Wirtschaft

Unternehmensgründung im Ausland: Chancen, Risiken und clevere Alternativen zur GmbH in Deutschland

Was bringt deutsche Unternehmer dazu, ihre GmbH abzuwickeln und stattdessen eine Firma im Ausland zu gründen? Jörg Braunsdorf, Gründer & CEO der Firma COMPANIES24 und Experte für internationale Unternehmensformen, gibt spannende Einblicke in die Vorteile, Herausforderungen und steuerlichen Fallstricke einer Firmengründung außerhalb Deutschlands.
22.03.2025 11:07
Lesezeit: 7 min
Unternehmensgründung im Ausland: Chancen, Risiken und clevere Alternativen zur GmbH in Deutschland
Immer mehr deutsche Unternehmer geben ihre GmbH auf und gehen ins Ausland (Foto: dpa).

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Können Sie sich und Ihr Unternehmen kurz vorstellen? Welche Dienstleistungen bieten Sie speziell für Unternehmer an, die eine Alternative zur GmbH suchen?

Jörg Braunsdorf: Ich bin seit 1995 als Wirtschaftsberater tätig und habe gleich zu Beginn meiner Selbstständigkeit alle Höhen und Tiefen live erlebt. Die COMPANIES24 ist im Jahr 2003, aus der Idee bzw. Zielsetzung entstanden, deutschen Kunden, die damals aufgrund des hohen aufzubringenden Stammkapitals von 25.000 EUR eine Alternative zur GmbH suchten, schnell - konkret in 24h - und unkompliziert, bei der Gründung der zu dieser Zeit sehr populären englischen Limited - mit einem Haftungskapital von lediglich 1 britischen Pfund - als Gründungs- und Beratungs-Dienstleister zu helfen.

Aus dieser Idee sind im Laufe der Jahre über 2400 aktive Gesellschaften von uns für deutsche Kunden gegründet worden. Von diesen betreuen wir – trotz der GmbH-Novelle im Jahr 2010 und des BREXIT im Jahr 2021 - noch etwas mehr als 240 Limited Companies bei den Pflichtmeldungen in UK.

Als Berater bin ich von der englischen LTD und zudem von der US-LLC / INC absolut begeistert, da diese im Vergleich zur GmbH wesentlich schneller gegründet werden können und flexibler und einfacher im Handling sind. Die englische LTD hat jedoch durch den BREXIT in 2021 an Attraktivität verloren. Sie dient unseren Kunden - vor dem Hintergrund der Risiken eines neuen „Lastenausgleichs“ in den meisten Fällen als „Vehikel“ zur Vermögenssicherung. Vor diesem Hintergrund und als Alternative zur englischen LTD hat auch die Gründung amerikanischer Unternehmen wie z.B. die LLC / INC wieder an Attraktivität zugenommen.

Neben fix und fertig eingetragenen Vorrats-UG´s / GmbH´s, GbR oder Vereinsgründungen gibt es unseren „C24 eXperience Club“. Die Mitglieder haben Zugriff auf umfangreiches praxisrelevantes Expertenwissen und clevere Finanzierungs- bzw. Kapitalisierungs-Instrumente. Die strategische Nutzung und clevere Kombination von neuen Blockchain- bzw. KI-basierten Crowdfunding-Programmen, kann jeden Gründer/Unternehmer innerhalb kürzester Zeit in die Lage versetzen, bankenunabhängig zu werden, um eigene Projekte zu finanzieren und zu realisieren.

DWN: Warum entscheiden sich derzeit so viele deutsche Unternehmer dafür, ihre GmbHs abzuwickeln und stattdessen ein Unternehmen im Ausland zu gründen?

