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Rekord-Krankenstand nach Corona-Pandemie schwächt Wirtschaft: Kommen jetzt Teilzeit-Krankmeldungen oder Karenztage?

Deutschlands Wirtschaft zahlt Milliarden für hohen Krankenstand nach den Corona-Maßnahmen: Politik und Wirtschaft fordern jetzt Maßnahmen gegen die Regeln der bisherigen Krankmeldung. Können Deutsche sich zu leicht krankmelden oder gibt es andere Ursachen? Und welche Regeln gibt es in anderen Ländern?
09.01.2025 19:24
Lesezeit: 5 min

Rekordkrankenstand Deutschland: Ist die Krankschreibung per Telefon schuld?

Corona, Grippe, banale Infekte - die Krankheitswelle in Deutschland rollt. Laut einer aktuellen Untersuchung des Statistischen Bundesamts hat der Krankenstand in Deutschland ein Rekordniveau erreicht: 2023 waren die Beschäftigten im Durchschnitt 15,1 Tage pro Jahr krankgemeldet, im Gesamtjahr 2024 ist ein weiterer Anstieg zu befürchten (aktuelle Daten liegen noch nicht vor).

Wie in der Grafik zu erkennen ist, stiegen die Krankheitstage zwischen den Jahren 2008 und 2016 moderat an. Nach einem leichten Rückgang in den Jahren 2017 und 2018, sind Krankmeldungen der Beschäftigten in Deutschland seit 2019 wieder angestiegen.

Die Ursache hierfür liegt auch in der Corona-Pandemie. Zum einen ist das Immunsystem vieler Menschen anfälliger geworden, zum anderen lassen sich Arbeitnehmer aus Rücksicht auf die Kollegen und Kolleginnen schneller krankschreiben. Hinzu kommt, dass Letzteres auch aufgrund der Krankschreibung per Telefon deutlich leichter möglich ist. Es genügt inzwischen oft, den Arzt anzurufen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten und sich bis zu fünf Tage krankzumelden.

Ursprünglich wurde diese Regelung eingeführt, um zu verhindern, dass Menschen im Wartezimmer einander mit dem Corona-Virus anstecken. Inzwischen ist sie jedoch dauerhaft festgeschrieben. Das führt nicht zuletzt zu Skepsis, ob Angestellte wirklich krank sind oder sich mit der Krankmeldung hin und wieder freie Tage gönnen. Der Rekordkrankenstand in Deutschland ist aber auch auf eine neue Erfassungsmethode zurückzuführen: Aufgrund der elektronischen Krankmeldung können inzwischen sämtliche Krankschreibungen zu 100 Prozent erfasst werden.

Kranke Mitarbeiter: Milliardenkosten für die Unternehmen

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) stellt in einer Erhebung fest, dass sich die Kosten für die Entgeltfortzahlung zuletzt innerhalb von 14 Jahren verdoppelt hätten. 2023 hätten die Arbeitgeber 76,7 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung ihrer erkrankten Beschäftigten aufbringen müssen.

Seit Ende der 1960er Jahre muss jeder Arbeitgeber den Lohn bis zu sechs Wochen in voller Höhe fortzahlen. Damit trägt der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko von Krankheiten. Jetzt werden aus der Wirtschaft und Union Forderungen laut, die „telefonische Krankschreibung“ wieder zu streichen. Allianz-Vorsitzender Oliver Bäte fordert gar die Rückkehr zum Karenztag, um den hohen Krankenstand einzudämmen. „Damit würden die Arbeitnehmer die Kosten für den ersten Krankheitstag selbst tragen“, sagte der Versicherungschef dem Handelsblatt.

Teilzeit-Krankschreibungen: Arbeiten trotz Beinbruch?

Die Ökonomin Monika Schnitzer hält sogar Teilzeit-Krankschreibungen für einige Stunden am Tag unter bestimmten Bedingungen für sinnvoll. „Auch im Sinne der Wiedereingliederung kann eine Teilzeit-Krankschreibung sinnvoll sein“, sagte die Chefin der „Wirtschaftsweisen“ der Funke Mediengruppe.

Auch seien einige Arbeiten je nach Erkrankung weiterhin teilweise möglich: „Wenn ich als Verkäufer hinter der Wursttheke arbeite und mir das Bein breche, dann muss ich natürlich krankgeschrieben werden. Wenn ich aber einen Bürojob habe, dann wäre es mir vielleicht trotz gebrochenem Bein möglich, eine gewisse Zeit zu arbeiten“, sagte Schnitzer.

Ursprünglich hatte Ärztepräsident Klaus Reinhardt die Teilzeit-Krankschreibungen vor dem Hintergrund einer sich ändernden Arbeitswelt und Homeoffice ins Gespräch gebracht. Trotzdem werde im Gesundheitswesen weiterhin nur grundsätzlich zwischen Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit unterschieden. „Eine praktikable Form von Teilzeit-Krankschreibung für einige Stunden täglich könnte den neuen Möglichkeiten Rechnung tragen und für mehr Flexibilität sorgen.“

Kritik an der Idee gab es unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Das Bundesgesundheitsministerium von Minister Karl Lauterbach erteilte den Überlegungen bereits eine Absage.

