Finanzen

Zu viel Geld im System: Interbanken-Zinsen sinken auf Allzeittief, Geld kommt nicht in der Realwirtschaft an

Der Zinssatz für kurzfristige Kredite, die sich Europas Banken gegenseitig gewähren, ist tief in den negativen Bereich gerutscht. Im Bankensystem hat sich eine gigantische Liquiditätsblase gebildet, die sich nicht richtig in die Realwirtschaft ergießen kann.
14.09.2020 16:11
Aktualisiert: 14.09.2020 16:11
Lesezeit: 4 min

Der Zinssatz für kurzfristige Ausleihungen zwischen europäischen Banken – die sogenannte Euro Short Term Rate (ESTR) – war Anfang September mit minus 0,557 Prozent auf ein neues Allzeittief gesunken. Aktuellen Daten der Europäischen Zentralbank vom 11. September zufolge liegt er derzeit bei minus 0,553 Prozent. Zu beachten ist, dass sich die Zinssätze für Übernachtkredite in der Eurozone schon seit Jahren aufgrund der aggressiven Geldpolitik der EZB deutlich im negativen Bereich bewegen. Die ESTR-Rate wurden am 1. Oktober 2019 als Nachfolgezins für den Interbankenzinssatz EONIA etabliert und wies schon zu seinem Einstand einen Wert von minus 0,549 Prozent auf.

Da der ESTR-Zinssatz negativ ist, bezahlen Banken, die anderen Banken oder Finanzinstitutionen kurz laufende Kredite gewähren, ihren Geschäftspartnern Geld dafür, dass sie diesen Geld ausleihen dürfen. Zwei Faktoren haben hauptsächlich dazu geführt, dass die Interbankenzinsen in der jüngeren Vergangenheit in den Keller gerutscht waren und Geldhäuser bereit sind, absehbare Verluste bei Kreditgeschäften untereinander hinzunehmen.

Die EZB flutet das Bankensystem seit Jahren mit Liquidität

Schon seit der Abkopplung des US-Dollar vom Goldstandard im Jahr 1971 steht dem Geld im Finanzsystem kein realer Wert mehr gegenüber, weshalb dessen relative Stabilität und Werthaltigkeit alleine auf dem Vertrauen der Marktteilnehmer basiert, mit eben jenem Geld auch in der überschaubaren Zukunft noch werthaltige Dinge als Gegenleistung erkaufen zu können.

Mit der nach der Finanzkrise von 2008 begonnenen massiven Herabsetzung der Leitzinsen und der Flutung der Finanzmärkte mit Liquidität durch die führenden Zentralbanken begann jedoch eine neue Phase. Seitdem sinken die Marktzinsen in vielen Segmenten und Anlageklassen auf breiter Front und haben in vielen Fällen – etwa bei Staatsanleihen von Ländern wie Deutschland oder der Schweiz, vermehrt auch bei Tagesgeldkonten oder dem Einlagezinssatz der EZB – die Nullmarke unterschritten.

Im Zuge der jüngsten Interventionsrunde hatte die EZB in den vergangenen Monaten bis Ende August alleine durch ihr LTRO-Programm („Long Term Refinancing Operations“) Liquidität im Volumen von etwa 1,6 Billionen Euro an Finanzinstitute in der Eurozone vergeben, wie der Branchendienst Market Screener berichtet. Schätzungen der Schweizer Großbank UBS zufolge verfügen Europas Banken deshalb derzeit über rund 3 Billionen Euro mehr Kapital, als sie zur Deckung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreservesätze bräuchten.

Die an Banken vergebenen LTRO-Kredite der EZB weisen je nach Bonität der Interessenten Zinssätze bis zu minus 1 Prozent auf. Auch hier muss der Schuldner dem Gläubiger weniger zurückzahlen, als er ursprünglich erhalten hatte, weshalb die LTRO- und TLTRO-Kredite („Targeted Long Term Refinancing Operations“) der EZB als permanent eingerichtete Notkredite für das Bankensystem eingestuft werden müssen.

Der Absturz des ESTR auf das Allzeittief spiegelt nicht zuletzt den Umstand wider, dass sich die Banken der Eurozone die benötigte Liquidität bequem und sehr günstig von der EZB selbst besorgen können und nicht am Interbankenmarkt aktiv werden müssen. „Die EZB hat den Interbankenmarkt beinahe komplett paralysiert. Keiner braucht wirklich Geld“, wird ein Analyst der Großbank ING zitiert. „Vielleicht haben wir gegen Jahresende negative ESTR-Sätze von 1,5 oder 2,5 Prozent – einfach nur, weil so viel Überschussliquidität im System vorhanden ist. Die Operationen der EZB laufen weiter und landen letztendlich in den Bilanzen der Banken“, sagte eine Analystin der UBS zu Bloomberg.

Betroffen von der Negativspirale bei den Interbankenzinsen sind all jene Institutionen, die sich nicht direkt durch die EZB finanzieren lassen können und deshalb auf ein funktionierendes Interbankensystem als Vermittlungsapparat angewiesen sind. Hierzu zählen etwa Vermögensverwalter, Pensionsfonds und Versicherungen.