Jörg Braunsdorf: Derzeit erhalten wir – offenbar auf Grund der politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen bzw. Zukunftsaussichten in Deutschland – fast täglich Anfragen von Unternehmern, die ihre Perspektiven nicht mehr bzw. nicht mehr nur in Deutschland sehen, sondern „ihre Zelte in Deutschland abbrechen“ und auswandern wollen. Weniger Bürokratie und geringere strenge regulatorische Anforderungen sowie niedrigere Körperschaftsteuersätze klingen verlockend.​

Neben den Überlegungen ins Ausland zu ziehen, erwägen immer mehr Unternehmer die Betriebsaufgabe wegen fehlender Nachfolgelösungen. In den kommenden drei bis fünf Jahren sind es laut KfW ca. 500.000 Unternehmer die bereits jetzt wissen, dass sie aus ihrer Firma ausscheiden und dadurch die Schließung ihrer Betriebe in Betracht ziehen. In der nachrückenden Gründergeneration haben leider nur wenige Interesse, auf bereits bestehende Unternehmensstrukturen zurückzugreifen, eine Situation, die sich durch die „Generation Z“ sicherlich noch weiter verschärfen wird.

Im letzten Jahr hat ein Mandant (IT-Dienstleister) seinen Wohnsitz nach Neuseeland verlegt und bietet seine IT-Dienstleistung in Deutschland / Europa über eine dort gegründete Gesellschaft an. Für ihn war klar, dass seine GmbH gelöscht und dann auch als US-LLC (Rechtsnachfolger) nicht mehr benötigt wird.

Die gesetzlichen Regelungen für die Liquidation einer UG/GmbH, die durchaus auch mal 2 oder mehr Jahre dauern kann, aber auch die Fallen der Wegzugsbesteuerung sind in den Augen der Entscheider / Unternehmer wie ein „Klotz am Bein“. Daher ziehen immer mehr von ihnen Betracht, „Deutschland den Rücken zu kehren“.

Dies führt schlussendlich in den meisten Fällen zu der Entscheidung, dass die Gesellschaft entweder einfach gelöscht, oder in eine flexiblere Gesellschaft wie z.B. die US-LLC umgewandelt werden soll.

Seit 2010 bieten wir als Berater & Dienstleister die Löschung von UG´s, GmbH´s oder Aktiengesellschaften an. Hintergrund dieser Dienstleistung war eine eigene GmbH, die nicht mehr benötigt wurde aber nicht „beerdigt“ werden sollte. Daraus entstand dann die professionelle Löschung einer GmbH durch Umwandlung als Dienstleistungsangebot.

Im Laufe der Jahre haben wir das praxisnah so professionalisiert, dass die Löschung in der Regel nur noch 2 bis 4 Wochen dauert. Nach der Löschung existiert - als Rechtsnachfolger – nur noch die wesentlich flexiblere Rechtsform einer amerikanischen LLC / INC. Mit dieser kann dann weiterhin weltweit agiert werden. Neben steuerlichen lassen sich noch viele weitere Vorteile ausschöpfen, die in Deutschland undenkbar wären. Und wenn sie überhaupt nicht mehr benötigt wird, kann man sie innerhalb kürzester Zeit (14 Tage) vollständig löschen.

DWN: Stichwort LLC: Was genau ist das, und welche wesentlichen Unterschiede gibt es im Vergleich zur deutschen GmbH?

Jörg Braunsdorf: Eine LLC = Limited Liability Company ist eine in den USA weit verbreitete Unternehmensform, die Elemente von Kapital- und Personengesellschaften kombiniert. Eine LLC kann sowohl in den USA als auch in Deutschland wählen, ob sie steuerlich als Personen- oder Kapitalgesellschaft behandelt werden will. Diese Entscheidung sollte jedoch vor der Gründung getroffen werden, da dieses bei der Gründung berücksichtigt werden sollte. In den häufigsten Fällen wird sie als Personengesellschaft besteuert, wodurch die Gewinne und Verluste direkt an die Gesellschafter weitergegeben werden. ​Dies ist vor allem für sog. Perpetual Traveller interessant, denn diese sind in vielen Fällen nirgendwo steuerlich ansässig.

