Immobilien

Heizungsgesetz gekippt: Regierung bittet Vermieter zur Kasse

Heizungsgesetz: Die Koalition zieht die Reißleine und begrenzt erstmals die Heizkosten für Mieter. Doch der Kompromiss verschiebt die Last – und heizt den Streit um Klimaschutz und Bezahlbarkeit weiter an.
30.04.2026 10:51
Lesezeit: 4 min
Heizungsgesetz gekippt: Regierung bittet Vermieter zur Kasse
Heizungsgesetz raufregeln, Heizungsgesetz runterregeln. Symbolisch dazu passend: eine Steuerungsanlage einer Gasheizung in einem Mehrfamilienhaus.(Foto: dpa) Foto: Bernd Weißbrod

Heizungsgesetz: Einigung der Koalition

Die schwarz-rote Koalition hat sich bei der geplanten Reform des "Heizungsgesetzes" auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Demnach teilen sich Mieter und Vermieter die Kostenrisiken, wie die Spitzen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD der Deutschen Presse-Agentur mitteilten. An der Einigung wirkten auch die Ministerien für Wirtschaft und Energie, Justiz sowie Bau mit.

"Mit der Einigung beim Mieterschutz ist das letzte Puzzlestück gesetzt - der Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz ist frei", sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von einer wichtigen Einigung, um Mieterinnen und Mieter vor hohen Heizkosten zu schützen. "Heizen darf nicht zur Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter werden."

Ende Februar legten Union und SPD Eckpunkte für ein neues Heizgesetz vor. Umstritten blieben jedoch vor allem Regelungen zum Mieterschutz angesichts von Warnungen vor steigenden Nebenkosten. Vor allem die SPD drängte auf einen starken Mieterschutz. Erwartet wird, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz Mitte Mai im Kabinett beschlossen wird. Danach berät der Bundestag darüber.

Einigung auf Halbierung: Kosten werden geteilt

"Klimaschutz muss für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben", sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. "Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO2, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren." Diese Regelung soll für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten. "Wenn ein Vermieter fossile Fakten schafft, muss er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen."

Vermieter sollen sich künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals an den Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs beteiligen. Hubig sagte, entscheidet sich ein Vermieter für eine neue fossile Heizung, müsse er sich an den laufenden Heizkosten beteiligen.

"Entscheidend ist für mich, dass Klimaschutz und Bezahlbarkeit zusammenkommen", sagte Bauministerin Verena Hubertz (SPD). Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sagte: "Wir schaffen Habecks Heizungsgesetz ab und geben im Keller wieder die notwendige Freiheit. Gleichzeitig braucht es einen fairen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern, denn der eine entscheidet, womit geheizt wird, und der andere im Alltag darüber, wie viel."

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sprach von einem guten Kompromiss zwischen notwendigem Mieterschutz und den berechtigten Interessen der Vermieter - sofern sich Eigentümer erneut für eine Heizung entscheiden, die mit Öl oder Gas betrieben wird.

Umstrittene Reform: Rückbau zentraler Vorgaben

Die von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP und maßgeblich vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Änderung des Gebäudeenergiegesetzes soll grundlegend reformiert werden.

Zentrale und umstrittene Vorgaben von Habecks "Heizungsgesetz" sollen fallen, vor allem die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude sieht das geltende Gesetz umfassende Übergangsfristen vor. Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen.

Kernpunkte des neuen Gesetzes: Mehr Spielraum für Heizungen

Eckpunkte der schwarz-roten Koalition für die Reform sehen vor, dass der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen weiter möglich bleibt - sie müssen aber von Januar 2029 an mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden. Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein, die sich aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen herstellen lassen. Geplant ist eine "Bio-Treppe" mit vier Stufen bis 2040.

Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine "Grüngasquote" gelten. Ziel der Koalition ist, das neue Gesetz "technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher" zu machen. Die Förderung für den Heizungstausch in Milliardenhöhe soll erhalten bleiben.

Umweltverbände warnen vor einer Kostenfalle beim Gas - langfristig drohen höhere Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte. Zudem gibt es Hinweise, dass Biogase die Heizkosten verteuern könnten. Kritiker sehen außerdem Rückschritte beim Klimaschutz im Gebäudebereich - die Abhängigkeit von fossilen Energien werde verlängert.

Stufen der Bio-Treppe: Aufteilung der Zusatzkosten

Die nun erzielte Einigung der Koalition legt Regeln fest, wenn in einem bestehenden Wohngebäude eine Heizungsanlage ausgetauscht wird, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird. Dann sollen sich bei den ersten drei der geplanten vier Stufen der "Bio-Treppe" Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil teilen. Zudem sollen von 2028 an die anfallenden Kohlendioxidkosten je zur Hälfte zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden, ebenso die anfallenden Gasnetzentgelte.

Lange Verhandlungen: Streit um Mieterschutz

Nach der Einigung der Koalition Ende Februar auf die Eckpunkte des neuen Gesetzes hatte der Deutsche Mieterbund vor Mehrbelastungen für Mieterinnen und Mieter gewarnt: Für Vermieter entstehe kein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliche Heizungen, während für Mieter ein hohes Kostenrisiko bleibe. In den Eckpunkten hieß es: "Es bedarf einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen."

Mieterbund fordert mehr Fairness bei Heizkosten

"Eine hälftige Teilung der CO2-Kosten, der Gasnetzentgelte und der biogenen Anteile zwischen Mieter und Vermieter wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness", sagte Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbunds.

"Unser weitergehender, die Mieter noch stärker entlastender Vorschlag eines Heizkostendeckels wurde leider nicht aufgegriffen, da die Union ihn nicht unterstützt hat. Die nun beschlossene 50/50-Regelung würde aber dafür sorgen, dass Vermieterinnen und Vermieter stärker an den Folgekosten ihrer Investitionsentscheidungen beteiligt werden und könnte Anreize für klimafreundliche und wirtschaftliche Heizlösungen setzen."

Eigentümerverband spricht von "politischem Offenbarungseid"

Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, sprach dagegen von einem "politischen Offenbarungseid". Er erklärte: "Mieter sollen vor Kosten geschützt werden, die allein der Staat zu verantworten hat: CO2-Preis, hohe Netzentgelte und alternative Brennstoffe."

Die Kosten einseitig auf die Immobilieneigentümer zu verlagern und das als Mieterschutz zu verkaufen, habe mit verantwortungsvollem politischen Handeln nichts zu tun.

"Die Quittung werden alle Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Jahren bezahlen: kein neuer bezahlbarer Wohnraum, ein sich rapide verschlechternder Immobilienbestand und die Vernichtung der privaten Altersvorsorge."

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