Unternehmen

EU Inc.: Neue EU-Unternehmensform soll Binnenmarkt stärken

Europas Start-up-Branche wird von unterschiedlichen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedsstaaten ausgebremst. Jetzt hat die EU-Kommission, die von Gründer, Verbände und Investoren initiierte neue Unternehmensform „EU Inc.“ vorgestellt. Was konkret geplant ist und welche Bedenken es bereits gibt.
28.03.2026 08:31
Lesezeit: 4 min
EU Inc.: Neue EU-Unternehmensform soll Binnenmarkt stärken
Der zuständige EU-Kommissar Michael McGrath sieht durch die EU Inc. keine Veränderung beim Arbeitsrecht. (Foto: dpa) Foto: Omar Havana

EU Inc.: Neue Unternehmensform soll Start-ups von Bürokratie befreien

Europas Start-up-Branche hat bisher ein Problem: Die Unternehmensgründung ist kompliziert, die Kapitalbeschaffung schwierig und internationale Investoren zu gewinnen ist mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden. Deshalb haben Gründer, Verbände und Investoren die Initiative EU Inc. gestartet – mit mehr als 13.000 Unterstützern aus ganz Europa, die eine entsprechende Petition unterzeichnet haben. Größter Knackpunkt dabei: Die unterschiedlichen Rechtsvorschriften in den Mitgliedsstaaten. Verena Pausder, Chefin des deutschen Start-up-Verbandes, brachte es auf den Punkt: „Gründer müssen sich in 27 verschiedene Rechtssysteme einarbeiten, wenn sie in Europa skalieren wollen.“

Mit ihrer Initiative erhöhte die Gründerszene den Druck auf Brüssel, endlich für eine Entbürokratisierung innerhalb der EU zu sorgen. Bisher fallen europäische Start-ups im Wettbewerb immer weiter hinter die USA und China zurück. Damit soll jetzt Schluss sein.

EU Inc.: Schneller gründen und expandieren

Brüssel verkündet nun erste Ergebnisse, wie die neue EU-weit einheitliche Unternehmenform "EU Inc." die Gründungen im Binnenmarkt deutlich vereinfachen soll. Unternehmen sollen schneller gegründet werden und leichter über Ländergrenzen hinweg aktiv sein können. Die Gründung soll maximal 100 Euro kosten und auch ohne ein bestimmtes Startkapital möglich sein.

"Jeder Unternehmer kann dann innerhalb von 48 Stunden von jedem Ort in der Europäischen Union aus ein Unternehmen gründen - und zwar vollständig online", sagte Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission.

Die EU Inc. soll ein Baustein werden beim Plan, die europäische Wirtschaft zu stärken. "Wir brauchen ein einziges und einfaches Regelwerk, das nahtlos überall in unserer Union gilt. Damit Unternehmen viel einfacher in allen Mitgliedstaaten tätig sein können", so von der Leyen.

Für die Umsetzung sind aber noch die Zustimmung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments nötig. Sorgen bereiten manchen insbesondere mögliche negative Auswirkungen auf Arbeitnehmer.

Unternehmen sollen leichter expandieren können

Als EU Inc. kann dem Vorschlag zufolge grundsätzlich jedes Unternehmen eingetragen werden, unabhängig von der Größe. Für sie soll vieles einfacher sein. Unter anderem sollen persönliche Behördengänge entfallen, Vorstandstreffen online möglich sein und Unternehmen schneller abgewickelt werden können. Informationen sollen in einem zentralen EU-Register hinterlegt werden, zwischen Behörden geteilt werden können und nicht mehrfach angegeben werden müssen.

Das Ziel: mehr Innovation in Europa, Investitionen in Start-ups und leichtere Expansion in den gesamten europäischen Binnenmarkt. Denn die Regeln sollen grundsätzlich in der ganzen EU gleich sein, unabhängig vom Sitz des Unternehmens. Bisher seien Unternehmen, die in der EU expandieren wollen, dagegen mit 27 nationalen Rechtssystemen und mehr als 60 Unternehmensformen konfrontiert. Das kostet Zeit und Geld.

Nationale Regelungen etwa zu Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht werden laut Kommission aber nicht berührt. In diesen Bereichen soll das Recht des Staates gelten, in dem die EU Inc. eingetragen ist. So sollen etwa Arbeitnehmerrechte gewahrt werden.