Die Haftung ist sowohl bei der LLC/INC als auch bei der UG/GmbH auf die Einlagen der Gesellschafter beschränkt.​

Die LLC/INC kann zudem durch clevere Nutzung rechtlicher Rahmenbedingungen und spezieller Vertragsgestaltungen einen umfassenden Schutz vor dem Zugriff des Staates auf Immobilien & Vermögenswerte bieten (Thema Lastenausgleich).

DWN: Wie läuft der Gründungsprozess einer LLC ab? Muss man persönlich in die USA reisen, oder geht das komplett online?

Jörg Braunsdorf: Die Gründung einer LLC/INC ist in den meisten Fällen weniger formal und kostspielig als die Gründung einer GmbH.​ Während eine LLC/INC z.B. ganz bequem vom Schreibtisch, also - online – innerhalb von 24h gegründet werden kann, ist für die Gründung einer deutschen Gesellschaft - trotz der Richtlinien der EU aus dem Jahr 2012 - noch immer die persönliche Anwesenheit bei einem notariellen Termin notwendig und die Eintragung ist oft erst nach einigen Wochen realisiert.

Erster Schritt bei der Gründung einer LLC/INC ist die Wahl des Bundesstaates – wobei hierbei nach Vorhaben / Geschäftsmodell und/oder steuerlichen Überlegungen unterschieden werden muss. In der Regel bieten sich auf Grund der geringen gesetzlichen Regularien die Staaten Wyoming oder Florida an.

Mit Einreichung der Gründungsdokumente der sogenannten "Articles of Organization" beim zuständigen Secretary of State, der Bestellung eines Registered Agent – dieser ist ein Pflicht-Vertreter für den Empfang der offiziellen Dokumente und der Buchung einer registrierten Adresse, sind alle Vorrausetzungen für die Eintragung gegeben. Die Eintragung erfolgt innerhalb 24h.

DWN: Gibt es steuerliche Fallstricke oder rechtliche Herausforderungen für deutsche Unternehmer, die eine LLC nutzen wollen?

Jörg Braunsdorf: Unternehmer die in Deutschland mit einer LLC tätig werden wollen, sollten beachten, dass die deutsche Finanzverwaltung eine LLC je nach Ausgestaltung (Gründung) als Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft einstufen kann, was dann natürlich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen hat. ​Ohne sorgfältige Planung kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen, da sowohl die USA als auch Deutschland Steueransprüche erheben könnten.​

Das sog. deutsche Betriebsstättenrisiko besagt wie bei jeder anderen Auslandsgesellschaft, dass der „Ort der Geschäftsleitung“ zu einer steuerlichen Betriebsstätte in Deutschland führen kann.

DWN: Neben der LLC – welche anderen internationalen Unternehmensformen sind für deutsche Unternehmer interessant, und welche Vor- und Nachteile haben sie?

Jörg Braunsdorf: Neben der amerikanischen LLC könnten für deutsche Unternehmer die irische, maltesische oder auch die zypriotische Limited interessant. Die irische Limited (Ltd.) hat z.B. die englische Limited - nach dem BREXIT - als Alternative zu deutschen Rechtsformen abgelöst.

Der niedrige Körperschaftsteuersatz von 12,5 % mag verlockend sein, er setzt jedoch eine lokale Substanz voraus. Wie bei jeder ausländischen Rechtsform gilt: Entscheidend ist der ‚Ort der Geschäftsleitung‘. Liegt dieser in Deutschland, greift die deutsche Abgabenordnung (AO).

Da Irland zur EU gehört, gilt dort die europäische Rechtsprechung, und das englischsprachige Umfeld kann für Unternehmer vorteilhaft sein. Allerdings drohen hohe Sanktionen, wenn gesetzlich vorgeschriebene Pflichtmeldungen nicht fristgerecht eingereicht werden.

