Finanzen

Weihnachtsfeier steuerlich absetzen: So gelingt es – Tipps vom Steuerberater

Viele Unternehmen möchten ihre Weihnachtsfeier steuerlich absetzen und gleichzeitig die Kosten im Blick behalten. Eine gut geplante Feier stärkt nicht nur das Teamgefühl, sondern spart außerdem Steuern. Steuerberater und Diplom-Kaufmann Tomas Aksöz erklärt daher die wichtigsten Regeln und Fallstricke.
10.12.2025 12:25
Aktualisiert: 10.12.2030 16:05
Lesezeit: 3 min
Weihnachtsfeier steuerlich absetzen: So gelingt es – Tipps vom Steuerberater
Welche Regeln wichtig sind, um eine Weihnachtsfeier steuerlich absetzen zu können. (Foto: iStockphoto.com/Jacob Wackerhausen) Foto: Jacob Wackerhausen

Weihnachtsfeier steuerlich absetzen: Zwei wichtige Fragen

2025 war für zahlreiche Betriebe ein herausforderndes Jahr, was vielerorts zu gekürzten Weihnachtsfeierbudgets oder sogar kompletten Absagen führte. Dabei stärken solche Events nicht nur das Gemeinschaftsgefühl, sie tragen auch zu einem guten Jahresabschluss bei. Daher stellen sich zwei zentrale Fragen. Die erste: Worauf ist zu achten, damit das Fest als betriebliche Veranstaltung anerkannt wird und steuerlich begünstigt bleibt? Und die zweite: Wann wird aus einer Feier ein unerwünschter geldwerter Vorteil?

Im Folgenden erläutert Steuerberater und Diplom-Kaufmann Tomas Aksöz die wichtigsten Punkte.

Wie lässt sich eine Weihnachtsfeier steuerlich absetzen?

Damit eine Weihnachtsfeier steuerlich begünstigt ist, muss sie als Betriebsveranstaltung gelten. Das ist nur der Fall, wenn:

  • Der Arbeitgeber richtet die Feier aus.
  • Sie hat überwiegend gesellschaftlichen Charakter
  • Sie steht allen Mitarbeitenden offen.

Zudem gilt: Nur zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr bleiben steuerfrei. Ab der dritten Veranstaltung gelten die gewährten Vorteile grundsätzlich als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.

Der 110-Euro-Freibetrag: So funktioniert er

Um eine Weihnachtsfeier steuerlich abzusetzen, spielt der Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeitendem eine wichtige Rolle. Dieser Betrag umfasst sämtliche Kosten, darunter:

  • Raummiete
  • Verpflegung
  • Getränke
  • Transport
  • eventuelle Übernachtungen

Solange die Kosten pro Person unter 110 Euro bleiben, fallen keine Steuern an. Nur der Teil über dieser Grenze wird zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Allerdings kann der Arbeitgeber diesen Mehrbetrag freiwillig pauschal mit 25 Prozent versteuern. Dann ist der Betrag in der Regel sozialversicherungsfrei.

Wichtig: Begleitende Personen profitieren nicht von einem eigenen Freibetrag. Ihre Kosten werden dem betriebszugehörigen Mitarbeitenden zugerechnet – in der Praxis ein oftmals unterschätzter Stolperstein. Denn bei zwei Personen ist das gesetzliche Limit schnell erreicht, besonders bei einem üppigen Buffet und einer guten Auswahl an Getränken.

Auch noch wichtig: Liegen die Kosten pro Mitarbeiter auf der Feier unter 110 Euro, ist der Vorsteuerabzug unter den allgemeinen Voraussetzungen zulässig. Bei höheren Aufwendungen allerdings nicht, dann ist der Abzug der Vorsteuer ausgeschlossen!

Praxistipps: So vermeiden Sie Steuerfallen

Damit es nicht zu einem unerwünschten geldwerten Vorteil kommt, helfen diese Hinweise:

Erstens: Planen Sie immer einen kleinen Kostenpuffer ein. Fallen Mitarbeitende aus, verteilt sich das Budget auf weniger Personen, und die Kosten pro Kopf steigen automatisch.

Zweitens: Wird der Freibetrag absehbar überschritten, kann der Arbeitgeber den Überschuss freiwillig pauschal mit 25 Prozent versteuern. Bei korrekter Anwendung (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG) bleibt dieser Anteil sozialversicherungsfrei.

