Digitale Blockade statt Turbo-Abfertigung: Ruf nach dem analogen Stempel
Der Andrang an den Außengrenzen des Schengen-Raums ist zur Hochsaison so extrem geworden, dass die Flughäfen die Reißleine ziehen wollen. Sie fordern von der EU-Kommission die Erlaubnis, das fehlerhafte Digitalsystem vorübergehend komplett auszusetzen. Um dem Reisechaos Herr zu werden, wollen die Grenzbehörden in den Terminals lieber heute als morgen zum altbewährten, manuellen Abstempeln der Reisepässe zurückkehren.
Worum geht es? Hier sind zehn wichtige Punkte.
1. Was ist das EES-System?
EES steht im Englischen für „Entry/Exit System“ und erfasst die Ein- und Ausreisen von Reisenden aus Drittstaaten in den Schengen-Raum.
Das System wurde im Oktober letzten Jahres schrittweise eingeführt und ist seit April dieses Jahres voll funktionsfähig. Es sollte das zeitaufwändige klassische Abstempeln von Reisepässen durch eine digitale Prüfung personenbezogener und biometrischer Daten ersetzen.
Bei der ersten Einreise in die EU muss ein Reisender aus einem Drittstaat biometrische Daten hinterlegen: Fingerabdrücke werden erfasst und ein Gesichtsfoto aufgenommen.
Um den Vorgang zu beschleunigen, wurden hierfür Selbstbedienungsterminals eingerichtet.
2. Wie sieht der ideale Ablauf aus … und was passiert in der Praxis?
Ein Reisender aus einem Drittstaat begibt sich am Flughafen oder im Hafen zu einem Selbstbedienungsterminal.
Im Idealfall sollten das Scannen des Reisepasses, die Aufnahme des Gesichtsbildes und die Erfassung der Fingerabdrücke nur wenige Sekunden dauern. Doch die neue Regelung führt zu Warteschlangen.
- Die Hauptprobleme sind die Gesichtsaufnahme und die Abnahme der Fingerabdrücke, die im Zentralsystem überprüft werden müssen.
- Aus der Praxis wird berichtet, dass es zu technischen Problemen beim Einlesen der Reisepässe in den Scanner kommt.
- Zu den technischen Problemen zählen auch eine allgemein langsame Systemleistung sowie Verbindungsausfälle zur zentralen Datenbank des Systems.
- Berichten zufolge kommt es häufig zu Problemen mit den Touchscreens, etwa weil Eingaben nicht korrekt erkannt werden.
- Probleme treten auf, wenn Reisende für das Foto zu nah oder zu weit entfernt stehen, wenn sie sich bewegen und die Kamera den Fokus verliert, wenn das Foto im Reisepass stark abweicht oder wenn die Lichtverhältnisse am Terminal ungünstig sind.
Wenn die Selbstbedienungsterminals nicht wie vorgesehen funktionieren, benötigen die Reisenden für die Einreise die Hilfe von Polizeibeamten. Diese müssen ihre Daten manuell erfassen.
3. Welche Schäden entstehen?
An einigen Flughäfen kam es zu mehrstündigen Verspätungen, wodurch Reisende ihre Anschlussflüge verpassten. Auch in Häfen kommt es zu Verspätungen.
Es werden kritische Stimmen laut, wonach sowohl Reisenden aus Drittstaaten als auch jenen, die auf ihre Ankunft angewiesen sind, wirtschaftliche Schäden entstehen: ihren Geschäftspartnern, Anbietern von Touristenunterkünften und anderen Beteiligten. Auch das Ansehen der EU leidet darunter.
4. Was Ursula von der Leyen nun einräumt
Bislang hatte man in Brüssel darauf bestanden, dass das EES-System technisch stabil sei und funktioniere.
Die Schuld für die Probleme wurde den Mitgliedstaaten und Flughäfen zugeschrieben: ihrer unzureichenden Vorbereitung, Verzögerungen beim Aufbau der Infrastruktur, schlechter Organisation und Personalmangel.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat nun erstmals technische Probleme eingeräumt. Auf die Frage eines Journalisten sagte sie, die Kommission löse diese gemeinsam mit den Mitgliedstaaten. Näher ging sie nicht darauf ein.
5. Was schlägt der Flughafenverband vor?
Der Flughafenverband ACI weist in einem offenen Brief an von der Leyen darauf hin, dass sich die Wartezeiten an den Grenzkontrollen seit April deutlich verlängert haben. Zu Spitzenzeiten dauerten sie sogar bis zu fünf Stunden, heißt es.
• Der Verband fordert die Kommission auf, bei Überlastung der Flughäfen, mit besonderem Hinweis auf Juli und August, eine vorübergehende teilweise oder vollständige Aussetzung des EES zu ermöglichen und vorübergehend wieder auf klassische Kontrollverfahren zurückzugreifen.