In den letzten Jahren hat Dubai, insbesondere die Free Zone Company der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen. Diese bieten nicht nur steuerliche Vorteile für Unternehmen, sondern auch für Unternehmer. 2023 wurde jedoch überraschend und ohne Vorankündigung der Steuersatz für bestimmte Gesellschaften von 0 auf 9 % angehoben.

Wer europäisch denkt und die Vorteile einer europäischen unbekannten Rechtsform nutzen möchte, sollte sich näher mit der „europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung – EWIV“ beschäftigen, diese Rechtsform ist eine echte Alternative mit der zudem unfassbar clevere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten realisiert werden können. Diese Rechtsform zahlt weder Körperschafts- noch Gewerbesteuer.

DWN: Welche Faktoren sollten Unternehmer bei der Wahl des Unternehmensstandorts besonders beachten? Gibt es Fallstricke, die oft übersehen werden?

Jörg Braunsdorf: In der Regel spielen die nachfolgenden Faktoren eine entscheidende Rolle: Wird das Geschäft vollständig aufgegeben oder wird nur der Standort verlegt? Diese Entscheidung ist wiederrum abhängig von den geschäftlichen Aktivitäten. Der Verlauf von Produkten oder Dienstleistungen kann in der Regel ganz bequem auf einen Webshop verlagert werden. Der Verkauf von Dienstleistungen über eine Website. Die Produktion kann ausgelagert und der Versandt der Produkte an Fullfillment-Logistikunternehmen abgegeben werden.

Daher stellt sich die Frage nach dem Standort in der Regel nicht. Hier spielen tatsächlich andere Aspekte wie Work-Life-Balance, weniger Bürokratie etc. eine größere Rolle als die Frage nach dem Standort.

Das sind z.B. steuerliche Rahmenbedingungen, Steuersätze, Doppelbesteuerungsabkommen, lokale Steuerpraktiken, Stabilität und Vorhersehbarkeit der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Verfügbarkeit von Fachkräften, Infrastruktur und Marktpotenzial.​ Kommunikation und kulturelle Unterschiede.

Ein häufiger Fallstrick ist die Annahme, dass allein durch die Gründung im Ausland steuerliche Vorteile erzielt werden können, ohne die Anforderungen des deutschen Steuerrechts zu berücksichtigen.​

DWN: Welche finalen Tipps würden Sie Unternehmern geben, die überlegen, den Schritt ins Ausland zu wagen, aber unsicher sind, welche Unternehmensform die richtige ist?

Jörg Braunsdorf: Die Entscheidung, eine Gesellschaft ins Ausland zu verlegen oder eine ausländische Gesellschaft als Alternative zu einer deutschen Rechtsform zu gründen, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Hierbei ist aus meiner Sicht relevant, in welches Land der Unternehmer auswandern möchte, mit welcher Rechtsform er dort tätig werden will und ob es bei dieser Überlegung Sinn ergibt, die „alte“ Gesellschaft weiterzuführen oder einfach zu löschen und neu zu starten. Hier möchte ich keine pauschale Aussage treffen denn es gilt wie bei allen unternehmerischen Entscheidungen, dass professionelle Beratung inkl. Tipps & Tricks aus der Praxis für die finale Entscheidung aus meiner Sicht unbedingt notwendig ist.

Info zur Person: Jörg Braunsdorf – Kaufmann – 1995 Start als Unternehmer, 2003 Gründer & CEO der COMPANIES24 und seit 2025 Notar (notary-public) nach amerikanischem Recht. Seit 1995 berät er Menschen, Freunde, Gründer und Unternehmer mit intelligenten und vor allem adaptiven Strategien beim Schutz ihres Vermögens, mit dem Focus auf Trennung von privatem und geschäftlichem Vermögen und dem Ziel, diese Werte vor Pfändung und/oder Vollstreckung oder dem Zugriff Dritter zu schützen. Diese Speziallösungen sind praxisbezogen und werden in der Regel weder von Rechtsanwälten noch von Steuerberatern angeboten.

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