Technologie

Marktmacht für Google vorbei: Einigung mit Kartellamt - Google muss Auto-Dienste öffnen

Das Vorgehen des US-Technologieriesen Google ist dem Bundeskartellamt schon länger ein Dorn im Auge, es fürchtet um den fairen Wettbewerb. Nach Angaben der Bonner Bundesbehörde hat sich der US-Technologiekonzern nun dazu verpflichtet, bestimmte Wettbewerbseinschränkungen bei Digitalprodukten für Autos zu beseitigen.
12.04.2025 14:33
Lesezeit: 2 min

In seinem Einsatz gegen die Marktmacht von Google kommt das Bundeskartellamt voran. Nach Angaben der Bonner Bundesbehörde hat sich der US-Technologiekonzern dazu verpflichtet, bestimmte Wettbewerbseinschränkungen bei Digitalprodukten für Autos zu beseitigen. Mit der Einigung der beiden Parteien wurde ein entsprechendes Verfahren beendet.

Google Maps und Play Store sollen Konkurrenz bekommen

Es geht um die Google Automotive Services. Sie bestehen aus dem Kartendienst Google Maps, dem App-Store Google Play und dem Sprachassistenten Google Assistant. Autohersteller konnten diese drei Komponenten für ihr Infotainment bislang nur als Bündelpaket beziehen und in ihren Fahrzeugen anbieten.

Künftig muss Google sie auch separat voneinander lizenzieren. Dadurch sollen Konkurrenzprodukte besser zum Zuge kommen. Offen ist, ob Autohersteller überhaupt Komponenten verschiedener Anbieter einkaufen wollen oder ob das Bündelprodukt nicht praktischer für sie ist.

„Fahrzeughersteller können künftig zwischen Diensten verschiedener Anbieter frei wählen und diese entsprechend dem Kundenbedarf kombinieren“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Das eröffne Chancen für alternative Anbieter, gemeinsam mit Fahrzeugherstellern neue Lösungen für das Infotainment an Bord zu entwickeln.

Amazons Alexa kann künftig Google Maps nutzen

Außerdem werden den Angaben zufolge bestimmte, vom Kartellamt als restriktiv gewertete Vertragsgestaltungen aufgehoben, mit denen Google Anreize für die Nutzung der eigenen Dienste geschaffen hatte. Der US-Konzern verpflichtet sich zudem, die Voraussetzungen zur Interoperabilität zu schaffen. Interoperabilität bedeutet, dass verschiedene Dienste reibungslos zusammenarbeiten, auch wenn sie von unterschiedlichen Anbietern stammen.

Die Stellung der Google-Produkte wird dadurch etwas geschwächt: Es muss künftig möglich sein, dass ein Autobauer auf den Google-Sprachassistenten verzichtet und stattdessen ein Alternativprodukt installiert – etwa die Sprachassistentin Alexa von Amazon, die auf Google-Kartenmaterial zurückgreifen könnte.

Auch Firmenkunden sind betroffen

Ein zweiter Teil des Verfahrens bezog sich auf die Plattform Google Maps, die Firmenkunden – etwa Lieferdiensten – bislang nur eine eingeschränkte Kombination mit Diensten anderer Anbieter ermöglicht hat. Diese Beschränkungen seien jetzt zugunsten einer größeren Flexibilität und Auswahl für die Kundinnen und Kunden aufgehoben, sagte Kartellamtschef Mundt. Dadurch hätten Anwender die Möglichkeit, günstigere Dienste in ihre Apps zu integrieren und eigene Alternativen zu entwickeln.

Von Google hieß es, die eigenen Plattformen und Dienste hätten Entwicklern, Autoherstellern und Verbrauchern immer Innovation und Auswahl geboten. „Unsere Vertragsbedingungen waren Standard in der Wirtschaft und wir werden unsere Kunden bei innovativen und hilfreichen Produkten unterstützen, die für Endnutzer bestimmt sind“, so ein Google-Sprecher.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Unternehmen
Unternehmen Vertrauensarbeitszeit: Wann Überstunden erlaubt sind
03.01.2026

Vertrauensarbeitszeit verspricht Freiheit und Flexibilität, doch sie birgt rechtliche Fallstricke. Besonders bei Überstunden herrscht oft...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Forschungszulage 2026: Bis zu 4,2 Mio. Euro Förderung für Betriebe
03.01.2026

Mit höheren Fördersätzen und pauschalen Gemeinkosten wird die Forschungszulage zu einem der wirkungsvollsten Wettbewerbshebel für...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Job Rotation: Wie Unternehmen mit Mitarbeiter-Rotation die Monotonie besiegen
03.01.2026

Arbeitgeber werden permanent vor die Herausforderung gestellt, ihre Mitarbeiter zu halten. Denn: Viele wünschen sich Weiterentwicklung und...

DWN
Finanzen
Finanzen 4 Kriterien bei der Aktienauswahl: Eine erfolgreiche Strategie für nachhaltige Investments
03.01.2026

Viele Anleger verlieren sich bei der Aktienauswahl in Zahlen und Prognosen, ohne bessere Ergebnisse zu erzielen. Lässt sich der...

DWN
Panorama
Panorama Vorsätze der Deutschen: Mehr Zeit mit Familie und Freunden
03.01.2026

Zum Jahreswechsel lassen viele Menschen die vergangenen Monate Revue passieren – und fassen neue Vorsätze. Die meisten bleiben dabei den...

DWN
Panorama
Panorama Himmelsspektakel im neuen Jahr: Totale Sonnenfinsternis zieht im August über Europa
03.01.2026

Ein seltenes astronomisches Ereignis wirft seine Schatten voraus: Am 12. August 2026 verdunkelt der Mond weite Teile der Sonne und sorgt...

DWN
Technologie
Technologie KMU und die KI-Frage: Weitertrainieren, proprietär bleiben oder Open Source?
03.01.2026

Nach der Testphase wird es ernst für den Mittelstand. Wer generative KI dauerhaft wirtschaftlich und unabhängig betreiben will, muss...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Wall Street beginnt das Jahr 2026 mit einem verhaltenen Anstieg
02.01.2026

Der US-Aktienmarkt startete mit einem moderaten Anstieg in das Jahr 2026, doch blieben die Anleger nach einem starken Jahr vorsichtig und...