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Steuergeldverschwendung: Regierungsflüge zur Fußball-EM kosten eine halbe Million Euro

Lesezeit: 2 min
23.07.2024 14:25  Aktualisiert: 23.07.2024 14:25
Annalena Baerbock (Die Grünen) hat während der Fußball-EM das Nachtflugverbot ignoriert, weil sie beim Gruppenspiel der deutschen Nationalmannschaft gegen die Schweiz dabei sein wollte. Doch das ist offenbar nur die Spitze des Eisbergs. Jetzt ist herausgekommen: Regierungsflüge zur Fußball-EM kosten den Steuerzahler eine halbe Million Euro.
Steuergeldverschwendung: Regierungsflüge zur Fußball-EM kosten eine halbe Million Euro
Eine Maschine der Flugbereitschaft: Regierungsflüge zur Fußball-EM kosten den Steuerzahler eine halbe Million Euro (Foto: dpa).
Foto: Britta Pedersen

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Die Kosten für Regierungsflüge zur Fußball-Europameisterschaft, bei denen Mitglieder der Bundesregierung Spiele der deutschen Nationalmannschaft besuchten, beliefen sich nach Angaben des Verteidigungsministeriums auf 531.000 Euro. Diese Summe umfasst sechs Einsätze der Flugbereitschaft der Bundeswehr, die Bundeskanzler Olaf Scholz und mehrere Kabinettsmitglieder zu den Spielen transportierten. Der teuerste Flug, der am 19. Juni von Berlin nach Stuttgart und zurück zum Spiel Deutschland gegen Ungarn führte, kostete 114.487,41 Euro.

Diese Zahlen stammen aus einer Antwort des Verteidigungsministeriums auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann. Darüber berichtete die "Welt". Die Antwort wurde der Deutschen Presse-Agentur zur Verfügung gestellt. Pellmann kritisierte die hohen Kosten scharf.

Regierungsflüge: Kanzler und Minister auf Reisen

Vier der sechs aufgeführten Regierungsflüge wurden vom Bundeskanzleramt beauftragt, andere Kabinettsmitglieder wie Bundesinnenministerin Nancy Faeser oder Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach flogen ebenfalls mit. Wie beim Stuttgart-Flug kosteten diese Einsätze jeweils um die hunderttausend Euro.

Ein vom Innenministerium organisierter Flug zum Spiel Deutschland gegen Schottland, der Zwischenstopps in Frankfurt am Main, München und Berlin hatte, kostete 55.306,97 Euro. Ein Flug von Außenministerin Annalena Baerbock von Frankfurt nach Luxemburg nach dem Spiel Schweiz gegen Deutschland kostete 47.039,98 Euro – alles laut Angaben aus der Antwort des Ministeriums. Bei diesem Stadionbesuch hatte die grüne Außenministerin zu allem Überfluss auch noch das Nachtflugverbot in Frankfurt ignoriert.

Steuergeldverschwendung: Kritik an den hohen Kosten der Regierungsflüge

„Wer für sechs angebliche Dienstreisen Kosten von über einer halben Million Euro verursacht, ist entweder völlig verantwortungslos oder endgültig abgehoben“, sagte Pellmann, Vorsitzender der Linke-Gruppe im Bundestag, gegenüber der "Welt". Die Flugbereitschaft dürfe „nicht die alternative Reisemöglichkeit für ein abendliches Unterhaltungsprogramm der Bundesregierung sein“, fügte er hinzu. „Vermutlich aber ist die Flugbereitschaft aufgrund der kaputtgesparten Bahn für die Ministerinnen und Minister und den Kanzler das angenehmere Reisemittel.“

Das Verteidigungsministerium betont in seiner Antwort, dass es sich um eine „Vollkostenkalkulation der jeweils eingesetzten Luftfahrzeuge (inklusive Personalkosten)“ handele. Die Flugstunden seien im Jahresprogramm der Bundeswehr eingeplant und „werden zum Zwecke des Lizenzerhalts-/erwerbs der Luftfahrzeugführer genutzt“. Das bedeutet: Einige Kosten und Flugstunden wären wohl ohnehin notwendig gewesen.

Kritik an der "Ehrenkarte" für die Kanzler-Gattin

Der Linken-Abgeordnete Christian Görke kritisierte außerdem, dass Bundeskanzler Scholz sich von seiner Frau Britta Ernst zu den Spielen habe begleiten lassen und dafür „Ehrenkarten“ genutzt habe. „Während echte Fans tief in die Tasche greifen mussten, saß die Kanzler-Gattin mehrfach auf Premiumplätzen – und das kostenlos beziehungsweise auf Kosten der Allgemeinheit“, monierte Görke. Er forderte, dass Ernst die Kosten ausgleichen solle.

In der Antwort der Regierung auf Görkes schriftliche Anfrage heißt es hingegen: „Es ist seit Jahrzehnten tradierte Staatspraxis, dass sich die Spitzen der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland bei Veranstaltungsbesuchen von ihren Partnern oder Partnerinnen begleiten lassen können. Auf Grundlage dieser Staatspraxis hat Frau Ernst den Bundeskanzler zu den Spielen der Fußball-Europameisterschaft begleitet.“


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