• Der Verband fordert außerdem die Einführung eines ständigen Mechanismus für den Fall von Ausnahmesituationen.
• Außerdem fordert er ein stabileres IT-System.
Der Verband betont, dass durch Flexibilität Verspätungen und Schäden im Luftverkehr und im Tourismus vermieden werden könnten.
6. Kann das System ausgesetzt werden?
Ja, zur Bewältigung akuter Probleme ist dies möglich. Für eine längerfristige Lösung müssen jedoch gesetzliche Änderungen vorgenommen werden. Die Rechtslage ist allerdings kompliziert.
In der Einführungsphase, die im Oktober 2025 begonnen hat, dürfen die Mitgliedstaaten den Betrieb des EES vorübergehend aussetzen oder einschränken. Möglich macht das die Verordnung 2025/1534. Sie können das System vorübergehend aussetzen:
• bei technischen Störungen, beispielsweise wenn das zentrale System, nationale Systeme oder die Kommunikationsinfrastruktur ausfallen, oder
• bei außergewöhnlichen Umständen, etwa bei übermäßig langen Warteschlangen.
Dabei sieht die Verordnung vor, dass die Mitgliedstaaten in Ausnahmesituationen die Erfassung biometrischer Daten auch noch 90 Tage nach Ablauf der Einführungsphase aussetzen können. Da das EES jedoch am 10. April 2026 vollständig eingeführt wurde, läuft die 90-Tage-Frist in wenigen Tagen, am 10. Juli, ab.
Eine weitere Übergangsregelung sieht außerdem vor, dass diese 90-Tage-Frist automatisch um 60 Tage verlängert werden kann, was bis zum 10. September bedeuten würde, vorausgesetzt, dass „weniger als 80 Prozent der im EES während der schrittweisen Inbetriebnahme erfassten individuellen Datensätze biometrische Daten enthalten“.
Kurz gesagt: Für eine akute vorübergehende Aussetzung des Systems könnten die Mitgliedstaaten nun rechtliche Spielräume nutzen. Mehrere Länder haben eine Aussetzung des digitalen Systems bereits angekündigt, darunter Griechenland, Italien und Kroatien.
Für die dauerhafte Möglichkeit einer vorübergehenden Aussetzung unter außergewöhnlichen Umständen müsste jedoch ein neues Gesetz verabschiedet werden.
7. Warum wurde die digitale biometrische Kontrolle überhaupt eingeführt?
Das EES-System wurde mit der Begründung eingeführt, es werde das Reisen erleichtern und die Grenzabfertigung beschleunigen, da das Abstempeln von Reisepässen oft zeitaufwendig sei.
Dabei betonte Brüssel, dass das neue System die Grenzkontrollen verbessern werde, auch im Hinblick auf die Verhinderung illegaler Migration, und die Sicherheit in Europa erhöhen werde.
Nach Angaben aus Brüssel hat das EES bisher dazu beigetragen, etwa tausend Personen zu identifizieren, die als Sicherheitsrisiko gelten, während etwa 110 Millionen Reisende im System erfasst wurden.
8. Welche Daten erfasst das System?
Im EES werden folgende personenbezogene Daten erfasst: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Angaben aus dem Reisepass.
Neben den personenbezogenen und den neu erfassten biometrischen Daten werden Angaben zu Reisen, genehmigten und verweigerten Einreisen sowie eine automatische Berechnung erfasst, wie viele Tage sich eine Person bereits im Schengen-Raum aufhält bzw. ob sie die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten hat.
9. Wie steht es um die Passagierrechte?
In der EU gibt es einen etablierten Schutz der Fluggastrechte, der unabhängig von der Staatsangehörigkeit für alle Passagiere gilt, die mit einer EU-Fluggesellschaft oder aus der EU fliegen. Allerdings betrachten Fluggesellschaften Verspätungen aufgrund langwieriger Kontrollen als außergewöhnliche Umstände. Eine kostenlose Umbuchung oder Entschädigung kommt dann häufig nicht infrage.
10. Achtung: EU verschiebt Einführung des ETIAS-Systems
Das System für Reiseinformationen und Reisegenehmigungen (ETIAS) sollte voraussichtlich im letzten Quartal 2026 in Betrieb gehen. Nun heißt es aus Brüssel, dass die EU beschlossen hat, die Einführung auf das nächste Jahr zu verschieben.
Das System wird für Staatsangehörige von etwa 60 Ländern gelten, die von der Visumpflicht befreit sind, darunter auch Länder des westlichen Balkans. Diese Reisenden müssen im ETIAS eine Reisegenehmigung beantragen.
Dazu müssen sie einen Online-Antrag ausfüllen, persönliche Daten angeben, Sicherheitsfragen beantworten und eine Gebühr in Höhe von 20 Euro entrichten. Die Genehmigung wird mit dem Reisepass verknüpft und ist drei Jahre lang oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig.

