Gericht kippt Urteil der Vorinstanz
Obwohl das Verwaltungsgericht München die Klage zunächst abgewiesen hatte, wertete der VGH die Vorfälle aus den Jahren 2022 und 2023 nun anders. Die Richter folgten der Argumentation der Klägerin, wonach die systematische Überprüfung ohne konkreten Verdacht unzulässig war. Trotz dieser juristischen Weichenstellung bleibt die aktuelle Praxis vorerst bestehen, da das Urteil keine unmittelbare Einstellung der derzeit laufenden Grenzkontrollen erzwingt.
VGH: Verlängerte Grenzkontrollen nicht ausreichend begründet
Die VGH-Richter urteilten, die Anordnung zur Verlängerung der Grenzkontrollen sei vom Bundesinnenministerium jeweils nicht entsprechend den Vorschriften des Schengener Grenzkodex und gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begründet worden. Rechtlich erforderlich sei dafür - bezogen auf die jeweiligen, sechsmonatigen Zeiträume zwischen November 2021 und Mai 2022 sowie zwischen November 2022 und Mai 2023 - eine neue, ernsthafte Bedrohung.
Die Begründung im Wesentlichen mit einer „weiterhin“ hohen Sekundärmigration oder mit einer Belastung der Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge erachtete der VGH nicht als ausreichend. Eine neue, ernsthafte Bedrohungslage sei den damaligen Anordnungsschreiben zur Verlängerung der Grenzkontrollen „nicht substantiiert zu entnehmen“ gewesen.
Zudem stellte der Verwaltungsgerichtshof fest, die Grenzkontrollen könnten nach der Rechtsprechung des EuGH auch nicht mit dem Argument der nationalen Sicherheit oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der inneren Sicherheit gerechtfertigt werden (Az. 10 BV 25.901). Die VGH-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundesregierung kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Schon einmal ähnliches Urteil
Die Frau aus Deutschland hatte 2022 und 2023 ihren Wohnsitz in Wien und reiste dabei mehrfach mit Fernbussen oder der Bahn zu ihrem früheren Wohnort nach München. Dabei war sie mehrfach kontrolliert worden.
Vor gut einem Jahr hatte der VGH schon einmal ein ähnliches Urteil gefällt. Damals hatte ein Österreicher wegen einer Kontrolle durch Bundespolizisten im Juni 2022 in einem Zug in Bayern geklagt und vom VGH recht bekommen.
