Der Bundestag hat in der Nacht auf Freitag vergangener Woche eine Gesetzesänderung zu „Volksverhetzung“ im Eiltempo beschlossen. Dies geht aus dem Pressemitteilung des Bundestags hervor. Demnach steht künftig auch die Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen unter Strafe. Für die Gesetzesänderung stimmten die Regierungsparteien SPD, FDP und Grüne sowie die CDU. Dagegen stimmten AfD und LINKE.
Bis zu drei Jahre Haft für Leugnung von Kriegsverbrechen
In Deutschland standen bereits die Billigung von Straftaten aller Art (§ 140 StGB) sowie die Leugnung und Verharmlosung des Holocaust (§130 Abs. 3 StGB) unter Strafe. In der aktuellen Gesetzesänderung geht es um die Erweiterung des § 130 StGB zu „Volksverhetzung“. Im neuen Absatz 5 sollen nun auch die Leugnung sowie „gröbliche“ Verharmlosung von Völkermorden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in aller Welt unter Strafe gestellt werden. Jeder Bürger, der ein solches Verbrechen „in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost“, die geeignet ist, „den öffentlichen Frieden zu stören“, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.
Martin Heger, Strafrechtler an der Berliner Humboldt Universität, bezeichnet die Gesetzesänderung gegen über der Süddeutschen Zeitung als „sehr weitgehend“. Damit verabschiede sich Deutschland vom bisher exklusiven Fokus auf die Verharmlosung und Leugnung des Holocausts als einzigen Fall von Geschichtsrevisionismus. Die SZ kommentiert: „Damit fordert der Gesetzgeber die hiesigen Staatsanwaltschaften auf, sich von nun an in mehr historische Debatten einzumischen als bisher.“
Anders als bei der Holocaust-Leugnung ist ein Bezug zu Deutschland nun nicht mehr nötig. Auch ein zeitlicher Rahmen ist nicht gesetzt, sodass theoretisch auch die Verharmlosung historischer Völkermorde – etwa die Ermordung von 50 Millionen Chinesen durchs Maos „Großen Sprung nach vorn“ oder die Verbrechen der Roten Khmer in Kambodscha – justiziabel sind. Voraussetzung sind lediglich die „Störung des öffentlichen Friedens“ sowie eine Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen religiöse, nationale oder ethnische Minderheiten.
Intransparentes Verfahren im Eiltempo
Die Gesetzesänderung wurde in aller Eile in einem sachfremden Gesetzesentwurf versteckt. Demnach sollten die Bundestagsabgeordneten am 20. Oktober kurz vor Mitternacht eigentlich über eine harmlose Änderung des Bundeszentralregisters abstimmen. Nur 24 Stunden vor der Abstimmung wurde der Änderungsantrag von § 130 StGB, der von SPD, Grüne und FDP eingebracht wurde, vom Rechtsauschuss gebilligt und mit in der Abstimmung platziert.
Die Parlamentarier hatten somit keine Zeit, sich ausgiebig mit dem Thema zu beschäftigen. Kritik an diesem „Hau-Ruck-Verfahren“ kommt auch aus der Union, die mehrheitlich für die Änderung stimmte. Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher von CDU/CSU, bezeichnete die Umstände gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) als „ärgerlich und bedenklich“, da es sich um einen wichtigen Straftatbestand handele.
Die Gesetzesänderung habe nichts mit dem derzeitigen Krieg in der Ukraine zu tun, betonte das Bundesjustizministerium. Vielmehr geschah sie auf Anordnung aus Brüssel. Die EU-Kommission hatte im Dezember 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es den „Rahmenbeschlusses 2008 / 913 / JI des Rates vom 28. November 2008 unzureichend umgesetzt habe. Der Beschluss behandelt die strafrechtliche Bekämpfung bestimmter Formen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, insbesondere bezüglich des öffentlichen Leugnens und groben Verharmlosens.
Laut Justizministerium handele es sich also lediglich um „Klarstellung“, denn Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen seien auch bisher schon unter „Volksverhetzung“ strafbar gewesen. Entsprechende Gerichtsurteile dazu sind aber bisher nicht bekannt. Aus Sicht des EU-Rechts wäre eine Verschärfung auch gar nicht nötig gewesen, denn Brüssel ließ den Mitgliedsstaaten durchaus gewisse Spielräume. So wäre auch eine Lösung denkbar gewesen, die nur die Leugnung oder Verharmlosung solcher Kriegsverbrechen unter Strafe stellt, die bereits von einem internationalen Gericht endgültig festgestellt wurden.
Kritiker fürchten zunehmende politische Strafverfolgung
Was fällt nun alles unter Leugnung von Kriegsverbrechen? Darüber herrscht noch Unklarheit. „Armenien wäre locker erfasst“, zitiert die SZ den Juristen Heger mit Blick etwa auf den türkischen Völkermord an den Armeniern in den Jahren 1915 und 1916. Auch aktuelle Verbrechen in der Ukraine könnten davon berührt sein. Wer Massaker wie in Butscha leugne oder ihnen gar applaudiere, meint Heger, der könne den Frieden „zwischen russischen und ukrainischen Emigranten in Deutschland“ gefährden.
Kritiker aus AfD und LINKEN mahnen deshalb vor eine Zunahme politischer Strafverfolgung sowie einer Einschränkung der Meinungsfreiheit. Empört äußerte sich etwa Sahra Wagenknecht auf Twitter. „Will die Ampel die Meinungsfreiheit durch politische Strafverfolgung einschränken? Völlig intransparent und im Eiltempo wurde eine fragwürdige Gesetzesverschärfung beschlossen.“ Die Kritiker geben außerdem zu bedenken, dass es speziell bei aktuellen Ereignissen oftmals noch unklar sei, ob sich auch um Kriegsverbrechen handele. Amira Mohamed Ali, Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, sagte dem RND: „Inhaltlich führt die Verschärfung dazu, dass nun deutsche Staatsanwaltschaften beurteilen müssen, ob ein Kriegsverbrechen vorliegt“
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert die Gesetzesänderung. „Scheinbar besteht selbst unter den politisch Beteiligten dieser ungewöhnlich eilig zu Stande gekommenen Gesetzesänderung Uneinigkeit über die inhaltliche Tragweite der beschlossenen Novelle“, sagte der Bundesvorsitzende Jochen Kopelke dem RND. Es sei schwierig, rechtssicher eine Grenze zwischen Meinungsäußerung und strafbaren Aussagen zu ziehen. Dies sei besonders für Beamte in Ad-hoc-Situationen eine Herausforderung.