                            ***

Iana Roth ist Redakteurin bei den DWN und schreibt über Steuern, Recht und HR-Themen. Zuvor war sie als Personalsachbearbeiterin tätig. Davor arbeitete sie mehrere Jahre als Autorin für einen russischen Verlag, der Fachliteratur vor allem für Buchhalter und Juristen produziert.


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