Finanzen

Strengere Regeln für "Buy Now, Pay Later": Bundesrat besiegelt Reform des Kreditrechts

Verbraucherschutz im Fokus: Die Länderkammer hat schärferen Vorschriften für Kredite zugestimmt. Insbesondere für Kleinstdarlehen und beliebte Bezahldienste wie „Jetzt kaufen, später bezahlen“ gelten künftig strenge Prüfpflichten, um die zunehmende Überschuldung privater Haushalte zu verhindern.
08.05.2026 14:01
Lesezeit: 1 min
Strengere Regeln für "Buy Now, Pay Later": Bundesrat besiegelt Reform des Kreditrechts
Der Bundesrat hat strengere Regeln für "Buy now, pay later" beschlossen. Was das für Verbraucher bedeutet und wie Überschuldung verhindert werden soll (Foto: dpa). Foto: Sina Schuldt

Das Ende der prüfungsfreien Kleinkredite

Die Gesetzesvorgaben zum Verbraucherschutz gelten künftig auch für Kleinkredite bis 200 Euro, Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten sowie zins- und gebührenfreie Kredite. Damit unterliegen Zahlungsmethoden wie "Jetzt kaufen, später bezahlen" ("Buy now, pay later") nun den gleichen Regeln wie Verbraucherkredite. So soll hier künftig die Kreditwürdigkeit geprüft werden.

Risiko einer Überschuldung soll verringert werden

Auf diese Weise sollen vor allem jüngere Verbraucherinnen und Verbraucher davor geschützt werden, bei einem Abschluss vieler solcher Verträge den Überblick über ihre Verbindlichkeiten zu verlieren und in eine Überschuldungsspirale zu geraten. Laut einer Umfrage der Finanzaufsicht Bafin hat ein knappes Viertel der unter 30-Jährigen beim Online-Shopping mit der "Buy now, pay later"-Methode schon einmal den Überblick über offene Rechnungen verloren.

Mit der Reform werden auch die Regeln für Kreditwürdigkeitsprüfungen gestrafft. Kredite sollen nur noch vergeben werden dürfen, wenn ihre Rückzahlung wahrscheinlich ist. Bei der Prüfung dürfen keine Informationen aus sozialen Netzwerken und besonders sensible Daten wie vor allem Gesundheitsdaten verwendet werden.

Kreditgeber sollen Nachsicht zeigen

Kreditgeber werden zur "Nachsicht" gegenüber Kreditnehmern verpflichtet. Diese soll spätestens vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen greifen. Vor einer Kündigung soll Verbraucherinnen und Verbrauchern in finanziellen Schwierigkeiten eine Vertragsanpassung angeboten werden, etwa eine Verlängerung der Laufzeit oder eine Stundung von Darlehensraten.

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