Politik

Schienenverkehr ohne Grenzen: EU plant Stärkung der Fahrgastrechte bei Fernreisen

Die Europäische Kommission möchte das Bahnfahren über Ländergrenzen hinweg attraktiver gestalten und den Schutz für Reisende massiv ausbauen. Durch neue Regelungen beim Ticketkauf sollen Anschlussverbindungen besser abgesichert und die Planung internationaler Routen deutlich vereinfacht werden.
13.05.2026 14:44
Aktualisiert: 13.05.2026 15:20
Lesezeit: 2 min

Einheitliche Buchung als Schutzschild gegen Verspätungen

Um das Reisen auf der Schiene innerhalb Europas komfortabler zu machen, schlägt die EU-Kommission eine Verpflichtung für Ticket-Plattformen vor, Angebote verschiedener Verkehrsunternehmen gebündelt anzuzeigen. Werden mehrere Teilstrecken in einem einzigen Vorgang gebucht, soll dies künftig rechtlich als ein einziges Ticket gewertet werden. Dieser Status ist entscheidend für den Verbraucherschutz: Er garantiert den Fahrgästen bei Verspätungen oder verpassten Anschlüssen umfassende Entschädigungs- und Weiterbeförderungsansprüche, unabhängig davon, wie viele verschiedene Bahnbetreiber an der Reise beteiligt sind.

Die Initiative sieht zudem vor, dass große Buchungsportale dazu verpflichtet werden, Tickets anderer Anbieter in ihr Portfolio aufzunehmen, sofern die Betreiber dies wünschen. Ziel ist eine transparente Übersicht aller Reiseoptionen von A nach B auf einer zentralen Plattform. Damit reagiert Brüssel auf die oft komplizierte Buchungssituation im grenzüberschreitenden Verkehr, die viele Reisende bisher aufgrund des finanziellen Risikos bei Zugausfällen davor zurückschrecken lässt, das Flugzeug gegen die Bahn einzutauschen.

Diese Rechte sollen Reisende bei Verspätung haben

Hat ein Zug Verspätung und Reisende verpassen deshalb im Ausland ihren Anschluss, sollen sie dem Vorschlag zufolge künftig ein Recht darauf haben, ohne zusätzliche Kosten auf anderem Weg zu ihrem Ziel zu gelangen - also zum Beispiel mit einem anderen Zug fahren zu dürfen. Alternativ könnten sich Kunden mit durchgehenden Tickets, die ihren Anschluss verpassen, für die Erstattung des Tickets entscheiden.

Falls sie die Reise fortsetzen, haben sie außerdem unter anderem Anspruch auf Mahlzeiten oder eine Unterkunft, wenn eine Übernachtung nötig wird. Verantwortlich für diese Fahrgastrechte ist dem Vorschlag zufolge das Eisenbahnunternehmen, das die Störung verursacht hat. Voraussetzung soll aber eine ausreichende Umstiegszeit sein.

Was bisher das Problem ist

Bisher müssen Verbraucher bei Reisen ins Ausland, die von unterschiedlichen Bahnunternehmen betrieben werden, ihre Tickets oft auf unterschiedlichen Plattformen buchen. Für manche Strecken können sie ihre Tickets zwar zusammen auf einer Plattform kaufen - etwa für eine Fahrt von Brüssel nach Straßburg mit Umstieg in Paris. Wenn die beiden Teilstrecken von unterschiedlichen Unternehmen betrieben werden, werden dafür aber oft zwei einzelne Tickets ausgestellt und Kunden schließen zwei separate Verträge ab.

Hat der erste Zug Verspätung und der Anschlusszug wird deshalb verpasst, dürfen Reisende deshalb bisher in der Regel nicht einfach den nächsten Zug zum Endziel nehmen. Sie haben grundsätzlich auch ausschließlich für die Verspätung des ersten Zugs Anspruch auf Entschädigung nach EU-Recht. Anders ist das bereits jetzt, wenn das Ticket als durchgehendes Ticket zählt.

Freiwillige Leistung

Mehrere Eisenbahnen haben sich zudem untereinander darauf verständigt, unter bestimmten Voraussetzungen Passagiere bei Verspätungen des ersten Zugs ohne weitere Kosten im nächsten verfügbaren Zug mitzunehmen. Dazu gehören unter anderem die Deutsche Bahn, die ÖBB, die französische Eisenbahngesellschaft SNCF und die Eurostar-Verbindungen. Die Vereinbarung ist aber nicht nach EU-Recht bindend.

Bevor die Vorschläge der Kommission in Kraft treten, müssen auch die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen. Die EU-Kommission will mit dem Vorhaben auch den Umstieg auf Züge fördern.

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