Bevor Sie damit beginnen, die EM 2024 während der Arbeitszeit anzusehen, ist es ratsam, einen Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen. Dort wird in der Regel festgelegt, ob Sie das Internet am Arbeitsplatz auch für private Zwecke nutzen dürfen. Oft ist es so geregelt, dass der Arbeitgeber bestimmt, dass die vom Unternehmen bereitgestellten Ressourcen wie Internetzugang und Computer ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden dürfen. Manche Arbeitgeber spezifizieren sogar, dass der Mitarbeiter beispielsweise keine privaten sozialen Medien mit dem Arbeitscomputer besuchen darf.
EM 2024 streamen während der Arbeitszeit: Diese Probleme gibt es!
Beim Streamen während der Arbeitszeit ergeben sich grundsätzlich drei Hauptprobleme:
- Zeitmanagement: Statt sich vollkommen auf die Arbeit zu konzentrieren, lenken Streaming-Aktivitäten von den eigentlichen Aufgaben ab. Arbeitgeber erwarten eine konzentrierte und produktive Nutzung der Arbeitszeit.
- Ressourcennutzung: Die Nutzung von Arbeitscomputern und Internetdiensten für persönliche Zwecke stellt eine Verletzung der Arbeitsrichtlinien dar.
- Sicherheitsrisiken: Das Streamen von Inhalten von Drittseiten birgt das Risiko, dass Schadsoftware auf den Arbeitscomputern eindringen kann. Streaming-Plattformen können Sicherheitslücken aufweisen, die die Integrität und Sicherheit der Unternehmenssysteme gefährden können.
Fußball am Handy streamen: Was muss ich beachten?
Wenn Sie Ihr eigenes Handy während der Arbeit benutzen, kann das Ihre Arbeit beeinträchtigen und gegen die Regeln verstoßen. Sogar kurze Momente des Handygebrauchs können sich im Laufe des Tages summieren und die Produktivität mindern.
Viele Unternehmen haben Regeln gegen die private Handynutzung während der Arbeitszeit, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter sich auf ihre Arbeit konzentrieren. Bevor Sie Ihr Handy benutzen, sollten Sie die Regeln Ihres Unternehmens überprüfen und gegebenenfalls um Erlaubnis fragen. Es ist besser, Privates außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen, um Ihre Arbeitsleistung nicht zu beeinträchtigen.
Europameisterschaft 2024: Eine Herausforderung für das Homeoffice-Modell
Im Arbeitsrecht besteht Gleichbehandlung zwischen dem Büro und dem Homeoffice. Ihre vertraglichen Verpflichtungen bleiben unverändert, selbst wenn Sie von zu Hause aus arbeiten. Daher hat das Streamen der Europameisterschaft 2024 während Ihrer Arbeitszeit im Homeoffice denselben Konsequenzen, wie wenn Sie dies im Büro tun würden.
Das Arbeiten im Homeoffice birgt die Gefahr, dass sich die Grenzen zwischen Beruflichem und Privatem verwischen. Doch wenn Sie Ihre Aufgaben nicht rechtzeitig erledigen, weil Sie während der Arbeitszeit Fußballspiele schauen, riskieren Sie mindestens eine Abmahnung. Also ähnlich, als ob Sie das Spiel direkt vor den Augen Ihres Chefs im Büro verfolgen würden.
Ihr Arbeitgeber erwartet während der vertraglich festgelegten Arbeitszeit Ihre volle Konzentration und Leistung. Das Multitasking, bei dem Ihre Aufmerksamkeit geteilt ist, wird als mangelndes Engagement betrachtet.
EM 2024 am Arbeitsplatz streamen: Konsequenzen
Die Folgen des Streamens am Arbeitsplatz, einschließlich der privaten Nutzung des betrieblichen Internetanschlusses und Computers, können je nach individuellen Umständen variieren. Arbeitgeber können verschiedene Maßnahmen laut der Kanzlei WBS.LEGAL ergreifen, darunter:
1. Abmahnung: In der Regel wird zunächst eine Abmahnung ausgesprochen, um die Möglichkeit zur Verhaltensänderung zu geben, bevor eine Kündigung erwogen wird.
