Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Unternehmen
Unternehmen Hensoldt-Aktie: Auftragsboom zum Jahresstart - Aktie im Minus
06.05.2026

Deutscher Rüstungskonzern feiert Auftragsrekord: Hensoldt hat im ersten Quartal angesichts der hohen Nachfrage nach Rüstungselektronik...

DWN
Technologie
Technologie KI-Arbeitsmarkt: Kanada überholt Deutschland im KI-Ranking
06.05.2026

Deutschland bleibt Europas KI-Spitzenreiter, doch Kanada überholt und der Frauenanteil im deutschen KI-Sektor fällt auf Rekordtief. Was...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Nord Stream 1: Lubminer Gaskraftwerk wird an die Ukraine verschenkt
06.05.2026

Das funktionsfähige und stillgelegte Gaskraftwerk in Lubmin, soll an die Ukraine verschenkt werden. Das sorgt für Unmut, denn die Anlage...

DWN
Politik
Politik Programmänderung ZDF: kurzfristige Sondersendung mit Kanzler Merz
06.05.2026

Im ZDF kommt es am Mittwoch (6. Mai) zu einer Programmverschiebung. Grund dafür ist eine Sondersendung mit Bundeskanzler Friedrich Merz.

DWN
Politik
Politik Kerosin-Mangel im Sommer? Israel liefert Deutschland Kerosin
06.05.2026

Die Lieferung aus Nahost geschieht nach israelischen Angaben auf Bitte des deutschen Energieministeriums. Der deutsche Verkehrsminister...

DWN
Finanzen
Finanzen BMW-Aktie trotzt Gewinneinbruch: Sollten Anleger jetzt die BMW-Aktie kaufen?
06.05.2026

Rückläufige Umsätze, ein Gewinneinbruch und Probleme in China: Die BMW-Zahlen liefern eigentlich wenig Grund zur Euphorie. Dennoch zieht...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Daimler Truck-Aktie: Gewinn um 80 Prozent eingebrochen
06.05.2026

Daimler Truck hat im ersten Quartal vor allem wegen einer schwachen Profitabilität des Geschäfts in Nordamerika deutlich weniger...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Infineon-Aktie: Chipkonzern Infineon hebt wegen KI-Boom Prognose an
06.05.2026

Infineon blickt optimistischer auf das laufende Geschäftsjahr 2025/26. Trotz der Belastungen durch den starken Euro rechnet der...