Politik

Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Regeln fest

Die Handynetze werden besser, doch mancherorts gibt es noch immer Defizite. Sind die groß, kann der Verbraucher im Streit mit dem Mobilfunk-Anbieter lautstärker auf sein Recht pochen als bislang.
16.04.2026 07:33
Lesezeit: 3 min

Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Regeln fest

Bei besonders schlechtem Handynetz können Deutschlands Verbraucherinnen und Verbraucher künftig Tests durchführen, um vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen oder um weniger zu zahlen. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte ein Regelwerk, mit dem ein schon seit 2021 geltender Rechtsanspruch endlich genutzt werden kann. Bisher war das Minderungsrecht im Mobilfunk ein unbrauchbares Hilfsmittel, da das Regelwerk für die konkrete Umsetzung fehlte. Das ändert sich nun.

Mit der Verfügung können sich Verbraucher auf das Minderungsrecht berufen und ab Montag rechtsverbindliche Tests mit einer neuen App der Bundesnetzagentur durchführen. Damit können sie Defizite nachweisen und eine Preissenkung oder eine Sonderkündigung erzwingen.

Bei Mobilfunk-Verträgen steht in den dazugehörigen Produktinformationsblättern, wie hoch der geschätzte Maximalwert der Datenübertragung ist. Liegen «erhebliche, kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit» zwischen der tatsächlichen und der vom Anbieter angegebenen Leistung vor, so greift der Rechtsanspruch. Jetzt legt die Bundesnetzagentur den Messkatalog fest.

Die Netzagentur macht Ernst

Die Regulierungsbehörde schrieb Schwellen fest, ab denen der Minderungsanspruch greift. Wohnt man in einer dünn besiedelten Gegend auf dem Land, so müssen die Netzverbindungen mindestens zehn Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreichen. In Gegenden mit mittlerer Haushaltsdichte müssen 15 Prozent erreicht werden und in dicht besiedelten Gegenden 25 Prozent. Diese Schwellen müssen aber keineswegs immer übersprungen werden, sondern nur einige wenige Male.

Grundsätzlich sind 30 Messungen über die ab Montag verfügbare App «Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk» nötig, verteilt auf fünf Tage mit jeweils sechs Messungen. Wird die Mindestschwelle an mindestens drei Tagen kein einziges Mal erreicht, so greift der Rechtsanspruch. Theoretisch reicht es aus, wenn nur drei Messungen, verteilt auf drei Tage, knapp über der Schwelle liegen - auch wenn die anderen 27 Messungen darunter sind, so hat man dennoch keinen Rechtsanspruch.

Die Bundesnetzagentur hatte ihr Regelwerk als Entwurf bereits 2024 vorgestellt. Das finale Papier enthält nur eine wesentliche Änderung, die etwas verbraucherfreundlicher ist: Wird die Mindestschwelle schon an den ersten drei Messtagen kein einziges Mal übersprungen, so muss man gar nicht weitermessen und darf vorzeitig aufhören - dann sind also nur 18 Messungen nötig und man spart sich etwas Zeit. Wie hoch die Preisminderung genau ist, muss jeder mit seinem Provider klären und notfalls vor Gericht ziehen.

Kritik von Verbraucherschützern

Verbraucherschützer sehen das Minderungsrecht grundsätzlich positiv, die 2024 vorgeschlagenen Anforderungen halten sie aber für zu lasch. «Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat», sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. «Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausgeglichenes vertragliches Verhältnis mehr zwischen Anbietern und Kunden.»

Im Festnetz gibt es ebenfalls ein Minderungsrecht, die hierfür nötigen Messungen können seit 2022 durchgeführt werden. Die Erfahrungen zeigten, dass die Anbieter meistens am längeren Hebel sitzen, sagt Verbraucherschützer Flosbach. «Minderungsansprüche werden kleingerechnet und es gibt für die Betroffenen keine wirklichen Alternativen.»

Das sei im Mobilfunkbereich anders. «Nach einer aufwendigen Messung können Betroffene nun endlich mindern oder nach Ablauf einer Nachbesserungsfrist kündigen», sagt Flosbach. «Gerade im Mobilfunkbereich gibt es Netzalternativen, die je nach Standort eine bessere Leistung versprechen.»

