Politik

Einbürgerung: Schwarz-Rot will Reform der Ampel rückabwickeln

Kaum im Amt, zieht die neue Koalition die Daumenschrauben bei Migration und Einbürgerung an. Der Familiennachzug für sogenannte "subsidiär Geschützte" soll erneut ausgesetzt werden, die beschleunigte Staatsbürgerschaft für gut integrierte Migranten wird gestrichen. Was das bedeutet – für Betroffene, Kommunen und den Arbeitsmarkt – zeigt dieser Überblick.
28.05.2025 08:49
Lesezeit: 3 min

Familie und Staatsbürgerschaft: Koalition plant Verschärfung

Migration war ein zentrales Wahlkampfthema für CDU und CSU. Nun will die neue Bundesregierung handeln. Worum geht es?

Erste Gesetze nach Regierungsantritt

Wenige Wochen nach ihrem Amtsantritt bringt die neue schwarz-rote Koalition erste Verschärfungen im Migrationsbereich auf den Weg. Das Kabinett plant, an diesem Mittwoch zwei Gesetzentwürfe von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zu verabschieden.

Konkret sollen bestimmte Flüchtlinge künftig nicht mehr die Möglichkeit haben, enge Angehörige nach Deutschland nachzuholen. Auch die beschleunigte Einbürgerung besonders gut integrierter Einwanderer nach drei Jahren will das Kabinett rückgängig machen. Beide Vorhaben benötigen die Zustimmung des Bundestags.

Wer vom Familiennachzug betroffen ist

Es geht um Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus. Das sind Geflüchtete, die hier zwar kein Asyl oder Flüchtlingsschutz erhalten, aber dennoch bleiben dürfen, weil ihnen in ihren Herkunftsländern etwa politische Verfolgung, Folter oder die Todesstrafe droht. Viele Bürgerkriegsflüchtlinge gehören zu dieser Gruppe.

Laut Gesetzentwurf lebten Ende März 388.074 subsidiär Geschützte in Deutschland. Ungefähr drei Viertel dieser Gruppe stammen aus Syrien, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die sich noch auf den Stand zum Jahreswechsel bezieht.

Die Möglichkeit, Angehörige nach Deutschland zu holen, ist auf enge Familienmitglieder beschränkt – also auf Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder.

Geplante Änderungen beim Familiennachzug

Subsidiär Geschützte sollen künftig zwei Jahre lang keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland holen dürfen. Härtefälle sind ausgenommen. Wer genau darunter fällt, ist im Gesetzentwurf jedoch nicht definiert.

Der Familiennachzug für Flüchtlinge ohne Asylstatus war bereits von März 2016 bis Juli 2018 durch die damalige schwarz-rote Koalition ausgesetzt worden. Begründet wurde dies seinerzeit mit dem Ziel, Überlastungen bei Aufnahme und Integration zu vermeiden.

Zahlen zum Umfang des Familiennachzugs

Seit August 2018 dürfen monatlich 1.000 Angehörige von Menschen mit diesem Schutzstatus einreisen – also 12.000 pro Jahr. Zum Vergleich: Insgesamt 229.751 Menschen stellten im vergangenen Jahr erstmals einen Asylantrag in Deutschland.

Unter allen Visa, die zwischen 2018 und 2024 zur Familienzusammenführung erteilt wurden, entfielen laut Mediendienst Integration rund acht Prozent auf Angehörige subsidiär Schutzberechtigter. Die Möglichkeit des Familiennachzugs gilt nicht nur für Geflüchtete, sondern auch für andere Zuwanderer wie ausländische Fachkräfte.

Was Dobrindt dazu sagt

Auch der stark eingeschränkte Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte soll nun enden. "Wir müssen die Pull-Faktoren (Sog-Faktoren) nach Deutschland deutlich reduzieren. Auch damit zeigen wir, die Migrationspolitik in Deutschland hat sich geändert", sagte Bundesinnenminister Dobrindt der "Bild"-Zeitung.

Im Gesetzentwurf heißt es: "Ziel der Regelung ist es, die 'Begrenzung' als ausdrückliche Zielbestimmung wieder in das Aufenthaltsgesetz aufzunehmen." Der Familiennachzug belaste die Kommunen zusätzlich, etwa beim Bemühen, Wohnraum bereitzustellen. Während rechtliche Hürden für Verschärfungen bei anderen Gruppen hoch seien, lasse sich der Familiennachzug hier vergleichsweise einfach aussetzen.

Kritik an den Plänen

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl reagierte entsetzt auf die Pläne. Damit würden legale und sichere Fluchtwege verschlossen. "Es ist eine Katastrophe für die betroffenen Familien", sagte Tareq Alaows. "Die faktische Trennung dauert länger als zwei Jahre – vor allem für Familien, die bereits seit Jahren auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten."

Der Migrations- und Arbeitsmarktexperte Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit äußerte sich in der "Rheinischen Post" skeptisch. "Wir sprechen hier über den Nachzug der Kernfamilie, also Kinder und Partner, in der Regel die Frauen. Wir wissen aus Studien, dass die Trennung von der eigenen Familie für Geflüchtete psychisch sehr belastend ist und damit auch deren Integration behindert."

Rücknahme der schnellen Einbürgerung

Darüber hinaus will die schwarz-rote Regierung die von der Ampel-Koalition eingeführte beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren für besonders gut integrierte Einwanderer zurücknehmen. Diese sogenannten "Turbo-Einbürgerungen" waren der Union bereits in der Opposition ein Dorn im Auge.

In anderen Punkten bleibt die von SPD, Grünen und FDP beschlossene Reform des Staatsangehörigkeitsrechts jedoch bestehen. An der Verkürzung der Wartefrist für reguläre Einbürgerungen von acht auf fünf Jahre sowie an der Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft wollen CDU, CSU und SPD laut Koalitionsvertrag festhalten.

Pro und Contra unter Experten

Brücker sieht die Rücknahme der beschleunigten Einbürgerung kritisch. "Die Einbürgerung nach drei Jahren betraf vor allem Top-Migranten – hoch qualifiziert und mit hohen Einkommen. Damit trifft die Rücknahme der beschleunigten Einbürgerung gerade die Gruppe von Menschen negativ, die wir in Deutschland ja haben wollen", sagte er der "Rheinischen Post". Es verringere den Anreiz für Hochqualifizierte, nach Deutschland zu kommen. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft wirke sich generell positiv auf den Arbeitsmarkt aus.

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hingegen begrüßte den Schritt. Damit werde der Eindruck eines zu leichten Zugangs zur deutschen Staatsangehörigkeit korrigiert, sagte SVR-Vorsitzender Winfried Kluth der Zeitung.

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