FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat am Beispiel der Nordseeinsel Helgoland die neuen Durchgriffsrechte der Bundesregierung - von den Mainstreammedien "Notbremse" genannt - kritisiert. "Wenn ab Mittwoch die "Bundesnotbremse" auch im Kreis Pinneberg zieht, zeigt sich nochmal besonders anschaulich, mit welchem regulatorischen Irrsinn uns diese Bundesregierung überzogen hat", sagte der Vizepräsident des Bundestags am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. "Denn ab dann wird auch auf der Insel Helgoland die nächtliche Ausgangssperre gelten, obwohl dort die Inzidenz bei 0 liegt."
Warum eine in offener See liegende und coronafreie Insel nun von den Grundrechtseinschränkungen erfasst werde, lasse sich rational wahrscheinlich nicht einmal von den härtesten Lockdown-Befürwortern erklären, sagte Kubicki. "Wenn die Betroffenheit von Grundrechtseingriffen nur an der administrativen Zuordnung eines Gebietes hängt, ist etwas gewaltig schiefgelaufen." Dies sei nur ein besonders krasses Beispiel vieler Widersprüchlichkeiten und Probleme, die dieses Gesetz auslöse. Wegen mehrtägiger Überschreitung des Grenzwerts von 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen greift ab Mittwoch auch im Kreis Pinneberg die Corona-Notbremse.
Zahl der Klagen gegen Sonderrechte der Bundesregierung steigt über 100
Die Zahl der Verfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen die "Notbremse" ist inzwischen dreistellig. Am Dienstagnachmittag teilte ein Sprecher in Karlsruhe mit, dass bis dahin 111 Verfahren eingegangen seien. Am Vortag waren es etwa um die gleiche Zeit noch um die 65 gewesen. "Ein konkreter Entscheidungstermin in den Verfahren ist derzeit noch nicht absehbar", teilte der Sprecher weiter mit.
Umstritten an der vergangene Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes sind vor allem die Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr in Städten oder Kreisen, in denen binnen einer Woche 100 oder mehr Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner festgestellt werden. Die Verfechter wollen mit bundeseinheitlichen Regeln einen Flickenteppich verhindern. Doch gerade an der Pauschalität gibt es viel Kritik.
Unter den Klägern sind unter anderem Anwälte und die Gesellschaft für Freiheitsrechte, aber auch Politiker verschiedener Parteien. Die FDP beispielsweise erklärte just am Dienstag, 80 Mitglieder der Bundestagsfraktion hätten sich mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesänderungen gewandt.
Enorme nachhaltige Schäden
Der Wirtschaftsrat der CDU befürchtet durch die neuen Durchgriffsrechte des Bundes verheerende ökonomische Folgen für Handel und Gastronomie. Der Generalsekretär des Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, bezeichnete die Maßnahmen in der "Bild"-Zeitung (Samstag) als "Symbolpolitik, die am Kern einer effizienten Bekämpfung der Pandemie leider vorbeigeht". Mitglieder des Wirtschaftsrats wollen laut Steiger vor dem Bundesverfassungsgericht gegen erneute bundesweite Schließungen und "brancheninterne Ungleichbehandlungen" vorgehen.
Es könne nicht sein, dass der Staat auf einer einseitigen Grundlage entscheide und dadurch "enorme, nachhaltige Schäden im geschlossenen Einzelhandel und der Gastronomie anrichtet". Der Wirtschaftsrat fordert, die Systemrelevanz im Handel transparenter festzulegen und breiter auszulegen.
"Supermärkte zeigen seit über einem Jahr, dass durch die Einhaltung von Abstand und Hygieneregeln sowie das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken eine Infektion nahezu ausgeschlossen ist. Warum sollte es für den restlichen Einzelhandel anders sein?", fragte Steiger. Er kritisierte, es seien erneut pauschale Schließungen basierend auf einem "angreifbaren Inzidenzwert" beschlossen worden.