Freibetrag vs. Freigrenze: Was beim Weihnachtsfeier steuerlich absetzen wichtig ist

Diese Begriffe werden häufig verwechselt. Ein Freibetrag – wie die genannten 110 Euro – bedeutet, dass nur Beträge über der Grenze steuerpflichtig sind. Im Gegensatz dazu führt eine Freigrenze (z. B. 50 Euro für Sachbezüge) dazu, dass bei Überschreiten der gesamte Wert steuerpflichtig wird. Erhält ein Mitarbeiter während der Feier ein Geschenk, muss dessen Wert in die Gesamtsumme von 110 Euro eingerechnet werden. Bleibt die Summe darunter, bleibt auch das Geschenk steuerfrei. Wird die Grenze jedoch überschritten, ist nur der Mehrbetrag steuerpflichtig.

Weihnachtsfeier steuerlich absetzen – auch im Homeoffice

New Work oder Standorte, die über ganz Deutschland verteilt sind? Nicht immer feiern alle Mitarbeitenden gemeinsam an einem Ort. Reise- und Übernachtungskosten können schnell dazu führen, dass der Freibetrag überschritten ist. Dennoch lassen sich auch digitale Weihnachtsfeiern steuerlich absetzen.

Dafür kann der Arbeitgeber beispielsweise Verpflegungsgutscheine ausgeben oder Pakete mit Feierutensilien versenden. Derartige Aufmerksamkeiten zählen dann als Teil der Betriebsveranstaltung und fallen ebenfalls unter den 110-Euro-Freibetrag.

Da Weihnachtsfeiern fürs Finanzamt nachvollziehbar dokumentiert sein müssen, sollte man bei Remote-Events auch die Einladung aufbewahren, um die Kosten steuerlich geltend zu machen. Denn anders als in einem Restaurant oder bei einem Catering gibt es im Anschluss keinen Bewirtungsbeleg, der der Dokumentation dient, daher ist in diesen Fällen mit Rückfragen vom Finanzamt zu rechnen.

Außerdem muss auch eine digitale Feier gesellschaftlichen Charakter haben und für alle offenstehen. Nur dann gilt sie als echte Betriebsveranstaltung.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Warum Deon Markets in der Krypto-Landschaft herausragt

In der dynamischen Welt der Kryptowährungen hebt sich Deon Markets deutlich ab. Diese Plattform bietet mehr als nur den Handel mit...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Bürokratieabbau beschlossen: Bundesrat macht Weg für schnellere Verkehrsprojekte frei
10.07.2026

Der Ausbau und die Sanierung der deutschen Infrastruktur sollen drastisch beschleunigt werden. Nach dem Bundestag hat nun auch der...

DWN
Technologie
Technologie Ransomware: Wann, wie und ob man einem Hacker überhaupt Lösegeld zahlen sollte
10.07.2026

Wenn Erpresser die Daten eines Unternehmens sperren, beginnen einige der teuersten Stunden im Leben des Unternehmens. Die Zahlung eines...

DWN
Finanzen
Finanzen Schuldenweltmeister Deutschland: Wackelt jetzt noch die Schuldenbremse?
10.07.2026

Die Staatsverschuldung wächst unter Bundesfinanzminister Klingbeil rasant und die Regierung hat bisher keinen Plan gegen steigende...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Podcast Folge 33: Die Woche im Rückblick – KW 28
10.07.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in wenigen Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Insolvenzwelle reißt nicht ab: Firmenpleiten auf höchstem Stand seit 20 Jahren
10.07.2026

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland bleibt weiterhin auf einem besorgniserregend hohen Stand. Monat für Monat müssen...

DWN
Immobilien
Immobilien Kostenexplosion am Bau: Neubaupreise ziehen drastisch an
10.07.2026

Egal ob Dachdecker, Betonarbeiten oder die neue Heizung: Wer derzeit ein Haus baut, sieht sich mit massiven Kostensteigerungen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Atempause bei der Inflation: Tankrabatt und Ölpreis drücken Teuerungsrate im Juni
10.07.2026

Die Inflation in Deutschland hat im vergangenen Monat spürbar an Fahrt verloren. Hauptverantwortlich für diese Entlastung waren ein...

DWN
Unternehmen
Unternehmen VW-Aktie in der Krise: Aufsichtsrat lässt Kernfragen offen
10.07.2026

Nach der mit Spannung erwarteten Aufsichtsratssitzung bei VW herrscht weiterhin Ungewissheit über das genaue Ausmaß der drohenden...