Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

 

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energie-Aktien: KI-Boom treibt Strompreise und lockt Investoren
01.02.2026

Der Boom der Datenzentren verändert den Energiemarkt rasant. Während KI-Anwendungen den Strombedarf explodieren lassen, geraten Politik...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Globaler Cybersecurity-Ausblick für 2026: Geopolitik und KI prägen neue Cyberrisiken
01.02.2026

Digitale Angriffe betreffen Unternehmen und Staaten an zentralen wirtschaftlichen Schnittstellen. Wie verändern sich Risiken und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeitgeber-Umfrage zeigt: Generation Z ist arbeitsbereiter als gedacht
01.02.2026

Die Generation Z gilt oft als wenig leistungsbereit und stark auf Freizeit fokussiert. Doch eine neue Umfrage aus Norddeutschland zeichnet...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europäische Startups: Deutschland dominiert den Kampf um die nächsten Einhörner
01.02.2026

Milliarden fließen, aber nicht mehr in schnelle App-Ideen. Europas Startup-Szene verlagert ihren Schwerpunkt auf Deep-Tech,...

DWN
Finanzen
Finanzen Finanzmärkte 2026: Welche Risiken Anleger beachten müssen
31.01.2026

Die Kapitalmärkte treten in eine Phase erhöhter Unsicherheit, geprägt von Technologieumbrüchen, geopolitischen Spannungen und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI-Welthandel: Wie Datenzentren den globalen Handel neu beleben
31.01.2026

Zölle bremsen, doch Technologie beschleunigt. Während protektionistische Maßnahmen den Welthandel belasten, entwickelt sich künstliche...

DWN
Finanzen
Finanzen Finanzabteilungen vor dem Kollaps? Warum 2026 alles ändert
31.01.2026

2026 wird zum Schicksalsjahr für Finanzabteilungen: KI verspricht Effizienz, Regulierung droht mit Sanktionen – und beides trifft jetzt...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Volvo EX60: Schwedens Antwort auf den BMW iX3 und den Mercedes GLC
31.01.2026

Volvo will sich mit einem neuen Elektro-SUV im Premiumsegment strategisch neu ausrichten. Gelingt es dem Hersteller damit erstmals,...