Rekordkrankenstand: Lohnfortzahlung bei Krankschreibung Luxus?

Schaut man sich den Krankenstand von 2023 an, wird klar, woher diese Skepsis kommt: Nach einer Auswertung der Krankenkasse DAK-Gesundheit fehlten Beschäftigte in dem Jahr im Schnitt 20 Tage im Job. Damit erreichte der Krankenstand abermals eine Rekordhöhe von 5,5 Prozent, wie bereits 2022. An jedem Tag des vergangenen Jahres waren also im Schnitt 55 von 1.000 Beschäftigten krankgeschrieben. Gegenüber der Auswertung des Statistischen Bundesamts ergibt sich hiermit ein deutlicher Unterschied. Ursache ist auch hier die Art der Erfassung: Das Statistische Bundesamt nimmt nur Krankheitstage in die Statistik auf, wenn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für mehrere Tage ausgestellt wurden. Die DAK hingegen erfasste bei ihren Versicherten auch Krankmeldungen, die nur für einen Tag ausgestellt wurden.

In Deutschland muss übrigens ab dem vierten Tag eine Krankschreibung vorgelegt werden. Der Arbeitgeber zahlt dann sechs Wochen lang 100 Prozent des Gehalts aus. Danach zahlt die Krankenkasse 70 Prozent des Lohns. In anderen Ländern bekommt man im Krankheitsfall deutlich weniger Lohn.

Krankschreibung: Was in anderen europäischen Staaten gilt

  • In Schweden muss erst ab dem achten Fehltag ein ärztliches Attest beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Auch eine telefonische Krankschreibung ist möglich. Um weiterhin bezahlt zu werden, müssen die Angestellten mindestens einen Monat lang angestellt sein oder 14 Tage ununterbrochen gearbeitet haben. Nach einem Karenztag, also einem Tag, an dem kein Lohn gezahlt wird, bekommen die Arbeitnehmerinnen und -nehmer 80 Prozent ihres Gehalts.
  • In Dänemark gibt es keine Verpflichtung zu ärztlichen Krankschreibungen. Verlangt der Arbeitgeber doch eine, muss er die Kosten dafür tragen. Das Krankengeld wird auf der Basis der Wochenstunden und dem durchschnittlichen Stundenentgelt berechnet, das während der letzten drei Monate vor der Erkrankung gezahlt wurde – die Höhe des Krankengelds beträgt maximal 610 Euro pro Woche.
  • In Frankreich ist ein ärztliches Attest schon ab dem ersten Krankheitstag erforderlich. Die Krankschreibung kann auch telefonisch erfolgen. Das Attest muss innerhalb von 48 Stunden sowohl dem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse übermittelt werden. Nach drei Karenztagen erhalten die Angestellten 50 Prozent ihres Gehalts – begrenzt auf 3077 Euro im Monat. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in den drei Monaten vor der Krankschreibung mindestens 150 Stunden gearbeitet hat.
  • In Österreich ist die Situation ähnlich wie in Deutschland: Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, den Arbeitgeber im Krankheitsfall sofort zu verständigen. Die Arbeitgeber dürfen ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangen, häufig werden aber bis zu drei Krankheitstage auch ohne eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung toleriert. Arbeitnehmer in Österreich haben jedes Jahr Anspruch auf sechs Wochen voll bezahlte Krankentage.
  • In Italien muss bereits ab dem ersten Tag der Abwesenheit ein Krankenschein beim Arbeitgeber und der nationalen Sozialversicherungsbehörde eingereicht werden. Die ersten drei Tage gelten als Karenztage und sind in der Regel unbezahlt. Danach erhalten die Arbeitnehmer bis zum 20. Tag 50 Prozent ihres Gehalts und ab dem 21. Krankheitstag 66,67 Prozent ihres Durchschnittsgehalts.

Deutsche Regeln der Krankschreibung nicht mehr zeitgemäß?

Laut einer Untersuchung vom Leibnitz-Zentrum (ZEW) zählen zu den Haupterklärungen für den starken Anstieg der Fehlzeiten in Deutschland: Covid-19, mehr Infekterkrankungen, verändertes Fehlzeitenverhalten und eine verbesserte elektronische Datenübermittlung. Den Menschen „einfach blaumachen“ zu unterstellen, hält auch Ärztepräsident Klaus Reinhardt für nicht angebracht. Denn weise ein Unternehmen besonders hohe Krankenstände auf, „muss man ins Unternehmen gehen und gucken, wie die Unternehmenskultur ist“, sagte Reinhardt weiter. „Vor dem rein ärztlichen Hintergrund würde man sagen: Wenn jemand krank ist, ist er krank – wenn er nicht arbeitsfähig ist, dann ist er nicht arbeitsfähig“.

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Mirell Bellmann

Mirell Bellmann schreibt als Redakteurin bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Zuvor arbeitete sie für Servus TV und den Deutschen Bundestag.

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