Unternehmen

Preis-Streit: Aldi Süd erfolgreich vor Gericht

Aldi Süd feiert einen Erfolg vor dem Landgericht Düsseldorf. Das Gericht entschied im Streit um die Streichpreise im Sinne des Lebensmitteldiscounters.
18.11.2022 09:00
Lesezeit: 2 min
Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..
Preis-Streit: Aldi Süd erfolgreich vor Gericht
Aldi Süd war vor dem Landgericht Düsseldorf im Streit um die Streichpreise erfolgreich. (Foto: dpa) Foto: Sebastian Gollnow

Der Streit um die Streichpreise geht vorläufig zu Gunsten des Lebensmitteldiscounters Aldi Süd aus. Aldi Süd darf in Zukunft in Handzetteln auf Streichpreise aufmerksam machen, ohne deutlich zu kennzeichnen, dass es sich bei den durchgestrichenen Preisen einheitlich um das preiswerteste Angebot der letzten 30 Tage handelt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf am 11. November in einem Eilverfahren zur neuen Preisangabenverordnung entschieden.

VSW klagte gegen Werbeprospekt

Im Urteil, welches der Redaktion der Lebensmittelzeitung vorliegt, begründet das Gericht die Entscheidung: „Der Verpflichtung zur Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage hat die Antragsgegnerin (Aldi Süd) entsprochen. Das Erfordernis, diesen Preis nicht nur zu beziffern, sondern ihn in bestimmter Weise zu bezeichnen oder durch Erläuterung ausdrücklich als niedrigsten Preis der letzten 30 Tage auszuweisen, ergibt sich aus der neuen Preisangabenverordnung nicht.“ Das Urteil bedeute für Aldi Süd, dass bei Streichpreisen kein spezieller Hinweis, wie zum Beispiel Sternchen als Kennzeichen, notwendig ist.

Die Entscheidung gehört zu einem der ersten Beispielprozessen im Bereich der neuen Preisabgabenverordnung, die seit dem 28. Mai 2022 gilt. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) wollte als Kläger gegen ein Werbeprospekt des Discounters klagen. In der Klage hatte der VSW insgesamt auf 14 Produktanzeigen aufmerksam gemacht und diese gerügt. Der VSW argumentierte, dass die einfache Angabe von Streichpreisen im Prospekt nicht ausreichend sei, weil daraus nicht ersichtlich sei, ob während der letzten 30 Tage ein noch tieferer Preis angeboten worden sei oder nicht.

Landgericht folgte im September noch dem VSW

Das Landgericht Düsseldorf war am 13. September der Begründung des VSW gefolgt. Entsprechend erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Aldi Süd Aufgrund des Verstoßes gegen die Preisabgabenverordnung. Ein Umdenken in der Entscheidung zeigte sich laut der Lebensmittelzeitung, bereits Ende Oktober bei der mündlichen Verhandlung ab.

Im etwa 40 Seiten langen Urteil beschäftigte sich das Gericht nun ausführlich mit der neuen Preisabgabenverordnung und prüfte auch weiter mögliche Verstöße, gegen das Lauterkeitsrecht, die vom VSW nicht beanstandet wurden. Auch zwei Artikel der Lebensmittelzeitung zur neuen Rechtslage, die die Kanzlei SOH von Aldi im Verfahren beilegte, flossen in die Entscheidungsfindung ein.

Ob der VSW Rechtsmittel einlegt, ist unklar

Das Gericht kam zum Entschluss, dass sich weder aus den Formulierungen, der Systematik noch aus dem Sinn und Ziel der entsprechenden Vorschrift der Preisabgabenverordnung (§ 11 Abs. 1 PAngV) eine klare Anordnung erschließen lasse, einen durchgestrichenen Preis, ergänzend als günstigsten Preis der letzten 30 Tage zu kennzeichnen. Die Vorgabe verdeutliche zwar, dass dieser Referenzpreis bei Preisermäßigungen zu deklarieren ist, wie dies aber von statten gehen soll, ist nicht festgehalten.

Auch vergleichbare EU-Gesetze und die Auslegung der EU-Preisangaben-Richtlinie, kommen nicht zu einer anderen Schlussfolgerung. Die vom VSW monierte klare Benennung des angegebenen Vergleichspreises als niedrigstes Angebot der letzten 30 Tage, würde für den Verbraucher keine wichtige Auffassung erbringen. Am 14. November war nicht klar, ob der VSW als Kläger gegen den Entschluss des Landgerichts Rechtsmittel einlegen wird.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt

 

DWN
Politik
Politik Trump gegen Windkraft: Präsident eskaliert den Kampf gegen Turbinen
03.09.2025

Trumps Strategie ist eindeutig: fossile Brennstoffe stärken, Windkraft schwächen. Der US-Präsident stoppt Milliardenprojekte, attackiert...

DWN
Finanzen
Finanzen Altersvorsorge: Selbstständige zweifeln an finanzieller Absicherung fürs Alter
03.09.2025

Gut abgesichert im Alter? Mehr als die Hälfte der Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmer in Deutschland haben Zweifel, ob ihre...

DWN
Politik
Politik Friedland: Abgelehnte Asylbewerber stößt 16-Jährige vor einen Zug – Gericht wirft Ausländerbehörde Fehler vor
03.09.2025

Ein 31-jähriger Iraker soll ein 16-jähriges Mädchen in Niedersachsen getötet haben. Die Behörden wollten den abgelehnten Asylbewerber...

DWN
Politik
Politik AfD-Todesfälle vor der NRW-Wahl: Polizei schließt Straftaten aus
03.09.2025

Mittlerweile sechs AfD-Kandidaten sterben kurz vor der NRW-Wahl am 14. September. Die Polizei hat die Fälle untersucht – und schließt...

DWN
Politik
Politik Koalitionsausschuss: Der Plan der Bundesregierung fürs zweite Halbjahr - mit fünf Großbaustellen der Koalition
03.09.2025

„Bullshit“-Vorwürfe hier, eiserne Sparvorgaben da: Das Klima in der schwarz-roten Koalition ist angespannt. Jetzt will man im...

DWN
Politik
Politik Militärparade in Peking: China empfängt Staatschefs von Nordkorea und Russland zu Militärparade
03.09.2025

Xi Jinping hat in Peking vor Wladimir Putin und Kim Jong Un neue Waffensysteme inspiziert. Der Auftritt gilt als Zeichen der Solidarität...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Zwischen Kontrolle und Risiko: Wie sich Unternehmen frühzeitig auf das Weihnachtsgeschäft vorbereiten
03.09.2025

Weihnachten kommt schneller, als viele Unternehmer denken – und gerade für kleine Firmen kann das Fest zum entscheidenden Umsatzbringer...