Verstoß gegen Informationsrechte der Abgeordneten?
Damit solle verhindert werden, dass das Gesetz ohne verlässliche Daten beschlossen wird, sagte Violetta Bock, klimapolitische Sprecherin der Fraktion, in Berlin. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang eines entsprechenden Organstreitverfahrens sowie eines Eilantrags.
Der Rechtsanwalt Johannes Franke erklärte, mit dem neuen Gesetz solle ein „CO2-Kredit zulasten künftiger Gesetzgeber“ aufgenommen werden – allerdings in unbekannter Höhe und mit unbekannten Konditionen.
„Das ist aus unserer Sicht unzulässig und verletzt Informationsrechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestages.“
Die Informationen müssten zwingend noch vor Abschluss des parlamentarischen Verfahrens vorliegen, so Franke. Der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ziele darauf, dass über das Gebäudemodernisierungsgesetz zumindest nicht vor der Sommerpause abgestimmt werde – damit Zeit bleibe, Daten zur Klimawirkung nachzuliefern.
Schwarz-Rote Pläne in der Kritik: Umweltverbände warnen vor Rückschritten
Das neue Heizgesetz könnte theoretisch in der kommenden Woche vom Bundestag beschlossen werden. Die Verhandlungen der Koalitionsfraktionen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen.
Auch viele Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz. Erwartet werden deswegen auch Klagen gegen das Gesetz, sobald es final beschlossen wurde.
Das Vorgehen weckt Erinnerungen: Bereits im Sommer 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht kurz vor dem geplanten Parlamentsbeschluss das damalige Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) nach einer Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann vorerst gestoppt. Die umstrittenen Änderungen wurden damals erst nach der Sommerpause beschlossen.
