Politik

EU-Rechnungshof: Milliarden aus dem Corona-Aufbaufonds unzureichend vor Betrug geschützt

Der Europäische Rechnungshof warnt vor erheblichen Defiziten beim Schutz von Milliardenmitteln aus dem Corona-Aufbaufonds der EU. Welche Folgen haben diese Kontrolllücken für die Absicherung der EU-Finanzen?
16.02.2026 06:03
Lesezeit: 3 min
EU-Rechnungshof: Milliarden aus dem Corona-Aufbaufonds unzureichend vor Betrug geschützt
Nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofs sind Milliarden aus dem Corona-Aufbaufonds der EU nicht ausreichend vor Betrug geschützt (Foto: iStock.com, HJBC) Foto: HJBC

Rechnungshof sieht Lücken beim Schutz des EU-Haushalts

Der EU-Haushalt ist nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofs nicht ausreichend vor Betrug geschützt. Verluste durch missbräuchlich verwendete Mittel könnten unter Umständen nicht in den EU-Haushalt zurückfließen.

Beim Aufbau- und Resilienzmechanismus, dem zentralen Corona-Aufbaufonds der EU, bestehen weiterhin erhebliche Schwächen bei der Aufdeckung, Meldung und Korrektur von Betrugsfällen. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Rechnungshof in einem aktuellen Sonderbericht.

Zwar müssen die Mitgliedstaaten Gelder zurückfordern, die von Endempfängern betrügerisch verwendet wurden. Die eingezogenen Beträge müssen jedoch nicht zwingend an den EU-Haushalt abgeführt werden. Nach Auffassung der Prüfer sind die EU-Finanzen dadurch weniger wirksam geschützt, als es möglich wäre.

Schwächen bei Vorgaben und Kontrollen

Der Aufbau- und Resilienzmechanismus wurde im Februar 2021 als befristetes Instrument eingerichtet, um die wirtschaftliche Erholung nach der Covid-19-Pandemie zu unterstützen und die Widerstandsfähigkeit der Mitgliedstaaten zu stärken. Die EU legte zwar Anforderungen an nationale Systeme zur Betrugsbekämpfung fest, doch waren diese nach Einschätzung des Rechnungshofs nicht ausreichend konkret.

Die Europäische Kommission versuchte später, die Vorgaben durch bilaterale Finanzierungsvereinbarungen zu präzisieren. Dennoch blieben auch diese Regelungen in Bezug auf Art und Umfang der nationalen Kontrollen gegen Betrug zu vage formuliert.

Die von der Kommission durchgeführten Prüfungen der nationalen Systeme hätten zwar grundsätzlich Verbesserungen anstoßen können. Im Fall des Corona-Aufbaufonds seien sie jedoch nicht tiefgehend genug gewesen, so die Prüfer.

So habe die Kommission die Zuständigkeiten aller nationalen Behörden im Zusammenhang mit dem Fonds nicht vollständig berücksichtigt. In zehn Mitgliedstaaten seien die Prüfungen zudem erst nach der ersten Auszahlungsrunde abgeschlossen worden.

Auszahlungen trotz unklarer Systemwirksamkeit

Diese ersten Zahlungen seien erfolgt, obwohl keine ausreichenden Nachweise über die Funktionsfähigkeit der nationalen Systeme zur Betrugsbekämpfung vorgelegen hätten. Damit sei ein zentrales Risiko nicht hinreichend abgesichert gewesen.

Zwar hätten die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug bei der Verwendung von RRF-Mitteln eingeführt. In vielen Fällen seien diese Schritte jedoch verspätet umgesetzt worden. Hinzu kommen laut Rechnungshof Defizite bei der Aufdeckung von Betrugsfällen.

Mehrere Staaten hätten das Potenzial von Data-Mining und Datenanalysen nicht ausreichend genutzt, obwohl diese Instrumente neben klassischen Kontrollen und Hinweisen von Whistleblowern als zentrale Elemente der Betrugserkennung gelten.

Unklare Datenlage erschwert Gegenmaßnahmen

Aufgrund lückenhafter und uneinheitlicher Daten zu Betrugsfällen fällt es der Europäischen Kommission schwer, eigene Gegenmaßnahmen gezielt zu steuern. Dazu zählen insbesondere finanzielle Korrekturen sowie die Überwachung der von den Mitgliedstaaten ergriffenen Schritte.

Zudem fehlen einheitliche Standardregeln für die Meldung mutmaßlicher Betrugsfälle an die Kommission, sofern diese Auswirkungen auf den EU-Haushalt haben könnten. Die Mitgliedstaaten legen daher unterschiedlich aus, welche Fälle meldepflichtig sind.

Diese divergierenden Auslegungen führen zu erheblichen Unterschieden in der Berichterstattung. Der tatsächliche Umfang von Betrug im Rahmen des Corona-Aufbaufonds lässt sich deshalb nicht verlässlich beziffern.

Rückforderungen nach Auslaufen des Mechanismus fraglich

Im Unterschied zu anderen EU-Programmen müssen Mitgliedstaaten zurückgeforderte Beträge aus festgestellten Betrugsfällen nicht automatisch an den EU-Haushalt abführen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Kommission nationale Rückforderungen als unzureichend bewertet und eigene Verfahren einleitet.

Nach dem geplanten Auslaufen des Mechanismus in diesem Jahr könnte es jedoch sein, dass die Kommission solche Rückforderungen nicht mehr selbst durchsetzen kann. Gleichzeitig endet auch der Mechanismus zur Meldung von Betrugsfällen und Rückforderungen im Rahmen des Programms.

Dies sei besonders problematisch, da viele Mitgliedstaaten ihre größten Investitionen in die letzten Monate des Instruments gelegt hätten. Ein erheblicher Teil möglicher finanzieller Korrekturen dürfte daher erst nach dem offiziellen Abschluss anfallen.

Prüfung in vier Mitgliedstaaten

Der Europäische Rechnungshof untersuchte die Wirksamkeit der Betrugsbekämpfungssysteme sowohl auf Ebene der Kommission als auch in vier Mitgliedstaaten: Dänemark, Spanien, Italien und Rumänien. In seinem Bericht spricht der Rechnungshof mehrere Empfehlungen aus.

Die Kommission solle ihre Prüfungen nationaler Systeme weiter vertiefen, die Berichterstattung über mutmaßliche Betrugsfälle verbessern, die Wirkung finanzieller Korrekturen erhöhen und verbindliche Mindestanforderungen für künftige Programme mit ähnlicher Struktur festlegen.

Für Deutschland ist der Befund von erheblicher Bedeutung. Auch hier fließen Milliarden aus dem Corona-Aufbaufonds in Transformationsprojekte, etwa in Digitalisierung und Klimaschutz. Bleiben Kontrollmechanismen lückenhaft, entstehen nicht nur finanzielle Risiken für den EU-Haushalt, sondern auch politische Spannungen über den Umgang mit europäischen Steuermitteln.

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