2. Kündigung: Im schlimmsten Fall kann exzessives privates Surfen während der Arbeitszeit zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg von 2016 bestätigte dies, als ein Mitarbeiter etwa 45 Stunden pro Monat während der Arbeitszeit privat im Internet surfte.
3. Schadensersatzanspruch: Neben arbeitsrechtlichen Konsequenzen könnten auch Schadensersatzforderungen drohen. Das Internetsurfen am Arbeitscomputer kann das Risiko eines Virusinfekts erhöhen.
Europameisterschaft 2024 Live-Stream: auch 30 Sekunden zählen!
Ein Mitarbeiter von Ford und ein paar Kollegen haben während der Arbeit Fußball auf einem Bürocomputer gestreamt. Innerhalb von etwa 30 Sekunden hat der Chef sie erwischt und mit Konsequenzen gedroht. Der Mitarbeiter hat beschlossen, dagegen vorzugehen und gegen die Abmahnung zu klagen, die er erhalten hat. Er meinte, sie sollte aus seiner Personalakte entfernt werden.
Das Arbeitsgericht Köln hat jedoch gegen ihn entschieden und die Abmahnung nach der Beweisaufnahme für gerechtfertigt gehalten (ArbG Köln, Urteil vom 28.08.2017; Az: 20 Ca 7940/16). Das Gericht argumentierte, dass der Mitarbeiter zumindest kurzzeitig ein Fußballspiel auf einem dienstlichen Computer angesehen hatte, was bedeutete, dass er während dieser Zeit nicht gearbeitet hatte. Folglich wurde die Abmahnung als gerechtfertigt angesehen.
Lösung: nach Gespräch suchen
Suchen Sie nach einem Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten. Bringen Sie die wichtigsten Argumente vor. Dabei ist es wichtig, sensibel vorzugehen und die Bedürfnisse sowohl des Unternehmens als auch der Mitarbeiter im Auge zu behalten. Dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, Ihre Argumente effektiv zu präsentieren und einen positiven Einfluss auf die Arbeitsatmosphäre zu erzielen.
- Betonen Sie das Arbeitsklima: Sprechen Sie darüber, wie wichtig es ist, das Arbeitsklima zu verbessern und ein starkes Teamgefühl zu fördern.
- Nutzen Sie besondere Ereignisse: Zeigen Sie auf, wie gemeinsame Ereignisse wie die Europameisterschaft 2024 dazu beitragen können, das Team zu stärken und die Mitarbeiterbindung zu verbessern.
- Berücksichtigen Sie die Aufregung der Mitarbeiter: Weisen Sie darauf hin, dass die Mitarbeiter möglicherweise sehr aufgeregt sind, insbesondere wenn sie das Spiel nicht sehen können. Ein Kompromiss könnte dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden
- Bestätigen Sie die Ausgleichsregelung für Minusstunden. Sichern Sie dem Arbeitgeber zu, dass diese durch Nacharbeit an einem anderen Tag ausgeglichen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Arbeitszeit für den Arbeitgeber verloren geht.
Live in Sozialmedien am Arbeitsplatz – lieber nicht!
Angenommen, Ihr Vorgesetzter hat Ihnen erlaubt, die EM Fussball 2024 am Arbeitsplatz zu verfolgen, und Sie fühlen sich begeistert genug, Ihre Emotionen darüber in den sozialen Medien zu teilen. Wir raten eher davon ab. Nach geltendem Arbeitsrecht liegt der Fokus auf der Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, was bedeutet, dass die private Nutzung elektronischer Geräte während der Arbeitszeit normalerweise nicht gestattet ist.
Zusätzlich hat Arbeitgeber das Recht, Regeln zur Nutzung von Kameras und elektronischen Geräten am Arbeitsplatz aufzustellen. Bei Verstößen gegen diese Regeln können Konsequenzen wie Abmahnungen oder sogar eine fristlose Kündigung drohen.
Außerdem kann das Livestreaming möglicherweise sensible Unternehmensinformationen offenlegen oder Personen ohne ihre Zustimmung zeigen, was weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.