In vielen Familienunternehmen in Deutschland steht ein Generationenwechsel bevor. Laut einer Umfrage des Münchner ifo-Instituts und der Stiftung Familienunternehmen im Januar gaben 43 Prozent der befragten Firmen an, dass bei ihnen in den kommenden drei Jahren eine Unternehmens- oder Anteilsübertragung ansteht. Doch viele Unternehmen leiden zunehmend unter Nachfolge-Problemen.
Generationswechsel: Fast jedes zweite Unternehmen betroffen
Besonders alarmierend: Ein Viertel erwägt sogar, den Betrieb vorzeitig zu schließen. Das geht aus dem letzten Report Unternehmensnachfolge 2023 der Industrie- und Handelskammer (DIHK) hervor. Der Report, für den rund 24.000 Kontakte von IHK-Beraterinnen und -Beratern aus 2022 ausgewertet wurden, zeigt: Hochgerechnet auf sämtliche Inhaberinnen und Inhaber ab 60 Jahren könnten in den kommenden fünf Jahren etwa eine Viertelmillion Unternehmen von solchen vorzeitigen Schließungen betroffen sein. „Das sind einschneidende Entwicklungen für den Standort Deutschland“, sagt DIHK-Präsident Peter Adrian. „Immer mehr Unternehmen – gerade kleine und mittlere – verschwinden so und hinterlassen Lücken in Wirtschaft und Gesellschaft.“
Dem Report zufolge gibt es in der IHK-Nachfolgeberatung mehr als dreimal so viele Angebote wie Übernahmeinteressenten. Nicht einmal halb so viele potenzielle Nachfolger wie vor der Corona-Pandemie erkundigen sich bei ihrer IHK nach geeigneten Betrieben (2.017 nach 4.302 im Jahr 2019). Das ist ein historisches Tief seit Beginn der Statistik im Jahr 2007.
Nicht nur eine Frage der Demografie
Ein wichtiger Grund für das schwindende Interesse ist die demografische Entwicklung, die per se die Generation potenzieller Nachfolger ausdünnt. Allein dadurch ist aber der starke Rückgang in den letzten beiden Jahren aber nicht zu erklären. Die Unternehmen berichten den IHKs von starker Verunsicherung über die wirtschaftliche Zukunft, immer weiter steigenden Kosten für Energie, Fachkräftemangel sowie von enormer Regulierungsdichte.
Betriebe müssen schnell konkrete Entlastungen spüren
Die geplanten Initiativen im Wachstumschancengesetz, dem Vierten Bürokratieabbaugesetz oder auch im Beschleunigungspakt von Bund und Ländern seien zwar ein Anfang, so Adrian. Aber: „Ausschlaggebend ist, dass die Erleichterungen schnell in der Unternehmenspraxis ankommen. Die Betriebe müssen die Entlastung konkret spüren können.“ Beim Wachstumschancengesetz komme es bei den Beratungen im Vermittlungsausschuss nun darauf an, die gerade auch für den Mittelstand guten Ansätze nicht zu verwässern. Zuletzt waren eine Reihe ursprünglich geplanter Verbesserungen bereits eingeschränkt worden, wie etwa bei den Anpassungen der Verlustverrechnung oder bei der Besteuerung von einbehaltenen Gewinnen in Personenunternehmen.
Agiler, effizienter und auch innovativer werden
„Die Probleme sind zu einem großen Teil hausgemacht“, kritisiert der DIHK-Präsident. „Wir müssen in Deutschland agiler, effizienter und auch innovativer werden. Dazu brauchen wir eine bessere Infrastruktur, eine funktionierende Digitalisierung sowie eine zukunftsgewandte Standortpolitik, die die Transformation unserer Wirtschaft ermöglicht. Wir brauchen mehr Vertrauen in die Kreativität von Unternehmerinnen und Unternehmern.“
Der Mittelstand gehöre „zur DNA der deutschen Wirtschaft“, so Adrian. „Wir müssen alles tun, damit dies so bleibt.“ Dafür sei es unter anderem wichtig, frühzeitig mit ökonomischer Bildung zu beginnen und an Schulen und Hochschulen das Thema Unternehmertum zu verankern: „Wenn immer mehr kleine und mittlere Betriebe schließen müssen, wird der Standort geschwächt. Wir müssen deshalb wieder die Lust auf Selbstständigkeit und Unternehmertum wecken.“
Politik will Unternehmensnachfolge einfacher machen
Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat am 6. Juni, einen Bericht mit 12 Empfehlungen zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge vorgelegt. Die von Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Ländern Berlin, Hessen und Niedersachsen erarbeiteten Vorschläge verdeutlichen, wie die Unternehmensnachfolge in Deutschland rechtlich vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut werden können.
