Finanzen

Weihnachtsfeier steuerlich absetzen: So gelingt es – Tipps vom Steuerberater

Viele Unternehmen möchten ihre Weihnachtsfeier steuerlich absetzen und gleichzeitig die Kosten im Blick behalten. Eine gut geplante Feier stärkt nicht nur das Teamgefühl, sondern spart außerdem Steuern. Steuerberater und Diplom-Kaufmann Tomas Aksöz erklärt daher die wichtigsten Regeln und Fallstricke.
10.12.2025 12:25
Aktualisiert: 10.12.2030 16:05
Lesezeit: 3 min
Weihnachtsfeier steuerlich absetzen: So gelingt es – Tipps vom Steuerberater
Welche Regeln wichtig sind, um eine Weihnachtsfeier steuerlich absetzen zu können. (Foto: iStockphoto.com/Jacob Wackerhausen) Foto: Jacob Wackerhausen

Weihnachtsfeier steuerlich absetzen: Zwei wichtige Fragen

2025 war für zahlreiche Betriebe ein herausforderndes Jahr, was vielerorts zu gekürzten Weihnachtsfeierbudgets oder sogar kompletten Absagen führte. Dabei stärken solche Events nicht nur das Gemeinschaftsgefühl, sie tragen auch zu einem guten Jahresabschluss bei. Daher stellen sich zwei zentrale Fragen. Die erste: Worauf ist zu achten, damit das Fest als betriebliche Veranstaltung anerkannt wird und steuerlich begünstigt bleibt? Und die zweite: Wann wird aus einer Feier ein unerwünschter geldwerter Vorteil?

Im Folgenden erläutert Steuerberater und Diplom-Kaufmann Tomas Aksöz die wichtigsten Punkte.

Wie lässt sich eine Weihnachtsfeier steuerlich absetzen?

Damit eine Weihnachtsfeier steuerlich begünstigt ist, muss sie als Betriebsveranstaltung gelten. Das ist nur der Fall, wenn:

  • Der Arbeitgeber richtet die Feier aus.
  • Sie hat überwiegend gesellschaftlichen Charakter
  • Sie steht allen Mitarbeitenden offen.

Zudem gilt: Nur zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr bleiben steuerfrei. Ab der dritten Veranstaltung gelten die gewährten Vorteile grundsätzlich als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.

Der 110-Euro-Freibetrag: So funktioniert er

Um eine Weihnachtsfeier steuerlich abzusetzen, spielt der Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeitendem eine wichtige Rolle. Dieser Betrag umfasst sämtliche Kosten, darunter:

  • Raummiete
  • Verpflegung
  • Getränke
  • Transport
  • eventuelle Übernachtungen

Solange die Kosten pro Person unter 110 Euro bleiben, fallen keine Steuern an. Nur der Teil über dieser Grenze wird zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Allerdings kann der Arbeitgeber diesen Mehrbetrag freiwillig pauschal mit 25 Prozent versteuern. Dann ist der Betrag in der Regel sozialversicherungsfrei.

Wichtig: Begleitende Personen profitieren nicht von einem eigenen Freibetrag. Ihre Kosten werden dem betriebszugehörigen Mitarbeitenden zugerechnet – in der Praxis ein oftmals unterschätzter Stolperstein. Denn bei zwei Personen ist das gesetzliche Limit schnell erreicht, besonders bei einem üppigen Buffet und einer guten Auswahl an Getränken.

Auch noch wichtig: Liegen die Kosten pro Mitarbeiter auf der Feier unter 110 Euro, ist der Vorsteuerabzug unter den allgemeinen Voraussetzungen zulässig. Bei höheren Aufwendungen allerdings nicht, dann ist der Abzug der Vorsteuer ausgeschlossen!

Praxistipps: So vermeiden Sie Steuerfallen

Damit es nicht zu einem unerwünschten geldwerten Vorteil kommt, helfen diese Hinweise:

Erstens: Planen Sie immer einen kleinen Kostenpuffer ein. Fallen Mitarbeitende aus, verteilt sich das Budget auf weniger Personen, und die Kosten pro Kopf steigen automatisch.

Zweitens: Wird der Freibetrag absehbar überschritten, kann der Arbeitgeber den Überschuss freiwillig pauschal mit 25 Prozent versteuern. Bei korrekter Anwendung (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG) bleibt dieser Anteil sozialversicherungsfrei.

