Bio-Landwirtschaft soll einfacher reguliert werden
Die EU will ihre Regeln für die Bio-Landwirtschaft vereinfachen und klarer fassen. Landwirte, Unternehmen und Behörden sollen entlastet werden, ohne das Vertrauen der Verbraucher in das EU-Bio-Siegel zu schwächen. Das berichten die DWN-Kollegen vom slowenischen Portal Finance.si.
Die Mitgliedstaaten haben am 11. Mai im Sonderausschuss Landwirtschaft ihre Verhandlungsposition zur Aktualisierung der EU-Vorschriften über ökologische Produktion und Kennzeichnung festgelegt. Die Regeln sollen leichter umzusetzen und einfacher auszulegen sein. Zugleich will die EU das weitere Wachstum der ökologischen Produktion und Verarbeitung in Europa unterstützen. Die Bio-Landwirtschaft gilt als wichtiger Bestandteil des Übergangs zu nachhaltigeren Lebensmittelsystemen.
Nach Angaben der EU-Kommission gibt es in der EU inzwischen mehr als 381.000 Bio-Landwirte. Das entspricht einem Anstieg um 30 Prozent seit 2018. Maria Panayiotou, Landwirtschaftsministerin Zyperns, sagte, die Mitgliedstaaten wollten "einfachere, klarere und besser an die Gegebenheiten vor Ort angepasste Vorschriften". Zugleich sollten hohe Standards und das Vertrauen der Verbraucher erhalten bleiben.
Bio-Landwirtschaft in Europa wächst, doch Betriebe klagen über Bürokratie
Mit der Reform will der Rat der EU vor allem Bürokratie abbauen. Das betrifft Landwirte, Unternehmen und nationale Behörden. Gleichzeitig sollen Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von ökologischen Erzeugern und Verarbeitern gestärkt werden.
Ein zentraler Punkt betrifft kleine Marktteilnehmer. Kleine Online-Händler sollen vorverpackte Bio-Produkte unter bestimmten Bedingungen auch ohne eigenes Bio-Zertifikat verkaufen dürfen. Damit will der Rat den Verwaltungsaufwand senken und mehr Betrieben den Zugang zum Bio-Sektor erleichtern. Die EU setzt damit auf einfachere Abläufe, ohne die Kontrolllogik des Bio-Systems vollständig aufzugeben.
Auch bei importierten Bio-Produkten will der Rat die Regeln neu ordnen. Produkte aus Drittstaaten, deren Bio-Systeme als gleichwertig mit dem EU-System anerkannt sind, sollen künftig nicht automatisch das EU-Bio-Logo tragen dürfen. Sie könnten weiterhin das Bio-Logo ihres Ursprungslandes nutzen. Das EU-Bio-Siegel soll nur dann auf solchen Importwaren erscheinen, wenn sie zusätzliche Produktions- und Kontrollanforderungen erfüllen, die über reine Gleichwertigkeit hinausgehen und sich den strengeren EU-Standards annähern.
Der Rat will zudem den Vorschlag streichen, das EU-Bio-Siegel für Produkte zuzulassen, die bis zu fünf Prozent Bestandteile aus Drittstaaten enthalten, die diese zusätzlichen Kriterien nicht erfüllen. Damit soll das Logo stärker geschützt werden. Ziel ist es, den Handel mit Bio-Produkten zu erleichtern und zugleich das Vertrauen der Verbraucher in die Kennzeichnung zu sichern.
Neue Bio-Regeln sollen Übergang für Märkte und Handel absichern
Der Rat schlägt außerdem vor, nichtökologische Eiweißfuttermittel für Geflügel und Schweine sowie für junge Aquakulturtiere vorübergehend zuzulassen. Diese Ausnahmen sollen jedoch schrittweise auslaufen. Damit reagiert die EU auf praktische Engpässe in der Erzeugung, ohne den langfristigen Anspruch der Bio-Landwirtschaft aufzugeben.
Produkte, die bereits nach dem alten System gekennzeichnet wurden, sollen weiter verkauft werden dürfen, bis die vorhandenen Lagerbestände aufgebraucht sind. Dadurch sollen Marktstörungen vermieden werden. Für Händler und Verarbeiter ist diese Übergangsregel wichtig, da Verpackungen, Lieferketten und Lagerbestände nicht sofort an neue Kennzeichnungsvorgaben angepasst werden müssen.
Die Verhandlungen zwischen dem Ratsvorsitz und dem Europäischen Parlament sollen möglichst bald beginnen. Die EU strebt eine Einigung vor Jahresende an. Hintergrund ist, dass die derzeitige Vereinbarung zur Anerkennung von Drittstaaten, deren Bio-Produktions- und Kontrollsysteme als gleichwertig anerkannt sind, am 31. Dezember 2026 ausläuft. Ein rechtzeitiger Abschluss soll einen reibungslosen Übergang sichern.
Für Deutschland ist die Reform besonders relevant, da der hiesige Lebensmittelhandel stark auf Bio-Kennzeichnung, Importware und verlässliche Verbraucherstandards angewiesen ist. Ein direkter Deutschland-Bezug wird in der zugrunde liegenden EU-Mitteilung nicht genannt. Inhaltlich betrifft die Reform deutsche Bio-Betriebe, Online-Händler, Verarbeiter und Importeure jedoch unmittelbar, sobald die neuen Regeln in EU-Recht umgesetzt werden.

