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BER-Warnstreik: Flüge gestrichen – welche Rechte Passagiere jetzt haben

Der Warnstreik am BER bringt den Flugverkehr in Berlin komplett zum Erliegen. Tausende Reisende stehen vor kurzfristigen Änderungen ihrer Pläne. Doch welche Rechte haben Passagiere wirklich beim Flughafen-Streik – und welche Option ist jetzt die beste Wahl?
18.03.2026 12:08
Lesezeit: 2 min
BER-Warnstreik: Flüge gestrichen – welche Rechte Passagiere jetzt haben
Der Warnstreik am BER sorgt für Flugausfälle. Passagiere können unter Umständen Geld zurückbekommen, manchmal ist Umbuchen aber sinnvoller. (Foto: dpa) Foto: Christophe Gateau

Warnstreik am BER: Umbuchen oder Geld zurück!

Wegen eines Warnstreiks am BER bleiben in Berlin am Mittwoch sämtliche Flüge am Boden. Passagiere stehen beim Flughafen-Streik dann vor der Entscheidung: Ersatzbeförderung oder Erstattung? Was bei einem Streik in solchen Situationen konkret gilt.

Den Weg zum Airport können sich Zehntausende Reisende in Berlin und den angrenzenden Bundesländern am Mittwoch sparen. Aufgrund des Warnstreiks wird der Flughafen Berlin Brandenburg den Betrieb vollständig einstellen, 445 Starts und Landungen fallen aus. Für Betroffene des BER-Warnstreik bedeutet das, sie müssen neu planen. Dabei haben sie die Wahl: umbuchen oder Geld zurück!

Alternative 1: Umbuchen

Fluggäste haben bei Abflügen aus der EU bei kurzfristigen Flugausfällen immer Anspruch auf eine Ersatzbeförderung – und zwar kostenfrei. Airlines müssen Reisende beim Flughafen-Streik auf die schnellstmögliche Alternative umbuchen. Das kann sich beim BER-Warnstreik lohnen. Denn sich den Ticketpreis erstatten zu lassen und dann eigenständig kurzfristig neue Flüge zu buchen, kann teuer werden.

Bei der Umbuchung im Zusammenhang mit dem Warnstreik am BER gilt: Es können auch Flüge anderer Airlines sein, wenn diese deutlich früher starten als die nächsten Verbindungen der ursprünglich gebuchten Airline. Bietet die Fluggesellschaft beim Streik am BER nicht eigenständig eine Umbuchung an, sollte man eine Frist setzen – und kann danach selbst Ersatzverbindungen organisieren, sich die Kosten jedoch von der Airline zurückholen.

Gerade bei innerdeutschen Strecken bieten Airlines im Fall vom Flughafen-Streik häufig Bahnfahrkarten als Ersatz für den ausgefallenen Flug an.

Alternative 2: Geld zurück

Bei kurzfristigen Flugausfällen durch den Warnstreik am BER können Passagiere auch den Ticketpreis zurückfordern, wenn Umbuchungen auf andere Flüge für sie keinen Nutzen haben. Die Airline muss laut Verbraucherzentralen den Betrag innerhalb von sieben Tagen erstatten, Gutscheine müssen Betroffene beim BER-Warnstreik nicht akzeptieren.

Warnstreik am BER: Gibt es Entschädigung?

Ob Reisenden beim Warnstreik am BER zusätzlich zu diesen Rechten auch eine Entschädigung nach EU-Regeln in Höhe von 250 bis 600 Euro zusteht, hängt davon ab, ob die Airline Einfluss auf die Situation hatte. Das ist etwa der Fall, wenn eigenes Personal streikt – etwa Piloten.

Im Fall des BER-Warnstreiks wurde der Betrieb jedoch von der Flughafengesellschaft eingestellt, weil unter anderem Beschäftigte der Feuerwehr und der Verkehrssteuerung zum Streik am BER aufgerufen sind. Das liegt außerhalb des Einflusses der Airlines, weshalb sie Entschädigungsforderungen unter Verweis auf außergewöhnliche Umstände vermutlich ablehnen.

Wohin sich Betroffene wenden sollten

Der Flughafen BER empfiehlt auf seiner Website, sich direkt an die Airline zu wenden. Alternativ an den Reiseveranstalter, der bei einer Pauschalreise zuständig ist. Dort erhalten Reisende Informationen zu Umbuchungen und alternativen Reisemöglichkeiten im Zuge vom Flughafen-Streik. Zudem stellt der Airport eine Kontaktliste der jeweiligen Airlines bereit.

Warnstreik am BER stellt Reisende vor wichtige Entscheidungen

Der Warnstreik am BER zeigt deutlich, wie schnell Reisepläne durch äußere Umstände durcheinandergeraten können. Für Passagiere ist es entscheidend, ihre Rechte genau zu kennen und die richtige Entscheidung zwischen Umbuchung und Rückerstattung zu treffen. Während eine Ersatzbeförderung oft die schnellere Lösung darstellt, kann eine Erstattung in manchen Fällen sinnvoller sein. Wichtig ist vor allem, schnell zu handeln und den Kontakt zur Airline oder zum Reiseveranstalter zu suchen. Der Flughafen-Streik verdeutlicht zudem, dass nicht immer ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Wer informiert ist, kann beim Streik am BER dennoch die bestmögliche Lösung finden.

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