Der Bericht der Länder-Arbeitsgruppe „Kodifizierung des Unternehmenskaufs“ empfiehlt, die gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts für den Unternehmenskauf zu ergänzen und an die Bedürfnisse der Praxis anzupassen. Vertragsverhältnisse und auch öffentlich-rechtliche Genehmigungen sollen leichter auf Erwerber übergehen und damit eine nahtlose Fortsetzung des Geschäftsbetriebs ermöglichen. Beurkundungserfordernisse sollen reduziert und Verjährungsfristen vereinheitlicht werden.
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die Empfehlungen zeigen, wie wir mit wenig Aufwand große Wirkung erzielen können. Vorschriften, die noch aus der Kaiserzeit stammen, müssen wir den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen anpassen. Den Übergang von betrieblichen Genehmigungen sollten wir vereinfachen und der Nachfolgerin oder dem Nachfolger einen Vertrauensvorschuss geben. Denn eine erfolgreiche Übergabe an die nächste Generation sichert nicht nur ein Lebenswerk, sondern vor allem Existenzen und Arbeitsplätze in unserem Land.“
Nach den Empfehlungen des Berichts soll das deutsche Recht für internationale Investitionen attraktiver und die Rechtslage für kleinere und mittlere Unternehmen bei der Unternehmensnachfolge verbessert werden. In einem nächsten Schritt fordern die Justizministerinnen und Justizminister die Einsetzung einer Expertenkommission, die auf der Grundlage der 12 Empfehlungen einen konkreten Rechtstext vorlegen soll.
Wirtschaftlicher Hintergrund
Nach einer Umfrage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2022 vom 28. März 2023) suchen bis zum Ende des Jahres 2026 rund 560.000 der insgesamt etwa 3,8 Millionen mittelständischen Unternehmen eine Nachfolge, in den nächsten 10 bis 15 Jahren sogar mehr als die Hälfte der Unternehmen.
Rechtlicher Hintergrund
Die Übergabe eines Unternehmens ist ein komplexer rechtlicher Vorgang. Der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmenskaufs steht jedoch nur eine lückenhafte gesetzliche Regelung gegenüber. Das geltende Recht wird in der Praxis der Unternehmensübernahme in vielen Fällen abgewählt, weil es den Bedürfnissen der Praxis nicht entspricht.
Nachfolge innerhalb der Familie beliebte Übergabevariante
Auch die aktuelle IHK-Befragung zur Unternehmensnachfolge in Ostwestfalen bestätigt in einer Pressemitteilung: 70 Prozent der ostwestfälischen Unternehmerinnen und Unternehmer ab 50 Jahren planen bereits die Übergabe ihres Betriebs. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen unter rund 460 Gewerbebetrieben.
Für die meisten sei dabei das 65. Lebensjahr ein guter Übergabezeitpunkt. Vieles spreche dafür, dass in den Unternehmen die wichtigen Weichenstellungen rechtzeitig starten, so die IHK. Das sei aber auch nötig, da Fachkräftemangel, Bürokratie und Krisen die Nachfolgesuche oft erschweren. Die Übergabe eines Unternehmens innerhalb der Familie ist laut Umfrage immer noch die beliebteste Variante – auch wenn das zunehmend schwerer werde. Ein Drittel strebt diese Form der Nachfolge an.
Allerdings seien die familieninternen Übergaben zahlenmäßig rückläufig und der Druck nehme zu, eine externe Lösung zu finden. Es sei ohnehin problematisch einen Nachfolger beziehungsweise Käufer zu finden, denn den demografisch bedingt steigenden Übergaben stünden in den kommenden Jahren Nachfolger aus geburtenschwächeren Jahrgängen gegenüber. „Es droht ein Engpass“, so IHK-Referatsleiter Thomas Mikulsky.
Ausblick: Die ungünstige Demografie in Deutschland wird die Unternehmensnachfolge immer mehr verschärfen. In den kommenden Jahren folgen auf die geburtenstarke Babyboomer-Generation deutlich geburtenschwache Jahrgänge. Somit gibt es noch weniger potenzielle „Erben“ oder externe Nachfolger für die Fortsetzung traditioneller Familienunternehmen. Solange die Politik auf Bundesebene die Nachfolgeregelungen nicht ändert, bleibt den Unternehmen nur frühzeitig mit den Übergabeplanungen zu starten und zu hoffen, dass das Bundesjustizministerium rechtzeitig einen konkreten Rechtstext auf Grundlage der 12 Empfehlungen für die Erleichterung der Unternehmensnachfolge vorlegt. Dafür wird im nächsten Schritt der Einsatz einer Expertenkommission gefordert.