Politik

Ausreisegenehmigungen für wehrfähige Männer rechtswidrig? Verteidigungsministerium räumt Fehler ein

Erst wird sie übersehen, dann eilig wieder ausgesetzt: Eine Regel zu Ausreisegenehmigungen für Männer im wehrfähigen Alter. Minister Pistorius überschritt wohl seine Kompetenzen - und muss nun Fehler einräumen. Dürfen junge Männer doch nicht mehr so leicht länger ins Ausland?
01.06.2026 20:03
Lesezeit: 2 min
Ausreisegenehmigungen für wehrfähige Männer rechtswidrig? Verteidigungsministerium räumt Fehler ein
Abmeldepflicht: Die Linken-Abgeordnete Desiree Becker warf Verteidigungsminister Pistorius vor, seine Kompetenzen zu überschreiten und die Gewaltenteilung zu untergraben. (Foto: dpa) Foto: Kay Nietfeld

Ausreisegenehmigungen für Männer im wehrfähigen Alter: Verteidigungsministerium räumt Fehler ein

Es ist ein weiteres Kapitel in einem Buch, das von zahlreichen Pannen beim Wehrpflichtgesetz handelt - und damit kein gutes Licht auf Verteidigungsminister Boris Pistorius wirft. Am Montag muss seine Sprecherin einräumen, dass es wohl ein "Fehler" oder zumindest eine "Ungenauigkeit" gewesen sei, die Abmeldepflicht in dieser Form auszusetzen.

Männer bis 45 müssen längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen, hieß es vor zwei Monaten im neuen Wehrpflichtgesetz. Ein Fehler, räumte Pistorius damals ein und setzte die Regelung per Allgemeinverfügung außer Kraft. Das war wohl rechtswidrig.

Abmeldepflicht: Neuer Ärger um Wehrdienstgesetz und Auslandsreisen

Das Verteidigungsministerium will die allgemeine Freistellung für längere Auslandsreisen wehrfähiger Männer auch per Gesetz regeln. Eine Änderung am Wehrpflichtgesetz sei dazu in das Reservestärkungsgesetz aufgenommen worden, das sich derzeit in der Abstimmung befinde, sagte eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage der DPA. "Die Regelung zu Auslandsaufenthalten nach § 3 Wehrpflichtgesetz wird darin auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt."

Juristische Beschränkungen und eine Genehmigungspflicht für Auslandsreisen im Wehrdienstgesetz hatten zuvor für Aufregung gesorgt. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte einen Fehler eingeräumt und eine allgemeine Ausnahme (Allgemeinverfügung) erlassen, mit der die Regelung außer Vollzug gesetzt wurde.

Gutachten bemängelt Allgemeinverfügung für Auslandsreisen

Unterdessen zweifelte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages das Vorgehen an, eine vom Parlament beschlossene gesetzliche Regelung mit einer Allgemeinverfügung des Ministeriums außer Kraft zu setzen. Es "dürfte angenommen werden können, dass die Allgemeinverfügung vom 9. April 2026 rechtswidrig ist", heißt es in einem Gutachten, das die Linke in Auftrag gegeben und über das das ARD-Hauptstadtstudio zuerst berichtet hat. Die Linken-Abgeordnete Desiree Becker warf Pistorius vor, seine Kompetenzen zu überschreiten und die Gewaltenteilung zu untergraben.

Das Ministerium erklärte, es werde der schnellstmögliche Weg genutzt, um für Rechtssicherheit zu sorgen und mögliche Unklarheiten auszuräumen. "Die Allgemeinverfügung gilt also nur für den Übergangszeitraum, bis das Reservestärkungsgesetz in Kraft tritt. Das soll noch in diesem Jahr geschehen", sagte die Sprecherin. Und: "In der Sache ändert sich nichts. Eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte muss derzeit nicht eingeholt werden."

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