Die virtuelle Geldflut kommt nicht in der Realwirtschaft an

Problematisch ist nun, dass der massive Liquiditätsüberhang im Bankensystem nur zaghaft in Form von Krediten an die Realwirtschaft weitergeleitet wird. Durch das Regelwerk Basel III und seine Detailverordnungen wurden den Kommerz-Banken in den vergangenen Jahren höhere Hürden für die Kreditvergabe an Unternehmen vorgeschrieben. Ein wesentlicher Faktor sind erhöhte Eigenkapital-Vorschriften und Unterlegungssätze für Kredite. Die Verschärfung der Vergaberegeln folgte den Lehren, die man aus der Finanzkrise gezogen hatte. Da gleichzeitig die EZB durch ihre Zinspolitik und ihre Anleihen-Kaufprogramme die Zinsmarge der Banken in ganz Europa massiv komprimierte, konnten diese kein Eigenkapital bilden. Sie mussten im Gegenteil ihre Bilanzen verkürzen, also die Neu-Kreditvergabe reduzieren. Besonders stark war dies dort der Fall, wo noch faule Kredite aus der Vergangenheit abgeschrieben werden mussten - etwa in Italien.

Mit dem Amtsantritt von Ursula von der Leyen als EU-Kommissionspräsidentin wurden die regulatorischen Vorschriften für die Kreditvergabe noch einmal deutlich verschärft. Nun soll neben der Analyse der rein wirtschaftlichen Parameter eines Kredit-Interessenten auch noch nachgewiesen werden, dass das Geld dem Umwelt- oder Klimaschutz zugute kommt beziehungsweise diesen nicht behindere. Die mit den Ankündigungen verbundene Unsicherheit hatte vor einiger Zeit zu dem Kuriosum geführt, dass selbst die EZB nicht mehr genau weiß, wem sie noch Geld geben darf. Deshalb bat EZB-Präsidentin Christine Lagarde die Kommission um die Erstellung einer „braunen Liste“ mit Umweltsündern.

Ronald Barazon schreibt zu diesem politisch motivierten „Greenwashing“ der Kreditvergabe in der EU in seiner DWN-Kolumne:

In der aktuellen Situation, in der die Arbeitslosenzahlen explodieren und die Firmen ums Überleben kämpfen, werden im Namen der CO2-Bekämpfungspolitik Wirtschaftsbremsen installiert, die den Aufschwung behindern. Das Motto der Politik lautet „Geld soll nur eine Firma bekommen, die nachhaltig wirtschaftet“. Und dieser Grundsatz wird Schritt für Schritt in allen Finanzbereichen eingeführt. Kredite dürfen die Banken nur demjenigen geben, dessen Arbeit dem Grundsatz der „Nachhaltigkeit“ entspricht. Versicherungen dürfen nur in Unternehmen investieren, die diesem Grundsatz entsprechen. Und so weiter, und so fort. Vor wenigen Tagen erreichte die Entwicklung einen neuen Höhepunkt: die Europäische Zentralbank, die den Kontinent mit Geld überschwemmt, um die Staaten vor dem Bankrott zu bewahren und die Wirtschaft in Gang zu halten, will künftig die Mittel nur dorthin lenken, wo nachhaltig agiert wird.

Verschwiegen wird aber, dass niemand weiß, was „nachhaltig“ ist. Die EU-Gremien haben im Dezember einen Grundsatzbeschluss gefasst, der hochtrabend mit dem kryptischen Fremdwort „Taxonomie“ bedacht wurde. In diesem Papier werden nur Gemeinplätze wiederholt, es gibt keine klare Auskunft. In den Banken und Versicherungen rätselt man, wie die Vorgaben erfüllt werden sollen. Allerdings kann man sich nicht zurücklehnen und warten, bis anwendbare Regeln vorliegen. Die Aufsichtsbehörden pochen bereits auf Nachhaltigkeit, obwohl Aufseher und Manager im Nebel der fehlenden Bestimmungen agieren.

Letztlich wird kontrolliert, ob ein Unternehmen nachweislich den CO2-Austoß verringert oder von vornherein nur wenig oder kein CO2 in die Luft abgibt. Für die Unternehmen, die schon im Zuge der seit der Finanzkrise 2008 massenweise erlassenen Vorschriften nur schwer Kredite bekommen, entsteht durch die Nachhaltigkeitsregel eine zusätzliche Erschwernis. Man ist sich auf politischer Ebene offensichtlich nicht im Klaren, wie Unternehmen funktionieren. Man weiß nicht, dass der Staat die Wirtschaft, die Betriebe arbeiten lassen muss. Vertretbar sind nachvollziehbare, umsetzbare Regeln, die die Unternehmen einhalten können und einhalten müssen. Auch die Bestimmung, mit wie vielen Schadstoffen Luft, Wasser und Erde belastet werden dürfen, ist vernünftig. Staatliche Eingriffe in die Betriebe durch Beamte, die den Unternehmern vorschreiben, wie man agieren muss, ergeben jedoch immer wieder eine fatale Wirtschaftsbremse.

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