Energiewende vor Richtungswechsel? Durchgesickerter Entwurf entfacht Debatte
Im politischen Berlin wurde der Moment mit Spannung erwartet, in dem das Bundeswirtschaftsministerium seine Pläne für die nächste Phase der Energiewende offenlegt. Neben der für 2027 avisierten EEG-Novelle steht vor allem das sogenannte „Netzpaket“ im Fokus. Ein vor einigen Wochen durchgesickerter Referentenentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ sorgte bereits vor der offiziellen Vorstellung für massive Unruhe in der Branche.
Das erklärte Ziel des Ministeriums unter Katherina Reiche (CDU) ist es, das zum Teil stark beanspruchte Stromnetz zu entlasten und die stetig steigenden Kosten der Energiewende zu begrenzen. Doch hinter den technischen Formulierungen verbirgt sich nach Ansicht vieler Experten ein fundamentaler Kurswechsel in der deutschen Energiepolitik. Nun regt sich auch in der Union Widerstand gegen das Netzpaket-Aus, wie die Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) berichtet.
Die Ausgangslage: Erfolg trifft auf Infrastrukturstau
Die deutsche Energiewende hat in den vergangenen Jahren beachtliche Meilensteine erreicht. Wind- und Photovoltaik-Anlagen decken mittlerweile rund 60 Prozent des Bruttostromverbrauchs und verdrängen zunehmend fossile Kraftwerke. Dieser Erfolg bringt jedoch ein physikalisches Problem mit sich: Die Erzeugung ist wetterabhängig und schwankt stark.
Die bestehende Netzinfrastruktur ist auf diese Spitzenlasten nicht vorbereitet. Wenn im Norden der Wind weht, produzieren die Anlagen oft mehr Strom, als die Leitungen in den Süden transportieren können. Die Folge ist der sogenannte „Redispatch“: Netzbetreiber müssen Anlagen zwangsweise drosseln oder abschalten, um einen Kollaps des Netzes zu verhindern. Die betroffenen Betreiber erhalten hierfür Entschädigungen, die über die Netzentgelte von allen Stromverbrauchern finanziert werden. Für das Jahr 2025 werden diese Kosten auf etwa 2,7 Milliarden Euro geschätzt – eine Summe, die das Ministerium nun drastisch senken will.
Das neue Instrument: Der Redispatchvorbehalt
Der Kern des Entwurfs ist die Einführung eines sogenannten „Redispatchvorbehalts“. Das Ministerium plant, Gebiete mit chronisch überlasteten Netzen als „kapazitätslimitiert“ auszuweisen. Wer in diesen Zonen künftig eine neue Anlage errichtet, muss eine bittere Pille schlucken: Er erhält bei netzbedingten Abschaltungen keine Entschädigung mehr.
Damit bricht der Entwurf mit einem der wichtigsten Grundpfeiler der bisherigen Energiewende – dem Anspruch auf Entschädigung und dem Vorrang für erneuerbare Energien. Kritiker wie Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, sprechen von einer „Zäsur“. Die wirtschaftliche Grundlage für neue Projekte würde damit auf ein hochgradig unsicheres Fundament gestellt.
Finanzielle Risiken und regionale Blockaden
Die Folgen dieser Regelung könnten weit über die bloßen Entschädigungszahlungen hinausgehen. Bisher bot die gesetzliche Lage eine hohe Planungs- und Investitionssicherheit. Dies ermöglichte es Banken, den Bau von Windparks mit günstigen Krediten zu finanzieren. Fällt diese Sicherheit weg, wird das Risiko für die Kreditgeber unkalkulierbar. In der Konsequenz dürften Darlehen teurer werden, was die Gesamtkosten für den Ausbau erneuerbarer Energien in die Höhe treibt.
Besonders paradox erscheint die regionale Auswirkung: Ausgerechnet im windreichen Norden Deutschlands, wo die Stromerzeugung am effizientesten und kostengünstigsten wäre, treten Netzengpässe am häufigsten auf. Durch den Redispatchvorbehalt würde der Ausbau genau dort massiv erschwert oder gar verhindert, wo er ökologisch am sinnvollsten ist.