Flosbach wertet besonders das Sonderkündigungsrecht als hilfreich für Verbraucher. «Wenn ich einen Handyvertrag unterschreibe und dann feststelle, dass der Provider bei mir daheim auf dem Land nur sehr schlechtes Netz bietet, dann kann ich dank Minderungsrecht schnell wechseln zu einem anderen Handynetz-Anbieter.»

Branchenvertreter schütteln den Kopf

Vertreter der Telekommunikationsbranche bekommen bei dem Thema schlechte Laune. Der politisch beschlossene Minderungsanspruch im Mobilfunk sei «kaum praxistauglich», moniert der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Frederic Ufer. Das Messverfahren sei kompliziert und eher abschreckend.

Es könne die vielen unterschiedlichen Mess-Situationen nie vollständig korrekt dokumentieren, zumal die Ergebnisse durch äußere Umstände verfälscht werden können, moniert Ufer. Tatsächlich kann bei den Messungen geschummelt werden, etwa indem man in den Keller geht, das ist auch der Bundesnetzagentur bewusst. Sie versucht, den Schummelfaktor zu begrenzen: Zunächst muss man bestätigen, dass man bei der Messung im Freien steht. Die App ermittelt die Standortgenauigkeit per GPS-Signal auf 30 Meter - geht man zum Schummeln nach drinnen, kann das wegen des Signals auffliegen.

Die Branche habe erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Ergebnisse, sagt VATM-Geschäftsführer Ufer. «Unter dem Strich kann ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch kein praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz sein, sondern er bleibt lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm.»

Eine Sprecherin der Deutschen Telekom berichtet, ihre Firma erhalte derzeit nur relativ wenige Messprotokolle zu dem bereits geltenden Festnetz-Minderungsanspruch. Jeder Fall werde sorgfältig geprüft.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Immobilienmakler für Kitzbühel – Hotel und Gewerbeimmobilien verkaufen mit Experten

Der Verkauf von Hotels und Gewerbeimmobilien in Kitzbühel stellt besondere Anforderungen an Eigentümer und Makler. Ein erfahrener...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Gasspeicher unter Druck: Wann steuert Deutschland gegen?
21.08.2026

Europas Gasspeicher sind deutlich leerer als in den vergangenen Jahren. Dahinter steckt kein bloßes Versäumnis, sondern ein Gasmarkt, der...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Velico Medical: Trockenplasma für die NATO – was hinter dem Erfolg steckt
21.08.2026

Velico Medical stellt Trockenplasma in mobilen Containern her, die weltweit eingesetzt werden können. Nach einem Millionenvertrag mit dem...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Toyota RAV4 im Test: Weniger PS, mehr Argumente
21.08.2026

Der Toyota RAV4 bleibt ein äußerst vernünftiger Familien-SUV mit sparsamem Hybridantrieb, viel Platz und guter Alltagstauglichkeit. Die...

DWN
Technologie
Technologie Fußball mit KI: Roboter erzielt Tore gegen Menschen
21.08.2026

Ein humanoider Roboter aus China lernt Fußball nicht auf dem Rasen, sondern zunächst in einer Simulation. Anschließend tritt er gegen...

DWN
Politik
Politik Analyse: Das ist Russlands Raketenbedrohung für die Ukraine
21.08.2026

Russland produziert inzwischen so viel mehr ballistische Raketen, dass im Winter mehrere Großangriffe mit bis zu 200 Raketen auf einmal...

DWN
Politik
Politik Wahlumfrage Sachsen-Anhalt: Steht die AfD vor einem Wahlsieg? So blickt das Ausland auf Sachsen-Anhalt
21.08.2026

Was bedeutet ein möglicher AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt für Deutschland und Europa? Kommentatoren aus mehreren Nachbarländern sehen...

DWN
Finanzen
Finanzen Wie man ein Portfolio zusammenstellt, das jeden Monat viertausend Dollar an Dividenden einbringt
21.08.2026

Die Größe eines Portfolios, das einem Anleger jährlich 48.000 Dollar an Dividenden einbringt, hängt in erster Linie von der gewählten...

DWN
Finanzen
Finanzen Anleiherenditen schockieren die Märkte und Griechenland schlägt die USA
21.08.2026

Deutschland galt lange als nahezu unangreifbarer Schuldner, doch nun steigen seine Finanzierungskosten kräftig. Gleichzeitig zahlt...