Politik

Bundestagswahl 2025: BSW hat Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht

Das Bündnis Sahra Wagenknecht zweifelt am amtlichen Endergebnis vom Februar 2025. Nun setzt die Partei auf das Bundesverfassungsgericht.
18.02.2026 13:47
Lesezeit: 1 min

BSW hat Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wehrt sich gegen die Feststellung des Ergebnisses der Bundestagswahl 2025 - nun ist das Bundesverfassungsgericht am Zug. Das BSW hat seine angekündigte Wahlprüfungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht eingereicht, wie zunächst der Stern berichtete. Ein Gerichtssprecher bestätigte der DPA den Eingang der Beschwerde.

In dem 177-seitigen Schriftsatz wird laut Magazin auf acht eidesstattliche Versicherungen von Wählerinnen und Wähler verwiesen, um mutmaßliche Fehler bei der Auszählung zu belegen. Der Schriftsatz liegt auch der dpa vor.

«Es handelt sich hier um nachweislich falsche Ergebnisse, die darüber hinaus ganz klar auf strukturelle Fehler bei der Auszählung zulasten des BSW hinweisen», sagte Parteichefin Amira Mohamed Ali dem «Stern»: «Wir wissen damit, dass das amtliche Endergebnis falsch ist», betonte sie.

Das BSW habe «Unregelmäßigkeiten und systematische Zählfehler zu unseren Lasten» klar nachgewiesen, sagte Wagenknecht dem Magazin. Sie betonte, dass das BSW nicht auf den Einzug in den Bundestag klage. Es gehe lediglich um die korrekte Ermittlung des Wahlergebnisses der letzten Bundestagswahl – und das Vertrauen der Bevölkerung in das demokratische System.

Einzug in den Bundestag hauchdünn verpasst

Die BSW-Spitze hatte Details der Beschwerde bereits am 9. Februar in Berlin vorgestellt. Die Partei war bei der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 laut amtlichem Endergebnis mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Bundesweit fehlten 9.529 Stimmen.

Das BSW geht von Zählfehlern aus und nimmt an, dass es eigentlich im Parlament sitzen müsste. In dem Fall wären die Mandate anders verteilt worden. Die jetzige schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hätte keine eigene Mehrheit gehabt.

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags untersuchte die Einsprüche des BSW monatelang, letztlich hielt eine Mehrheit im Ausschuss die Beschwerde für unbegründet. Das Parlament lehnte eine Neuauszählung ab.

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