Politik

Bürgergeld wird eingeführt: Grünes Licht in Bundestag und Bundesrat

Wochenlang wurde über die richtige Balance von Fördern und Fordern debattiert. Den Schlusspunkt setzten Beschlüsse von Bundestag und Bundestag. Auf Arbeitslose kommen mehr Geld und neue Regeln zu.
25.11.2022 14:42
Aktualisiert: 25.11.2022 14:42
Lesezeit: 2 min
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Mit der Einführung des Bürgergelds erhalten Millionen Bedürftige zum 1. Januar deutlich höhere Bezüge. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat der Sozialreform zu. Damit hat die Ampel-Koalition nach wochenlangem Ringen und einem Vermittlungsverfahren ihre zentrale sozialpolitische Reform zum Abschluss gebracht. In der Länderkammer sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD): „Wir schaffen ein neues System weg von Hartz IV zum Bürgergeld.“ Es gehe um Schutz und Chancen. Das Versprechen des Sozialstaats werde erneuert.

Bürgergeld soll Hartz IV ab Juli ersetzen

Angesichts der hohen Inflation steigen die Bezüge in der Grundsicherung 2023 um mehr als 50 Euro. So erhalten Alleinstehende künftig 502 Euro pro Monat. Wesentliche Teile der Reform treten zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich dann stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen. Dazu sollen die Betroffenen in verstärktem Maß weiterqualifiziert werden oder eine Ausbildung oder Umschulung antreten. Zudem dürfen die Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung künftig mehr hinzuverdienen, etwa mit einem Minijob.

Den Beschlüssen war ein Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat vorausgegangen. Die Union hatte die ursprünglichen Pläne von SPD, Grünen und FDP abgelehnt. CDU und CSU bemängelten, dass Arbeitslose zu wenig zu eigener Mitwirkung angehalten werden sollten. Die Balance von Fördern und Fordern sah die Union nicht mehr gewahrt. Im Bundesrat fiel das Bürgergeld deshalb zunächst durch.

In einem Seitenhieb auf die Union wandte sich Heil nun gegen den „Generalverdacht“, dass Langzeitarbeitslose zu faul zum Arbeiten seien. In der abschließenden Debatte im Bundestag hatte FDP-Vize Johannes Vogel zuvor betont: „Fördern und Fordern gilt auch beim Bürgergeld.“ Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte: „Die Methode Populismus hatte im Vermittlungsausschuss überhaupt keinen Raum.“ Sie habe sich gefragt, ob es daran liege, dass CDU-Chef Friedrich Merz und CSU-Chef Markus Söder nicht dabei gewesen seien.

Der AfD-Abgeordnete Götz Frömming bewertete das Bürgergeld als „Etikettenschwindel“. Gesine Lötzsch von der Linken sagte: „Das Bürgergeld ist eben keine Überwindung von Hartz IV, es ist nur ein Täuschungsmanöver.“ Im Bundesrat begründete Thüringens Minister für Bundesangelegenheiten, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke), die Zustimmung seines Landes damit, dass es sich unter anderem bei den höheren Regelsätzen um nötige Sofortmaßnahmen handele.

Union und Ampel-Koalition einigen sich auf Kompromiss

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) versicherte, das Vorgehen der Union habe nichts mit Blockade zu tun gehabt. Ein guter Kompromiss sei gelungen. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) betonte, „dass wir neue Ansätze benötigen“. Im Vergleich zu früher gebe es mehr Unqualifizierte und Menschen mit Migrationshintergrund, die eine Perspektive bräuchten. „Ein Drittel der arbeitslosen Menschen haben keine abgeschlossene Ausbildung“, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte mit Blick auf die Union, die Debatte sei „vergiftet“ geführt worden. Suggeriert worden sei, dass Arbeit sich in Deutschland nicht mehr lohne.

Verschärft wurden auf Druck von CDU und CSU entgegen dem ursprünglichen Entwurf von Heil die möglichen Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Bereits ab Januar sind solche Kürzungen des Bürgergelds gestaffelt und in Höhe von maximal 30 Prozent möglich, wenn sich Arbeitslose entgegen den Absprachen nicht auf eine Stelle bewerben oder eine Maßnahme etwa zur Qualifizierung antreten. Die Betroffenen dürfen zudem künftig etwas weniger selbst angespartes Geld behalten als zunächst geplant. Dieses sogenannte Schonvermögen beträgt in einer „Karenzzeit“ von einem Jahr künftig 40 000 Euro.

Im Bundestag stimmten 557 Abgeordnete für die Änderungen, die der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundestag abgesegnet hatte. Den Kompromiss ausgehandelt hatte eine informelle Runde von Ampel-Koalition und Union. Die AfD kritisierte das Vorgehen deshalb als nicht verfassungsgemäß. Abschließend bekam das Bürgergeld eine „sehr großer Mehrheit“ im Bundesrat, wie der Bundesratspräsident, Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), feststellte. Bayern hatte sich enthalten.

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