Sorge um Arbeitnehmerrechte

Vor der Vorstellung des Kommissionsvorschlags hatten sich unter anderem Gewerkschaften besorgt gezeigt, ob dies ausreichend sichergestellt ist. Auch SPD-Politiker René Repasi, der im Europaparlament federführend für einen Vorschlag zum gleichen Thema war, warnte, es wäre bei Umsetzung des EU- Inc.-Vorschlags der Kommission einfach, wirtschaftliche Tätigkeit und rechtlichen Sitz einer Gesellschaft voneinander zu trennen. Es bestehe die Gefahr, dass so die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer umgangen würden. Diese sind etwa in Deutschland vergleichsweise groß.

Der zuständige EU-Kommissar Michael McGrath sieht hier durch die EU Inc. keine Veränderung. Die Frage, welches Arbeitsrecht gelte, werde genauso behandelt wie bei einem bestehenden Unternehmen. "Generell gilt: Es kommt darauf an, wo die Arbeit stattfindet, wo der Arbeitsort ist, und nicht darauf, wo sich der Sitz oder der Ort der Registrierung des Unternehmens befindet." Man könne stolz auf das europäische Arbeitsrecht sein. "Und wir wollen zwar eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erreichen, aber sicherlich nicht auf Kosten der Arbeitnehmer von EU-Unternehmen oder anderen Unternehmen." Auch im Steuerrecht sollten die Regeln der Mitgliedstaaten weiter gelten.

Aktienoptionen für Arbeitnehmer

Ein wichtiges Element, um gute Arbeitnehmer in Europa zu halten, ist aus Sicht von McGrath auch die vorgesehene Möglichkeit, Mitarbeitern Aktienoptionen zu geben, also die Chance, später günstig Anteile am Unternehmen zu kaufen. EU- Inc.-Unternehmen sollen EU-weite Aktienoptionsprogramme für Mitarbeiter einrichten können. Sie seien aber kein Ersatz für faire Löhne, so McGrath. Die Aktienoptionen sollen dem Vorschlag zufolge einheitlich erst dann besteuert werden, wenn die Aktien veräußert werden.

Unternehmen hoffen auf "echten Schub" für Startup-Standort

Mehrere Verbände begrüßten den Vorschlag der EU-Kommission grundsätzlich. Der deutsche Digitalverband Bitkom rechnet mit einem "echten Schub" für den Startup-Standort Europa. Der Bundesverband deutscher Banken forderte dennoch Nachschärfungen, etwa eine stärkere Harmonisierung der Finanzierungsbedingungen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warb für Tempo und Pragmatismus im Gesetzgebungsverfahren und praktikable Lösungen für offene Fragen bei der EU Inc.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) teilte mit, die EU Inc. verspreche spürbare Vereinfachungen. Sonderinteressen im Arbeitsrecht, im Insolvenzrecht oder im Finanzierungsrecht sollten im Gesetzgebungsprozess nicht zu Voraussetzungen des Gesamtprojekts gemacht werden, warnte DIHK-Chefjustitiar Stephan Wernicke. "Vereinfachung für alle, nicht Perfektion oder rechtlicher Idealismus ist das Ziel."

EU will Binnenmarkt stärken

Die Europäische Union will Europas Wirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit mit verschiedenen Maßnahmen stärken. Der ehemalige EZB-Chef Mario Draghi hatte 2024 in einem Bericht angemahnt, die EU müsse im Konkurrenzkampf mit den USA und China deutlich innovativer werden.

Italiens Ex-Premierminister Enrico Letta kritisierte 2024 in seinem Bericht zur Zukunft des EU-Binnenmarkts unter anderem, dass Unternehmen in der EU stark unter national unterschiedlichen Rechtsformen und Regeln litten. Er empfahl ein einheitliches EU-Regelwerk für Unternehmen, für das sich Unternehmen anstelle der 27 nationalen Systeme entscheiden könnten ("28. Regime"), und warb für schnellere und digitale Verfahren.

EU Inc.: Der Gamechanger für Unternehmen in Europa?

Dennoch dürfte in Deutschland eine intensive Debatte über Arbeitnehmerrechte und faire Wettbewerbsbedingungen einsetzen. Ob die neue Unternehmensform zu echter Entbürokratisierung führt oder neue regulatorische Spannungen erzeugt, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Für den Wirtschaftsstandort eröffnet das Vorhaben Chancen, verlangt jedoch eine sorgfältige rechtliche und politische Begleitung.

Im besten Fall könnte 2028 bereits die erste Firma in der neuen Gesellschaftsform gestartet werden, hofft einer der EU-Inc-Hauptinitiatoren, der frühere Gründer und heutige Investor Andreas Klinger.

Weitere Informationen zur neuen Unternehmensform EU Inc. finden Sie hier.

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Mirell Bellmann

Mirell Bellmann schreibt als Redakteurin bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Zuvor arbeitete sie für Servus TV und den Deutschen Bundestag.

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