Widerstand aus Politik und Wirtschaft
Die Reaktionen auf das Papier fielen entsprechend deutlich aus. Während der Veranstaltung „Führungstreffen Energie“ in Essen warnte Nina Scheer (SPD), dass der Entwurf die Handschrift einer „Verlangsamung“ trage. Man könne es sich schlicht nicht leisten, auf die günstigste Form der Energieerzeugung zu verzichten. Noch schärfer formulierte es Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE). Sie bezeichnete den Vorschlag als „Gift für Investitionen“, der den Ausbau „abwürgen“ werde. Die Argumentation des Ministeriums, die Redispatch-Kosten seien das Hauptproblem, gehe an der Realität vorbei, da diese Kosten zuletzt eher rückläufig waren. Auch Kerstin Andreae (BDEW) mahnte eine intensive Diskussion an und kündigte Widerstand der Branche an, sollte das Ministerium die Reform im Eiltempo durchsetzen wollen.
Wie die Leipziger Zeitung berichtet, wenden sich aktuell rund 4.000 technologieoffene Unternehmen gegen geplante Änderungen in der Energiepolitik, darunter die Abschaffung der 65-Prozent-Regel für erneuerbare Heizsysteme sowie Einschränkungen bei Entschädigungen für abgeregelte Wind- und Solaranlagen. Sie sehen in der Energiewende eine zentrale wirtschaftspolitische Herausforderung und betonen die Bedeutung einer unabhängigen Energieversorgung angesichts geopolitischer Unsicherheiten. Gleichzeitig verweisen sie auf strukturelle Defizite wie unzureichend ausgebaute Stromnetze und mangelnde Digitalisierung.
Der Entwurf des sogenannten Netzpakets sieht vor, Netzbetreibern mehr Entscheidungsmacht beim Anschluss neuer Anlagen zu geben und in überlasteten Regionen Einspeisevorränge einzuschränken. Zudem sollen Betreiber bei Abregelungen zeitweise auf Entschädigungen verzichten. Parallel werden im Gebäudebereich Lockerungen bei Heizvorgaben diskutiert. Auch geplante Änderungen bei Netzentgelten könnten den Ausbau von Speichern erschweren und damit die Integration erneuerbarer Energien behindern.
Neue Machtbefugnisse für Netzbetreiber
Neben dem Redispatchvorbehalt enthält der Entwurf weitere weitreichende Änderungen im Netzanschlussrecht. So soll die Bundesnetzagentur soll ermächtigt werden, eine Beteiligung der Anlagenbetreiber an den Kosten des Netzausbaus einzuführen. Dies soll Anreize für eine „netzverträgliche Standortwahl“ setzen, könnte den Ausbau jedoch weiter verteuern. Außerdem sollen Netzbetreiber das Recht erhalten, einmal vergebene Anschlusskapazitäten wieder zu entziehen, wenn diese drei Jahre lang ungenutzt bleiben oder nicht im vollen Umfang beansprucht werden („Use it or lose it“). Bis 2028 soll ferner ein vollständig digitales Netzanschlussverfahren etabliert werden, um die bisher oft langwierigen Prozesse zu beschleunigen. Zusätzlich sind Erleichterungen für sogenannte „netzneutrale“ Batteriespeicher geplant, die in Kombination mit bestehenden Anlagen (Co-Location) errichtet werden. Sie gelten als Baustein zur optimalen Netzauslastung.
Effizienz gegen Ausbaugeschwindigkeit
Der Referentenentwurf steht exemplarisch für den aktuellen Konflikt der Energiewende: Einerseits der Wunsch nach Kosteneffizienz und Netzstabilität, andererseits die Notwendigkeit eines rasanten Ausbaus, um die Klimaziele in der Industrie, im Verkehr und im Gebäudesektor zu erreichen. Kritiker befürchten, dass das Ministerium mit dem Versuch, die Netzentgelte kurzfristig zu stabilisieren, die langfristige Transformation zur Klimaneutralität gefährdet.