Freibetrag vs. Freigrenze: Was beim Weihnachtsfeier steuerlich absetzen wichtig ist

Diese Begriffe werden häufig verwechselt. Ein Freibetrag – wie die genannten 110 Euro – bedeutet, dass nur Beträge über der Grenze steuerpflichtig sind. Im Gegensatz dazu führt eine Freigrenze (z. B. 50 Euro für Sachbezüge) dazu, dass bei Überschreiten der gesamte Wert steuerpflichtig wird. Erhält ein Mitarbeiter während der Feier ein Geschenk, muss dessen Wert in die Gesamtsumme von 110 Euro eingerechnet werden. Bleibt die Summe darunter, bleibt auch das Geschenk steuerfrei. Wird die Grenze jedoch überschritten, ist nur der Mehrbetrag steuerpflichtig.

Weihnachtsfeier steuerlich absetzen – auch im Homeoffice

New Work oder Standorte, die über ganz Deutschland verteilt sind? Nicht immer feiern alle Mitarbeitenden gemeinsam an einem Ort. Reise- und Übernachtungskosten können schnell dazu führen, dass der Freibetrag überschritten ist. Dennoch lassen sich auch digitale Weihnachtsfeiern steuerlich absetzen.

Dafür kann der Arbeitgeber beispielsweise Verpflegungsgutscheine ausgeben oder Pakete mit Feierutensilien versenden. Derartige Aufmerksamkeiten zählen dann als Teil der Betriebsveranstaltung und fallen ebenfalls unter den 110-Euro-Freibetrag.

Da Weihnachtsfeiern fürs Finanzamt nachvollziehbar dokumentiert sein müssen, sollte man bei Remote-Events auch die Einladung aufbewahren, um die Kosten steuerlich geltend zu machen. Denn anders als in einem Restaurant oder bei einem Catering gibt es im Anschluss keinen Bewirtungsbeleg, der der Dokumentation dient, daher ist in diesen Fällen mit Rückfragen vom Finanzamt zu rechnen.

Außerdem muss auch eine digitale Feier gesellschaftlichen Charakter haben und für alle offenstehen. Nur dann gilt sie als echte Betriebsveranstaltung.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen XRP-Ledger-Transaktionsvolumen überschreitet die Marke von 1 Million

Analysten erwarten ein Aufwärtspotenzial von 100%. XRP Wie können Inhaber neue passive Einkommensquellen schaffen?

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Der EU-Waffenchef warnt eindringlich: "Wir produzieren die falschen Waffen!"
16.06.2026

Der EU-Verteidigungskommissar warnt vor einem gefährlichen Missverhältnis in Europas Rüstungsstrategie. Während Donald Trumps...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Bund lehnt Unicredit-Angebot für Commerzbank ab
16.06.2026

Der Bund stellt sich offen gegen die Übernahme der Commerzbank durch die Unicredit und verschärft damit den Machtkampf um Deutschlands...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Tankrabatt verpufft: Millionen bleiben bei den Konzernen
16.06.2026

Der Tankrabatt sollte Autofahrer entlasten – doch nach Einschätzung von Experten kam ein Teil der Milliarden gar nicht bei ihnen an.

DWN
Politik
Politik EU stimmt US-Zolldeal zu – und droht mit Gegenzöllen
16.06.2026

Die EU macht den Weg für das Zollabkommen mit den USA frei, baut aber ein Sicherheitsnetz gegen neue Alleingänge aus Washington ein....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Kostenfalle Deutschland: Was Betriebe heute wirklich zahlen
16.06.2026

Energie doppelt so teuer wie in den USA, Lohnstückkosten 22 Prozent über globalem Schnitt, Bürokratie bindet 7 Prozent der Arbeitszeit,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Autokrise in China setzt VW und Mercedes unter Druck
16.06.2026

China galt jahrelang als Wachstumsmotor der Autoindustrie – doch nun brechen die Verkäufe massiv ein und setzen auch deutsche Hersteller...

DWN
Finanzen
Finanzen Rheinmetall-Aktie kaufen? Der Superzyklus steht erst am Anfang
16.06.2026

Der Wert der Rheinmetall-Aktie hat sich seit 2022 bereits vervielfacht. Russlands Krieg gegen die Ukraine, Europas Aufrüstung und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Rettet Polen die deutsche Industrie?
16.06.2026

Deutschlands Exportmodell steht unter Druck, da China und die USA als Absatzmärkte schwächeln. Polen und Mittelosteuropa fangen einen...